Cold Case Bielefeld : Mann gibt DNA-Test ab - sein Bruder wird Mordverdächtiger
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Ein Mann gibt bei einer DNA-Reihenuntersuchung eine Speichelprobe ab - und macht damit unbeabsichtigt seinen eigenen Bruder zum Hauptverdächtigen in einem Mordfall. Was so vor einigen Monaten in Bielefeld passiert ist, ist in Zukunft wahrscheinlich keine Ausnahme mehr.
Bei Ermittlungen zu Tötungsdelikten und Sexualstraftaten testet die Polizei manchmal hunderte Menschen bei Massengentests. Nicht immer endet die Maßnahme mit Erfolg. Doch bei einem Cold Case in Bielefeld ergab sich für die Ermittler zumindest eine neue Spur.
Im Juli 1994 wurde der Kioskbesitzer Heinz-Georg in Bielefeld ermordet. Hunderte Männer aus der Nachbarschaft gaben später eine freiwillige Speichelprobe ab. Sowohl um die Ermittlungen zu unterstützen, aber auch um sich selbst zu entlasten.
Am Tatort im Kiosk wurde ein Handschuh mit einer DNA-Spur gefunden
Die Besonderheit im Fall: Es gab einen "Beinahetreffer". Die Probe eines Mannes war einer am Tatort gefundenen DNA-Spur extrem ähnlich. Damit war der Polizei klar: Er selbst war nicht am Tatort, aber ein naher Verwandter.
Eine Gesetzesänderung macht es inzwischen möglich, bei einem DNA-Beinahetreffer solche Verwandtschaftsverhältnisse auszuwerten. Ein Überblick, was erlaubt ist und welchen Einfluss Laboruntersuchungen auf die Ermittlungen haben.
Welche Rolle spielen DNA-Untersuchungen bei Cold Cases?
Bei Ermittlungen in Cold Cases bieten modernere Laboruntersuchungen die Chance, auch nach vielen Jahren neue Spuren zu entdecken. "Früher hat man nach großen Blutspuren, Spermaspuren, Speichelspuren geschaut. Heute kann man aus einzelnen Hautschuppen ein DNA-Identifizierungsmuster erstellen", so die Forensische Molekularbiologin Katja Anslinger im Gespräch mit dem WDR.
Dieser Handschuh lag am Tatort
Im erwähnten Mord an Heinz-Georg Strohmidel in Bielefeld wurde beispielsweise auf der Innenseite eines Handschuhs rund drei Jahrzehnte nach der Tat kleinste Hautpartikel gefunden. Sie enthielten die DNA des mutmaßlichen Täters.
Wie kommt die Polizei an DNA?
Die Polizei nimmt DNA-Proben von Gegenständen an Tatorten, zum Beispiel von Zigarettenstummeln, Blut-, Speichel- sowie Spermaspuren oder wie im Fall Strohmidel von dem Handschuh. Manchmal bitten die Ermittler auch Einzelpersonen um Speichelproben.
DNA-Proben werden meist per Wangenabstrich entnommen (Symbolbild)
Auf gerichtliche Anordnung darf die Polizei auch eine große Zahl von Personen um eine Speichelprobe bitten. Die Personen erfüllen beispielsweise bestimmte Kriterien und entsprechen somit dem Täterprofil. Das bedeutet aber nicht, dass die Eingeladenen verdächtig sind. Die Abgabe der Probe ist freiwillig.
Wer freiwillig teilnimmt, unterschreibt eine Einverständniserklärung. Danach wird die Probe anonymisiert untersucht und nach dem Abgleich werden alle Daten gelöscht.
Nur bei einem konkreten Verdacht und auf richterliche Anordnung kann ein DNA-Test erzwungen werden. Und nur weil jemand die Teilnahme an einem Massentest verweigert, darf er nicht unter Tatverdacht gestellt werden.
Für DNA-Proben gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim Zeugnisverweigerungsrecht. Niemand muss eine Probe abgeben, wenn er oder sie befürchtet, dadurch zum Beispiel nahe Angehörige zu belasten.
Was verrät meine Speichelprobe über mich – und andere?
Mit dem Teil der DNA, den die Polizei auswertet, lässt sich überprüfen, ob zum Beispiel eine am Tatort gefundene Spur von der untersuchten Person stammt. Auch das biologische Geschlecht der Person wird bestimmt.
Die DNA ist so einmalig wie ein Fingerabdruck (Symbolbild)
Wer eine DNA-Probe abgibt, gibt dabei aber nicht nur Informationen über sich selbst preis, sondern auch über andere Familienmitglieder. Seit 2017 ist das sogenannte "Familial Searching" erlaubt: Seitdem darf überprüft werden, ob die Person, die eine DNA-Probe abgegeben hat, mit dem Spurenleger verwandt sein könnte.
