Mehr als 20 Angriffe: Wer war das Uni-Phantom von Bochum?
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Bedrohung, Missbrauch, Vergewaltigung: Über 20 Frauen fallen dem "Uni-Phantom" von Bochum zwischen 1994 und 2002 zum Opfer. Der Täter? Bis heute unbekannt. Im Interview spricht ein Strafrechtler über die Herausforderungen in dem Fall - und warum ausgerechnet sein erstes Opfer noch für Gerechtigkeit sorgen könnte.
Von Tobias Lickes
Die Suche nach dem "Uni-Phantom"
Im Januar 1994 vergewaltigt ein bis heute unbekannter Mann eine damals 12-Jährige aus Sprockhövel auf ihrem Nachhauseweg. Das Mädchen ist das erste Opfer des Mannes, den die Boulevardpresse auf den Namen "Uni-Phantom" tauft. Denn nachdem er zuerst in Sprockhövel aktiv ist, verlagern sich die Tatorte ab 1996 rund um die Ruhruniversität Bochum.
Fast immer bedroht der Täter die Frauen und Mädchen mit einem Messer - und fast immer hinterlässt er DNA-Spuren. Bis zu 40 Ermittler und Ermittlerinnen arbeiten in der eingerichteten "Sonderkommission Messer" daran, den Unbekannten zu identifizieren. Doch trotz DNA-Spuren und jahrelanger Fahndung gelingt der Polizei Bochum bis heute keine Festnahme.
Ein Problem der Ermittler in Bochum: Die Beschreibungen des Täters von den Opfern weichen voneinander ab. Die erstellten Phantombilder sehen deshalb teils recht unterschiedlich aus. Das erschwert die Fahndung nach einer konkreten Person. Eine weitere Herausforderung ist die Zeit. Denn Vergewaltigung verjährt.
Könnte der Täter heute überhaupt noch für seine Taten verantwortlich gemacht werden - und wie hilfreich können Phantombilder dabei sein? Darüber haben die WDR-Reporter Ida Haltaufderheide und Tobias Lickes mit Damien Nippen, Wissenschaftler an der Universität zu Köln und Experte für Strafrecht, gesprochen.
Die Krux mit dem Phantombild
Lokalzeit: Im Fall des "Uni-Phantoms" gab es 21 Taten mit verschiedenen Täterbeschreibungen und unterschiedlichen Phantombildern. Wie bringen Ermittler die Taten miteinander in Verbindung?
Damien Nippen: Grundsätzlich gibt es verschiedene Gründe, verschiedene Taten einer Person zuzuordnen. Zum einen natürlich handfeste Beweise wie DNA-Proben. Das war bei diesem Täter auch der Fall. Wenn solche Beweise fehlen, schauen sich die Ermittler die Herangehensweise des Täters bei den Fällen an. Das Uni-Phantom hatte sich zum Beispiel ganz bestimmte Örtlichkeiten für seine Taten ausgesucht. Das lässt darauf schließen, dass dieselbe Person die Taten begangen hat. Auch die Phantombilder legen das nahe, trotz ihrer Unterschiede. Denn ein paar Details waren beständig, zum Beispiel, dass der Täter einen Schnäuzer hatte.
Damien Nippen ist Strafrechtler an der Universität zu Köln
Lokalzeit: Wie bewerten Ermittler so viele, unterschiedliche Phantombilder von einem Täter?
Nippen: Ermittler müssen sich fragen: Veröffentlichen wir überhaupt ein Phantombild? Es könnte zu einer falschen Identifizierung kommen - und die verursacht unnötige Ermittlungsarbeit.
Die Polizei sucht bei so unterschiedlichen Bildern dann nach Gemeinsamkeiten. In diesem Fall haben wir ein relativ schwaches Merkmal: dass der Täter einen Schnäuzer hatte. Das trifft auf sehr viele Personen zu. Jeder Zeuge erinnert sich natürlich an unterschiedliche Details. Trotzdem gibt es gewisse Ähnlichkeiten bei den Phantombildern. Auf keinem der Bilder hat der Täter große Ohren oder eine große Nase. Alle beschreiben ihn mit mittellangem Haar. Das Fehlen prägnanterer Merkmale hat es wahrscheinlich auch so schwierig gemacht, dass jemand den Täter wiedererkannte.
Lokalzeit: Welchen Wert haben Phantombilder, um einen Täter zu identifizieren?
Nippen: Phantombilder spielen eigentlich nur im Ermittlungsverfahren eine Rolle. Sie dienen dazu, den Täter zu identifizieren. Es kommt zwar oft zu Verwechslungen, aber die Bilder können auch ein sehr wichtiges Mittel sein, eine gesuchte Person zu finden.
Lokalzeit: Vor Gericht haben Phantombilder aber kaum oder gar keine Bedeutung?
Nippen: Nur indirekt. Sie können natürlich bei der Identifizierung und Festnahme eines Verdächtigen helfen. Eine Anklage allein aufgrund eines Phantombildes ist aber sehr unwahrscheinlich. Es muss noch andere Indizien geben, die die Person mit der Tat in Verbindung bringen.
"Das widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden"
Lokalzeit: Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass der Täter - über 30 Jahre nach seiner ersten Tat - überhaupt noch gefasst wird?
Nippen: Das ist schwer zu sagen. Möglicherweise ist der Täter bereits tot. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass er durch eine DNA-Spur doch noch überführt wird. Die DNA eines Verwandten von ihm könnte dabei ausreichen. Das würde den Kreis der Verdächtigen auf die Familienangehörigen reduzieren.
Das Uni-Phantom hat über 20 Frauen angegriffen - zuerst im Ennepe-Ruhr-Kreis, später in Bochum
Lokalzeit: In Deutschland verjährt Vergewaltigung. Wie lange können die Ermittler den Täter noch strafrechtlich verfolgen?
Nippen: Bei Vergewaltigung besteht in Deutschland normalerweise eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Die erste Tat des Uni-Phantoms, die Vergewaltigung an dem 12-jährigen Mädchen 1994, ist aber noch nicht verjährt. Zu erklären, warum, ist allerdings etwas komplizierter. Die Verjährungsfrist von 20 Jahren ruhte nach damaliger Rechtslage bis zur Volljährigkeit des Opfers. Gehen wir davon aus, dass das Mädchen im Jahr 2000 18 Jahre alt geworden ist, so wäre die Verjährungsfrist bis 2020 gelaufen.
Allerdings ist der Gesetzgeber 2015 noch einmal tätig geworden. Er hat die Altersgrenze, bis zu der die Verjährung ruht, von 18 auf 30 Jahre angehoben. Die Frist ruhte also nicht bis zum Jahr 2000, sondern bis 2012. Damit würde diese Tat erst 2032 verjähren.
Lokalzeit: Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe, die für die Verjährung einer Vergewaltigung sprechen?
Nippen: Durch die angesprochene Ruheregelung kann die Verjährung einer Vergewaltigung in Deutschland bereits jetzt sehr weit in der Zukunft liegen. Vielleicht wäre es an dieser Stelle sogar konsequenter, wenn der Gesetzgeber die Verjährung für solche Taten vollständig abschafft. Manche Opfer zeigen eine Vergewaltigung erst Jahre später an. In den meisten Fällen leiden sie zudem noch sehr lange unter dem Erlebten. Wenn ein Opfer nach 30 Jahren noch unter der Tat leidet, aber der Täter nicht mehr verfolgt werden kann - dann widerspricht das wahrscheinlich dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Und meinem auch.