Wer ist zuständig für die Drohnenabwehr? Grafik-Video
00:09 Min.. Verfügbar bis 08.10.2027.
Warum die Drohnen-Abwehr schnell neu geregelt werden muss
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Wenn Drohnen gesichtet werden, dann kann entweder die Bundespolizei, die Landespolizei oder die Bundeswehr für die Abwehr zuständig sein. Bis die Frage geklärt ist und es zu einer gezielten Aktion kommt, ist der Schaden längst da. Bei einer Debatte im NRW-Landtag forderten Abgeordnete unterschiedlicher Parteien eine baldige Neuregelung.
Von Oliver Scheel und Tim Köksalan
Eine Drohne wird über einem Kraftwerk in NRW gesichtet - ein Fall für die Landespolizei. Die Drohne fliegt aber weiter und überquert den Zaun zu einem Flughafen. Nun muss die Bundespolizei ran. Aber was macht die Drohne jetzt? Sie fliegt weiter und erreicht ein militärisches Gelände. Das ruft die Bundeswehr auf den Plan, die ist nun zuständig.
Dieses Beispiel macht klar: Die Drohnenabwehr in Deutschland ist viel zu kompliziert geregelt. Daher soll das Bundespolizeigesetz geändert werden. Im NDR sprach Manuel Atug, Experte für Cybersicherheit, von einem "Wimmelbild der Verantwortungsdiffusion".
NRW als Industrieland und Verkehrsknotenpunkt voll im Fokus
Die vermehrte Sichtung von Drohnen war auch Thema im NRW-Landtag. In einer Aktuellen Stunde debattierten die Abgeordneten über Konsequenzen aus den Drohnensichtungen der vergangenen Wochen. "Die Gefahren durch den Einsatz von Drohnen im Bereich der kritischen Infrastruktur steigen", konstatierten CDU und Grüne. Die bestehenden Zuständigkeiten im Luftverkehr und in der Luftsicherheit müssten auf den Prüfstand. Als bedeutender Militär- und Luftverkehrsstandort sowie als Industrieland mit Chemieparks, Kraftwerken und Verkehrsknotenpunkten sei NRW besonders exponiert und von der Drohnen-Gefahr betroffen.
Der Landtagsabgeordnete Gregor Golland, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, sieht die Drohnenabwehr aber als gesamtdeutsche Aufgabe. "Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen in Berlin geschaffen werden", so Golland bei der Aktuellen Stunde. Innere und äußere Sicherheit dürften nach der Zeitenwende nicht so strikt voneinander getrennt werden. Die Polizei dürfe zwar gegen Drohnen vorgehen, könne es aber ab einer bestimmten Höhe technisch nicht. Die Bundeswehr könne es zwar, dürfe es aber nicht.
"Die Bedrohung macht nicht an der Ländergrenze halt"
Eine Drohne fliegt auf dem Flughafengelände
Das alles zeige, so Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes, dass das Luftsicherheitsgesetz geändert werden müsse. Es müsse dringend geklärt werden, "wann man welche Drohnen wo und auf welche Art und Weise vom Himmel holen darf", sagte er dem WDR. Da bestehe ein großer Nachholbedarf.
Das sah auch Julia Höller von den Grünen im Landtag so: "Unsere Polizei braucht rechtliche, technische und organisatorische Befähigung, um auf diese Bedrohung reagieren zu können. Das gilt für die Länder, aber es gilt eben auch für die Bundespolizei, die eine zentrale Rolle in diesem ganzen Konstrukt spielen muss", so Höller. Und dafür brauche es klare gesetzliche Grundlagen, "denn hybride Bedrohungen machen nicht an Ländergrenzen halt und sie interessieren sich einfach nicht dafür, wer formal zuständig ist".
Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen warnte vor wenigen Tagen, es gebe nicht nur hybride Angriffe, sondern "derzeit findet in Europa ein hybrider Krieg statt". Das nahm auch Höller auf: "Wir stehen vor einer neuen sicherheitspolitischen Realität, denn diese Flugobjekte sind nicht einfach technische Spielereien. Sie sind Werkzeuge der hybriden Kriegsführung. Oft wissen wir gar nicht, wer sie steuert, woher sie kommen oder welchem Zweck sie dienen."
Deshalb, so Christina Kampmann von der SPD, "brauchen wir ein abgestimmtes bundeseinheitliches Konzept". Kampmann sagte, es seien in diesem Jahr bereits 195 Drohnen in NRW auch über kritischer Infrastruktur gesichtet worden.
Wie ernst ist die Bedrohungslage wirklich?
NRW-Innenminister Herbert Reul
Innenminister Herbert Reul (CDU) plädierte für eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern und sieht NRW dabei nicht schlecht aufgestellt: "Wir sind für die Sachen, für die wir zuständig sind, bestens vorbereitet. Wir haben aber keine Antwort auf die großen militärischen Flieger und da muss entschieden werden, wer das übernimmt", so Reul, der einräumte, dass es auch "die Kategorie Spaßvögel und Privatleute" gebe, die unter den Drohnensichtungen häufig vertreten gewesen seien.
Darauf spielte auch Markus Wagner von der AfD an. Er sprach von "Panikmache" und sieht in den Drohnensichtungen keinen Beweis für eine "russische Bedrohung", vielmehr hätten sich "zahlreiche Drohnenmeldungen als Irrtümer oder Fehlalarme" herausgestellt.
Das wollte Reul so nicht stehen lassen: Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, das sei alles kein Problem. Schließlich hinke Deutschland bei der Drohnen-Abwehr hinterher, so Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes. Er forderte im WDR-Interview eine "Ertüchtigung der Strukturen, des Personals, der Ausstattung und der Organisation". "Dazu gehört auch ein Bekenntnis, der Bundespolizei die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen."
Unsere Quellen:
- WDR 5 Morgenecho: Interview mit Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes
- Reporter Tim Köksalan aus dem Landtag bei der Aktuellen Stunde
- NDR.de: Sicherheitsexperte Atug: "Drohnenabwehr jahrzehntelang verschlafen"
- Agentur dpa