Wie sich NRW-Flughäfen vor Drohnen schützen
Aktuelle Stunde . 29.09.2025. 23:36 Min.. UT. Verfügbar bis 29.09.2027. WDR. Von Cengiz Ünal.
Nach den Drohnenüberflügen: Wie ist die Lage in Deutschland?
Stand:
In Dänemark dürfen keine zivilen Drohnen mehr fliegen - zur Sicherheit der Teilnehmer des EU-Gipfels am Mittwoch. Wie ist Deutschland vorbereitet, wenn es hier zu Sichtungen unbekannter Drohnen kommt, die eine Bedrohung darstellen können?
Die dänische Regierung sperrt den gesamten Luftraum des Landes bis Freitag für zivile Drohnen. Hintergrund ist der EU-Gipfel, der in der Hauptstadt Kopenhagen stattfindet. Vergangene Woche waren Flughäfen und ein Luftwaffenstützpunkt von Drohnen überflogen worden. Auch in Norwegen wurden erneut Drohnen gesichtet. Die Rede ist von einem hybriden Angriff. Im Verdacht steht Russland; die Regierung in Moskau bestreitet das.
Drohnenexpertin Ulrike Franke erklärt, dass es mehrere Anhaltspunkte dafür gibt, dass es sich hier nicht einfach um einen Hobbypiloten handelt. Indizien dafür seien beispielsweise "die Größe der Drohnen, das Flugmuster, wie lange sie in der Luft waren, auch die Tatsache, das mehrere Drohnenflüge gleichzeitig an verschiedenen Orten" stattgefunden haben. Auch über Schleswig-Holstein wurden Drohnen erneut gesichtet.
Welche Regeln gibt es in Deutschland für den Drohnenflug? Wo gab es hier schon Drohnensichtungen? Und wie ist Deutschland auf solche Fälle vorbereitet? Fragen und Antworten.
Drohnen über Schleswig-Holstein: Einrichtungen ausgespäht und vermessen?
Deutsche Behörden sind offenbar beunruhigt: In der vergangenen Woche hatte es Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein gegeben. Der "Spiegel" berichtet jetzt, dass die Flugobjekte vermutlich bestimmte Einrichtungen mit wichtiger Infrastruktur ausgespäht oder gar vermessen haben sollen.
Konkret geht es um ein Küstenkraftwerk, eine Raffinerie, einen Teil des Thyssenkrupp-Werksgeländes der Marine-Sparte, das Uniklinikum Kiel und den Sitz der Landesregierung - das Landeshaus Kiel. Der Spiegel zitiert einen internen Behördenvermerk: Die Drohnen sollen am Abend des 25. September und in der Nacht auf den 26. September laut Landespolizei teils in Formation und in parallelen Bahnen geflogen sein. Dies sei ein Hinweis auf eine Vermessung von Gebäuden.
Das Innenministerium in Schleswig-Holstein wertet aktuell noch die Vorkommnisse aus. Die Landespolizei verstärkt unterdessen die Drohnenabwehr. Darüber berichtete der NDR. Laut Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack gehe man dem Verdacht der Spionage nach.
Gab es schon Drohnensichtungen in Deutschland?
Neben den Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein vergangene Woche meldete die Bundeswehr Anfang des Jahres die Sichtung unbekannter Drohnen über mehreren ihrer Standorte. Darunter waren der Militärflughafen Manching bei Ingolstadt und der Standort Schwesing in Schleswig-Holstein. Auch hier gab es den Verdacht, russische Geheimdienste könnten hinter den Vorfällen stecken. Die Abwehrbilanz ist ernüchternd: Keine der Drohnen konnte von der Bundeswehr abgefangen werden.
Einen Fall wie in Dänemark gibt es an deutschen Flughäfen bislang nicht. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung haben Störungen mit Drohnen an deutschen Flughäfen aber generell deutlich zugenommen. Jede Drohne könne Starts und Landungen stören oder Passagiere gefährden.
Im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt.
Welche Regeln gibt es für Drohnen?
Jeder, der eine Drohne mit einer Höchstabflugmasse von 250 Gramm nutzt, muss sich registrieren. Hat die Drohne weniger als 250 Gramm Höchstabflugmasse muss man sich nur registrieren, wenn sie zusätzlich mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, beispielsweise einer Kamera, ausgestattet ist.
Außerdem gibt es Gebiete, in denen der Einsatz von Drohnen nur eingeschränkt erlaubt oder genehmigungspflichtig ist. Ein solches Gebiet wird als "geografisches Gebiet" oder auch UAS-Gebiet bezeichnet. Das sind beispielsweise Gebiete, in denen der Luftraum geschützt werden muss. Dazu zählen Flughäfen, Flugplätze und, soweit vorhanden, deren Kontrollzonen. Zu geografischen Gebieten zählen aber auch Bereiche wie Wohngrundstücke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete oder Krankenhäuser.
Eine Karte mit allen geografischen Gebieten findet man auf der "Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt".
Wie überwacht das Militär den Luftraum?
"Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist", sagt Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV Ralph Beisel. Die Detektion und Abwehr von Drohnen sind hoheitliche Aufgaben und liegen in der Verantwortung von Bundes- und Landespolizei.
Laut einer Website der Bundeswehr gibt es in Deutschland zwei Luftraumüberwachungszentralen - in Schönewalde in Südbrandenburg und in Erndtebrück im südlichen Nordrhein-Westfalen. Diese arbeiten eng mit dem Nationalen Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum in Uedem zusammen. Alle drei Stellen haben den gemeinsamen Auftrag, die Sicherheit des deutschen Luftraumes zu gewährleisten.
Wie schätzen Experten die Lage ein?
Der CDU-Politiker und Vorsitzender des Geheimdienst-Gremiums des Bundestages Marc Henrichmann, warnt vor einem Gefühl "falscher Sicherheit" an deutschen Flughäfen. "Flughäfen sind zentrale Punkte unserer kritischen Infrastruktur und immer häufiger Ziele hybrider Angriffe - von Drohnenüberflügen bis zu Cyberattacken", sagt Henrichmann.
Laut Drohnenexpertin Ulrike Franke sind die aktuellen Ereignisse in Dänemark aus zwei Gründen besorgniserregend. Zum einen besorgt sie ganz grundsätzlich die Sicherheitssituation. Gerade an Flughäfen würden die Drohnen ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen. "Wir reden ja über große Systeme, die sind wirklich gefährlich für startende und landende Flugzeuge", sagt sie.
Zum anderen beunruhige sie auch das ganze Bild der hybriden Kriegsführung aus Russland. Es sei eine "Scheibchen-Taktik", mit der Russland die NATO-Staaten testen wolle. Das trage dazu bei, dass wir einfach "nicht mehr so wirklich im Frieden sind“.
Cybersicherheitsexperte Manuel Atug
Auch Sicherheitsexperte Manuel Atug sagt, es sei möglich, dass die Drohnen über Dänemark den Zweck haben, Unsicherheit zu schaffen. "Im militärischen und im Geheimdienstlichen nennt man das Destabilisierung der Bevölkerung von innen", erklärt er.
Wie gut ist Deutschland vorbereitet?
"Also in Deutschland ist es so, dass wir einfach nicht die richtigen Systeme zur richtigen Zeit am richtigen Ort haben", meint Franke. Sie erklärt, dass es eine ganze Bandbreite von Drohnenabfangtechnologien und Abfangsystemen gibt, wie beispielsweise elektronische Störmaßnahmen, Netze oder andere Drohnen, die Drohnen bekämpfen. Die Polizei in Deutschland besäße zwar solche Systeme, aber eben nicht da, wo man sie brauche.
"Wenn wir sie nicht abfangen können, dann können wir sie auch nicht analysieren." Ulrike Franke, Drohnenexpertin European Council on Foreign Relations
Laut Franke sei es wichtig, diese Drohnen abzufangen, um sie analysieren zu können. Ansonsten könne man nie mit Sicherheit sagen, wer hinter der Drohne steht und das schüre zusätzlich Unsicherheit.
Auch Manuel Atug kritisiert die unzureichende Gesetzgebung auf dem Gebiet. Er verweist auf zwei Gesetze, die letztes Jahr schon hätten in Kraft treten müssen: Das NIS2-Gesetz für Cybersicherheit und das KRITIS-Dachgesetz für Naturereignisse, für Sabotage und auch Terrorismus, also die entsprechende Abwehr. Beide Gesetze seien jedoch, was die Drohnenabwehr betrifft, unzureichend. "Das muss dringend geändert werden", sagt er. "Und dann hätten wir vielleicht auch Maßnahmen."
Möglicherweise kommt aber nach den zahlreichen sicherheitsrelevanten Vorfällen in Dänemark nun Bewegung in die Sache: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Sonntag bei tagesschau24, er plane, die Befugnisse der Bundeswehr bei illegalen Drohneneinsätzen deutlich zu erweitern. Das Luftsicherheitsgesetz solle so verändert werden, "dass die Bundeswehr, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei, in die Drohnenabwehr mit einsteigen kann". Das eröffne auch die Möglichkeit, Drohnen abzuschießen.
Wo melde ich eine Drohnensichtung?
Wer eine Drohne in einem Gebiet sichtet, in dem der Drohnenflug nicht erlaubt ist, der kann sich bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem Ordnungsamt melden.
Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen oder in Kontrollzonen sollten auch bei der Sicherheitszentrale des Flughafens gemeldet werden.
Quellen:
- Interview mit Ulrike Franke, Drohnenexpertin European Council on Foreign Relations
- Interview mit Manuel Atug, Sicherheitsexperte und in der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen
- Nachrichtenagentur dpa
- NDR- Bericht über Drohnensichtungen in Schleswig-Holstein
- "Spiegel"-Bericht: "Verdächtige Drohnen spähten offenbar kritische Infrastruktur aus"
- Pressemitteilung des Flughafenverbands ADV
- Website der Bundeswehr
- Website Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
- Website Deutsche Flugsicherung
- Website Luftfahrt Bundesamt
