Rechtsanwalt Hans Reinhardt

True-Crime-Wörterbuch: Jurist Hans Reinhardt erklärt Fachbegriffe

Untersuchungshaft: Welche Regelungen gibt es?

Wann muss man in Untersuchungshaft, kurz U-Haft? Wie lange darf man maximal dort untergebracht werden? Und wird man eigentlich entschädigt, wenn man zu Unrecht in U-Haft sitzt? Rechtsanwalt Hans Reinhardt beantwortet diese und weitere Fragen.

Was bedeutet U-Haft?

Als Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) bezeichnet man die zeitweise Inhaftierung von Beschuldigten, die als dringend tatverdächtig für eine Straftat gelten und bei denen ein Haftgrund vorliegt. Zweck der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung. Die Untersuchungshaft wird von der Staatsanwaltschaft beantragt. Hält das Gericht die Voraussetzungen für gegeben, erlässt es einen Haftbefehl und ordnet damit die Untersuchungshaft an. Danach wird der Beschuldigte verhaftet, unverzüglich dem Gericht vorgeführt und vernommen.

Wann kommt man in Untersuchungshaft?

Die Untersuchungshaft kann nur angeordnet werden, wenn ein Haftgrund vorliegt. Mögliche Haftgründe sind beispielsweise die Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Bei der Fluchtgefahr besteht das Risiko, dass der Beschuldigte sich verstecken oder ins Ausland fliehen könnte, um sich so dem Strafverfahren zu entziehen, etwa weil ihm eine hohe Strafe droht, er gute Beziehungen ins Ausland pflegt oder ihm familiäre und berufliche Bindungen im Inland fehlen. Es gibt zahlreiche Kriterien, die im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden müssen. Bei der Verdunkelungsgefahr besteht das Risiko, dass der Beschuldigte auf Beweise einwirken könnte, indem er etwa eine Urkunde vernichtet oder Zeugen dazu verleitet, nicht gegen ihn auszusagen.

In Ausnahmefällen und bei besonders schweren Straftaten, etwa bei Mord oder Totschlag, kann auf das Vorliegen eines Haftgrundes verzichtet werden. Laut Gesetz gilt das auch bei Sexualstraftaten, wenn ein dringender Tatverdacht gegen eine Person vorliegt oder die konkrete Gefahr besteht, dass die Tat wiederholt werden könnte. Die U-Haft wäre somit zur Abwendung dieser Gefahr erforderlich.

Wie lange darf die U-Haft dauern?

Zuletzt muss die Untersuchungshaft immer verhältnismäßig sein, das heißt, sie muss zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe angemessen sein. In der Regel darf ein Beschuldigter maximal sechs Monate in U-Haft sitzen. Das hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft aufwändige Ermittlungen tätigen muss oder nicht. Das zuständige Oberlandesgericht bestimmt die letztliche Dauer der U-Haft. Die Dauer einer Untersuchungshaft wird dabei auf eine mögliche spätere Haftstrafe angerechnet, also davon abgezogen.

Wird man für Untersuchungshaft entschädigt?

Sitzt ein Beschuldigter zu Unrecht in Untersuchungshaft, so hat er Schadensersatzansprüche. Für jeden Tag, den er fälschlicherweise in U-Haft saß, bekommt er derzeit 75 Euro. Doch die psychischen Auswirkungen sowie eine mögliche gesellschaftliche Ächtung, die diese Person unter Umständen erfahren hat, lassen sich nicht so einfach wiedergutmachen und sind bittere Folgen.

Ein Fallbeispiel: Für die U-Haft entschädigt, trotz Verurteilung

In Königswinter findet die Polizei Anfang des Jahres 2021 die Leiche einer Frau in einem Auto. Täterin ist die damals 22-jährige Tochter des Opfers, die ihre bettlägerige Mutter nach einem Streit getötet hatte. Eine damals 15-jährige Freundin hatte ihr geholfen, die Leiche wegzuschaffen. Die Freundin war zunächst zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hatte aber Revision gegen das Urteil eingelegt.

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2024 wurde das Urteil gegen die Freundin der Täterin tatsächlich aufgehoben. Das Bonner Landgericht verurteilte die Jugendliche wegen versuchter Strafvereitelung zu vier Wochen Dauerarrest. Da die Angeklagte acht Monate in Untersuchungshaft saß, wird sie entschädigt.

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