Rechtsanwalt Hans Reinhardt

True-Crime-Wörterbuch: Jurist Hans Reinhardt erklärt Fachbegriffe

Sicherungsverwahrung: Was bedeutet das?

Sicherungsverwahrung ist die härteste Maßnahme im deutschen Strafrecht. Doch wann gibt es Sicherungsverwahrung für einen Straftäter? Rechtsanwalt Hans Reinhardt erklärt die Regelungen.

Was bedeutet Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung ist eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie knüpft allein an die Gefährlichkeit des Täters an und wird vom Gericht unter strengen Voraussetzungen nur für bereits mehrfach verurteilte Täter angeordnet.

Eingeführt wurde sie 1933 im Rahmen des sogenannten Ermächtigungsgesetzes des NS-Staates, zur Bekämpfung sogenannter Gewohnheitsverbrecher. Sie ist grundsätzlich unbefristet und stellt damit das schärfste Schwert strafrechtlicher Sanktionen dar.

Bei der Sicherungsverwahrung muss jedes Jahr eine Gefährlichkeitsprognose über den Verurteilten erfolgen. Außerdem müssen Personen in Sicherungsverwahrung in besonders ausgestaltete Anstalten unterbrecht werden, abgegrenzt zum eigentlichen Strafvollzug. Derzeit gibt es etwa 600 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.

Ein Fallbeispiel: Brutaler Raubmord in Wuppertal

Ein brutaler Raubmord in Wuppertal: 2012 überfallen zwei Männer einen Juwelierladen. Dabei eröffnen sie plötzlich das Feuer auf zwei Verkäuferinnen. Eine der Frauen stirbt, die andere überlebt nur knapp. Überwachungskameras filmten den Überfall.

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Die Polizei beschreibt die Tat als besonders brutal und rücksichtslos. Das Urteil: Beide Männer werden zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei einem ordnet das Gericht zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

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