Das gilt laut Strafprozessordnung "für Verwandtschaft in gerader Linie sowie in der Seitenlinie bis zum dritten Grad", also für Eltern, Großeltern, Urgroßeltern sowie Kinder, Enkelkinder und Urenkel eines Probanden. Außerdem für Voll- und Halb-Geschwister, einschließlich deren Kinder.
Welche Informationen dürfen bei Ermittlungen nicht verwertet werden?
Theoretisch ließen sich aus DNA-Proben mehr Informationen ablesen, als die deutschen Ermittlungsbehörden bisher nutzen - zum Beispiel Informationen über Augen-, Haar- und Hautfarbe und das Alter einer Person ermitteln.
Das Verfahren ist zwar seit 2019 in Deutschland erlaubt, aber nur wenn die Herkunft von Spurenmaterial unbekannt ist. Das kann zum Beispiel helfen, einen Knochen- oder Leichenfund einer vermissten Person zuzuordnen. Allerdings werden immer wieder Forderungen laut, diese Möglichkeiten auch bei anderen Ermittlungen einzubeziehen.
Spurenträger werden auf DNA-Spuren untersucht (Symbolbild)
Justizminister mehrerer Bundesländer forderten beispielsweise, DNA-Analysen auch zur Ermittlung der biogeografischen Herkunft einzusetzen. Der Ansatz ist umstritten. Zu den Kritikern zählen unter anderem Vertreter der Anwaltsverbände. Sie bezweifeln die Genauigkeit und Aussagekraft dieser Tests und befürchten Diskriminierung von Minderheiten und die Gefahr von "Racial Profiling".
Warum ist DNA kein "perfekter Beweis"?
Selbst eine Übereinstimmung mit einer DNA-Spur am Tatort ist nicht unbedingt ein Schuldbeweis. Das zeigt der beschriebene Fall um den Mord an dem Bielefelder Kioskbesitzer. Nachdem mittels Reihenuntersuchung und Beinahetreffer ein Tatverdächtiger ermittelt und angeklagt wurde, endet der Prozess mit einem Freispruch.
Cold Case in Bielefeld: Wer erschlug den Kioskbesitzer?
Lokalzeit MordOrte. 01.06.2026. 22:18 Min.. Verfügbar bis 05.06.2099. WDR. Von Ida Haltaufderheide.
Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt: Der Handschuh sei am Tatort gefunden worden und die DNA-Spur beweise, dass der Angeklagte den Handschuh getragen habe. Gleichzeitig seien die Blutspuren so gering, dass der Handschuh nicht vom Täter getragen worden sein konnte. Denn wenn er damit auf den Kioskbesitzer eingeschlagen hätte, hätte es mehr Spuren geben müssen.
"Zunächst denkt man eigentlich immer, wenn DNA am Tatort gefunden wird, dass sei der perfekte Beweis und es ist alles geklärt. Aber juristisch ist das komplizierter", erklärt Rechtswissenschaftlerin Nina Wieland im WDR-Interview. Eine DNA-Spur alleine reicht oft nicht aus, um einen Täter zu überführen. Das hat mehrere Gründe:
- Der Fund von DNA sagt nichts darüber aus, wann die Spur übertragen wurde.
- DNA kann auch indirekt auf ein Beweisstück übertragen werden - zum Beispiel über eine unbeteiligte Person oder einen Gegenstand.
- Mischspuren enthalten genetisches Material von mehreren Menschen und können nicht mehr eindeutig einer Person zugeordnet werden.
Ohne weitere Hinweise oder Zeugenaussagen habe auch eine DNA-Spur am Tatort keine ausreichende Beweiskraft für einen Schuldspruch, so Rechtswissenschaftlerin Wieland. "Indizien können in eine Richtung lenken, aber eben nicht eindeutig die Schuld des Angeklagten belegen. Und dann haben wir den Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten'".
Unsere Quellen:
- WDR-Interview mit Rechtswissenschaftlerin Nina Wieland (Universität zu Köln)
- WDR-Interview mit Molekularbiologin Prof. Dr. Katja Anslinger (LMU München)
- Polizei Köln: Die DNA-Reihenuntersuchung
- Pressemitteilungen der Polizei und Staatsanwaltschaft Bielefeld
- §§81 ff. StPO
- LG Bielefeld, Urteil vom 21.11.2025
- LG Osnabrück, Urteil vom 02.11.2011
- BGH Urteil vom 20.12.2012
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 30.06.17 – BT Drucksache 527/17
- Erkennungsdienst im Bundeskriminalamt: Unsere Aufgaben
- Pressemitteilung: Bayern und Baden-Württemberg fordern Ausweitung der DNA-Analyse
Dieser Beitrag liefert Informationen zum WDR MordOrte YouTube-Video "Das unlösbare Verbrechen? Wer erschlug den Kioskbesitzer?" vom 01.06.2026, 17 Uhr.