True-Crime-Wörterbuch: Jurist Hans Reinhardt erklärt Fachbegriffe
Resozialisierung: Wenn Straftäter wieder Teil der Gesellschaft werden
Sollen Straftäter, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben, wieder Teil der Gesellschaft werden? In Deutschland beantwortet die Rechtssprechung diese Frage mit Ja. Hier gibt es das Prinzip der Resozialisierung. Was genau das bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Hans Reinhardt.
Wie gelingt die Resozialisierung von Straftätern?
Unter Resozialisierung versteht man die Wiedereingliederung verurteilter Straftäter in die Gesellschaft. Menschen, die Straftaten begangen und dafür eine Haftstrafe verbüßt haben, sollen eine zweite Chance auf ein zukünftig straffreies Leben in der Gesellschaft bekommen. Ein weiterer Hauptzweck ist somit, die erneute Begehung von Straftaten zu verhindern.
Um die Wiedereingliederung zu gewährleisten, gibt es zahlreiche Bildungs- und Ausbildungsangebote im Gefängnis, die die Inhaftierten wahrnehmen können. So ist es zum Beispiel möglich, dort seinen Schulabschluss nachzuholen, um nach Haftentlassung bessere Aussichten auf einen Job zu haben. Außerdem werden zahlreiche Therapien, etwa gegen Sucht- oder Gewaltprobleme, angeboten, um diese bestenfalls während der Haftzeit zu bearbeiten. Nach Haftentlassung erhalten die verurteilten Straftäter Hilfe, um besser in die Gesellschaft zurückzufinden. Dies kann zum Beispiel durch einen Bewährungshelfer gewährleistet werden, der die Straftäter etwa bei der Wohnungssuche und bei der Befolgung von Bewährungsauflagen unterstützt.
Resozialisierung oder härtere Strafen?
Doch es gibt auch Stimmen gegen die Idee der Resozialisierung. Insbesondere in den Kommentarspalten von Sozialen Netzwerken, wie etwa bei Youtube, wird darüber häufig kontrovers diskutiert. Nicht selten werden härtere Strafen für Kriminelle gefordert, anstatt ihre Resozialisierung in den Mittelpunkt zu stellen. Doch die wichtigste Justizbehörde in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, sieht das anders und ordnet die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen als den wichtigsten Strafzweck ein.
Ein Fallbeispiel: Der Fall Leon
Zwei beste Freunde im Teenageralter fahren zu einer Scheune, doch nur einer von ihnen überlebt den Ausflug. 2014 stirbt der damals 17-jährige Leon M., nachdem er zuvor von seinem Freund mit einer Eisenstange geschlagen und wenig später mit einem Messer getötet wird. Der Tat soll ein Streit über Mädchen vorausgegangen sein.
Es kommt zum Prozess. Nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal. Denn beide Seiten legen Berufung gegen das erste Urteil ein. Am Ende wird der 19-jährige Täter Paul, der eigentlich einen anderen Namen hat, nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er erhält sieben Jahre und neun Monate - eine geringere Strafe als noch beim ersten Prozess. Für Leons Eltern ein Schock. "Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun", sagt sein Vater Bernd M. Inzwischen hat Paul seine Strafe verbüßt und soll wieder Teil der Gesellschaft werden können und seine Chance zur Resozialisierung nutzen. Auch deswegen nennen wir nicht seinen richtigen Namen und den genauen Tatort.
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