Neues Drohnengesetz: Bringt uns das mehr Sicherheit?
Aktuelle Stunde . 19.11.2025. 43:29 Min.. UT. Verfügbar bis 19.11.2027. WDR. Von Julius Hilfenhaus.
Bundeswehr soll Drohnen abschießen dürfen: Wie das funktionieren soll
Stand:
Fast täglich fallen den Sicherheitsbehörden Drohnen auf, die ohne Erlaubnis unterwegs sind. Das soll aufhören: Die Bundeswehr soll Drohnen künftig abschießen dürfen. Doch wie kann das funktionieren?
Von Sabine Schmitt
In Uedem nahe der niederländischen Grenze beobachten sie den Himmel - und zwar längst nicht nur den Himmel über dem Niederrhein. Hier sitzt nämlich ein multinationales Spezialteam. Es überwacht und sichert den NATO-Luftraum nördlich der Alpen - von Island bis zur Ostflanke an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr. Der offizielle Name: Combined Air Operations Centre Uedem.
Beim Zuständigkeitsgebiet geht es um Gebiete wie Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Skandinavien und das Baltikum. Laut Bundeswehr bewegen sich in diesem Bereich täglich bis zu 50.000 zivile und militärische Flugobjekte – das entspricht etwa 20 Prozent des weltweiten Luftverkehrs.
Immer mehr Drohnen am Himmel
Neuerdings sind am Himmel aber auch immer mehr Drohnen unterwegs, von denen man nicht weiß, wo sie herkommen – zum Beispiel rund um Flughäfen.
Anders als Flugzeuge sind diese Drohnen oft sehr klein und schwer zu erfassen. Oft werden sie von Flugzeugpiloten gesichtet und gemeldet. Aber auch ganz normale Menschen sind aufgerufen, Drohnensichtungen zu melden.
Die Deutsche Flugsicherung schreibt in ihrem FAQ: "Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen sollten umgehend bei der Polizei (110) oder der Sicherheitszentrale des Flughafens gemeldet werden." Sichtungen in Gebieten, in denen Drohnenflüge nicht erlaubt sind, sollten bei der örtlichen Polizei, dem Ordnungsamt oder der Landesluftfahrtbehörde gemeldet werden.
Vermutung: Spionage und Sabotage durch staatlichen Akteure
Auch bei Drohnen geht es um die Luftsicherheit – und im Zweifel auch um Luftverteidigung: Denn die Bundesregierung geht davon aus, dass zumindest ein Teil dieser unbemannten Luftfahrzeuge von staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken eingesetzt wird. Im Fokus steht hier insbesondere Russland.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat jetzt einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, das in solchen Fällen den Einsatz der Bundeswehr ermöglichen soll.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Was soll sich mit dem Gesetz ändern?
- Was gilt für den Einsatz von Waffen?
- Darf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen?
- Welche Technik hat Deutschland, um Drohnen abzuwehren oder zu bekämpfen?
- Wann beginnt der Spannungsfall?
- Wer entscheidet bei einer Drohnensichtung im Einzelfall?
- Kann die Bundeswehr das leisten?
- Warum kommt die Reform jetzt?
Was soll sich mit dem Gesetz ändern?
Wer als Privatbesitzer eine Drohne aus dem Baumarkt aufsteigen lässt, hat nichts zu befürchten. Vorausgesetzt er hat das Gerät registriert und hält sich an die bekannten Abstandsregeln - etwa im Umkreis von Flughäfen. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen:
Neue Befugnisse gibt es dagegen für den Einsatz von Gerät und Personal der Bundeswehr zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge. Nach den Plänen aus dem Bundesinnenministerium sollen die Streitkräfte hierbei künftig Amtshilfe für die Bundesländer leisten. Als Unterstützung kommen "Maßnahmen der ergänzenden Luftraumüberwachung" in Betracht sowie die Bereitstellung von Geräten zur Detektion und Abwehr von Drohnen bis hin zum Waffeneinsatz.
Wie kompliziert das im Detail bisher ist und was bisher gilt, erklären wir auch hier:
Was gilt für den Einsatz von Waffen?
Der soll erlaubt sein, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Die Bundeswehr soll - auch hier wieder nur zur Unterstützung der Länder - zur Drohnenabwehr auch Waffen oder andere Geräte einsetzen können, um die Drohne zu stoppen - etwa sogenannte Jammer. Das sind Geräte, die den Kontakt zwischen der Drohne und ihrer Fernsteuerung unterbrechen.
