Wann kommt ein Gutachter zum Einsatz?
Ein Gutachter wird hinzugezogen, wenn das Gericht wichtige Fragen aus eigener Sachkunde nicht beantworten kann. Meistens handelt es sich dabei um Fragen aus drei Bereichen:
- Ist der Angeklagte voll, teilweise oder nicht schuldfähig? Denn die Schuldfähigkeit kann etwa durch medizinische Aspekte von geistigen Erkrankungen, Affekten oder Rauschzuständen beeinträchtigt sein.
- Ein Gutachter kann auch nötig sein, um die Glaubwürdigkeit problematischer Zeugen zu klären.
- Ein Gutachter beantwortet Fragen der Kriminalwissenschaften, die geklärt werden müssen. Etwa zu Fingerabdrücken, zum DNA-Abgleich oder der Rechtsmedizin bei ungeklärten Todesumständen.
Diesen Gutachten kommt extrem hohes Gewicht zu, da ein Richter nicht über medizinisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügt.
Ein Fallbeispiel: Der Nasengutachter
In einem Fall konnte etwa ein maskierter Bankräuber durch einen "Nasengutachter" anhand eines kleinen freien Teils seiner Nase unter seiner Sturmhaube identifiziert werden. Das zeigt, wie detailliert und präzise Gutachter arbeiten können und müssen.
Ein weiterer Fall ist der des ehemaligen Schulleiters Arno K. 2011 wird er von seiner Haushälterin als vermisst gemeldet. Dann wird eine Leiche in Greven gefunden - durch extreme Gewalt so entstellt, dass erst eine Obduktion sicher seine Identität belegen kann. Doch wer waren der oder die Täter? Ein Gutachter der Rechtsmedizin half damals, den Fall zu lösen.
Das Landgericht Münster verurteilte später beide Täter zu lebenslanger Haft.
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