Wann kommt es zu einem Wiederaufnahmeverfahren?
Die Rechtskraft von Urteilen kann aus Gründen der Gerechtigkeit, zur Vermeidung oder Korrektur eines "Justizirrtums", durchbrochen werden. Allerdings nur unter ganz engen Voraussetzungen. Denn grundsätzlich haben auch Fehl-Urteile ihre Gültigkeit.
Hier die wichtigsten Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten eines Verurteilten:
- Neue Tatsachen oder Beweismittel sind aufgetaucht, die vom Gericht vorher nicht berücksichtigt wurden
- Es stellt sich später heraus, dass ein Zeuge gelogen hat
- Ein eigentlich freigesprochener Angeklagter legt nachträglich ein Geständnis ab
- Bei Mord ist es auch möglich, wenn weitere nachträgliche Beweismittel wie zum Beispiel später gefundene DNA-Spuren ermittelt wurden
In der Praxis sträuben sich die Gerichte in der Regel gegen Wiederaufnahmeverfahren, da sie ungern ihre eigenen Urteile in Frage stellen. Meistens wird ein Wiederaufnahmeverfahren deshalb auch nicht beim gleichen Gericht durchgeführt, sondern an ein Gericht eines anderen Bezirkes verwiesen.
Ein Fallbeispiel: Maria Rohrbach aus Münster
Im April 1957 wird am Aasee in Münster die Leiche von Hermann Rohrbach gefunden. Kopf und Beine fehlen. Schnell fällt der Verdacht auf die Ehefrau. Maria Rohrbach wird in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt.
Jahre später taucht ein Totenschädel auf. Es ist der Kopf von Hermann Rohrbach. Sitzt Maria Rohrbach unschuldig im Gefängnis? Das Gericht rollt den Fall erneut auf - mit überraschenden Erkenntnissen.
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