Zu solchen Maßnahmen soll aber nur gegriffen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr gibt und wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder eine wichtige Anlage zerstört werden soll.
Darf die Bundeswehr im Inland überhaupt eingreifen?
Bundeswehreinsatz im Inneren - ist das erlaubt?
Tatsächlich sieht das Grundgesetz das in Friedenszeiten nur in klar geregelten Ausnahmefällen vor - etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Umfassendere Befugnisse für die Bundeswehr im Inland sind für den Verteidigungsfall vorgesehen.
Der Grünen-Innenpolitiker, Konstantin von Notz, hatte zuletzt die Auffassung vertreten, ohne eine Verfassungsänderung wäre ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Er sagte:
"Selbst wenn man den Spannungsfall erklären würde, damit die Bundeswehr übernimmt, bräuchte man dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag." Grünen-Innenpolitiker, Konstantin von Notz
Bundesinnenminister Dobrindt sieht das anders.
Welche Technik hat Deutschland, um Drohnen abzuwehren oder zu bekämpfen?
Möglich ist es zum Beispiel, das Signal der Drohnen zu stören oder die Drohne abzuschießen - warum das aber nicht so einfach ist, das erklärt euch das Team von Quarks in diesem Video:
Eine Drohne in der Luft abzuschießen oder zu rammen, ist auch problematisch, weil Teile davon auf Menschen auf der Erde fallen können. Deshalb gibt es auch Fangnetze. Aber auch ihr Einsatz ist technisch schwierig. Geforscht wird aktuell an einer Abwehr mit Lasern, die Drohnen in der Luft komplett zerstören oder gezielt die Kamera von Spionagedrohnen erblinden lassen können, erklären die Experten von Quarks im Video.
Wann beginnt der Spannungsfall?
Auch dem Vorschlag des Unionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) konnte der Bundesinnenminister nichts abgewinnen. Der hatte zwischenzeitlich vorgeschlagen, mit der Ausrufung des Spannungsfalls auf Russlands Luftraumverletzungen im Nato-Gebiet zu reagieren. Damit könnte die Bundeswehr Drohnen leichter bekämpfen, sagte er. Die Ausrufung des Spannungsfalls setzt eine konkrete Gefahr, aber noch keinen Angriff voraus.
Unter Experten umstritten ist, welche Methoden hybrider Kriegsführung als Auslöser für den Spannungsfall gelten sollen. Am Ende ist das auch eine politische Entscheidung. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann - bis hin zur Destabilisierung ganzer Gesellschaften.
Wer entscheidet bei einer Drohnensichtung im Einzelfall?
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes sieht vor, dass die Bundeswehr Amtshilfe leistet. Da es in der Regel schnell gehen muss, um die Gefahr abzuwenden beziehungsweise herauszufinden, wer die Drohne steuert, soll dem Entwurf zufolge nicht der Verteidigungsminister gefragt werden müssen. Vielmehr soll die Unterstützung auf einer niedrigeren Hierarchiestufe angefordert werden.
Kann die Bundeswehr das leisten?
Drohne am Flughafen
Grundsätzlich ja, allerdings hat der eigentliche Auftrag für die Truppe immer Vorrang. Im Entwurf heißt es wörtlich: "Die Bundeswehr kann nur Hilfe leisten, soweit sie nicht den eigenen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung gefährdet." Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Abwehr von Verletzungen der staatlichen Souveränität der Verteidigung diene und deshalb "eine originäre Aufgabe der Streitkräfte" sei. Damit lägen die völker- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Abschuss von in den deutschen Luftraum eindringenden Drohnen einer fremden Macht durch die Bundeswehr vor.
Warum kommt die Reform jetzt?
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Zahl der Drohnensichtungen in Deutschland zugenommen. Außerdem plädiert man im Bundesinnenministerium schon länger für härtere Regeln gegen Aktivisten, die sich unerlaubt Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen verschaffen. Das soll im Zuge der Reform des Luftsicherheitsgesetzes auch beschlossen werden.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Combined Air Operations Centre Uedem - Verantwortung vom Atlantik bis zur Ostflanke
- Bundeswehrnews: Luftverteidigung in Europa: Die Rolle des Combined Air Operations Centre Uedem
- Deutsche Flugsicherung: Häufige Fragen zum Drohnenflug
Über dieses Thema berichtet der WDR auch im Fernsehen, Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.