Heizungsgesetz: Mieter entlasten, Vermieter beteiligen
Aktuelle Stunde . 30.04.2026. 37:41 Min.. Verfügbar bis 30.04.2028. WDR. Von Julius Hilfenhaus.
Kompromiss beim Heizungsgesetz : Was auf Mieter und Vermieter zukommt
Stand:
Vermieter, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen, sollen ab 2028 an den Nebenkosten beteiligt werden. Was heißt das?
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Jetzt mitdiskutierenDie schwarz-rote Koalition hat sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss beim sogenannten Heizungsgesetz geeinigt. Ab 2028 sollen Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Nebenkosten zahlen, wenn sie weiterhin auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen setzen. Das teilten die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD am Donnerstag mit.
Diese Fragen beantworten wir hier:
Unsere Quellen:
- Gesetzentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz, Papier der Koalition
- WDR Interview mit Jan Koch, Verband Wohneigentum NRW
- WDR Interview mit Hans-Jochem Witzke, Mieterbund NRW
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Sendung: WDR 5, Wirtschaftsmagazin, 30.04.2026, 13:35
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 30.04.2026, 18:45 Uhr
36 Kommentare
Kommentar 36: RW schreibt am 02.05.2026, 14:11 Uhr :
Ich frage mich...wer ist bei dem " Gesetzt" dann noch so dumm und baut privat Haus/ Häuser und vermietet ???? Da nehm ich doch lieber mein Geld und mach Urlaub oder lass es mir sonst irgendwie gut gehen so lange ich lebe. Vermieter sein kommt für mich nicht mehr in Frage. Lebe in meinem bezahlen Eigenheim auf knapp 200 qm ..alleine...und werde keinen Euro mehr in Mietwohnung investieren !! Die Rechte werden ständig " beschnitten" und nun noch für das Heizverhalten der Mieter mit bezahlen ???? OHNE MICH
Kommentar 35: MV schreibt am 02.05.2026, 11:20 Uhr :
Wir schaffen das Habeck'sche Heizungsgesetz ab und ersetzen es durch das Spahn'sche teuer heizen Gesetz. Er hat uns bereits seine wirtschaftliche Kompetenz beim Maskenkauf gezeigt und legt nun noch "eine Schippe drauf". Von einer Gaslobbyistin habe ich tatsächlich auch nichts anderes erwartet.
Kommentar 34: Klaus schreibt am 02.05.2026, 10:56 Uhr :
Wiederum rein ideologisch, geistige Ergüsse einiger weniger realitätsfremder Politiker. Wer so etwas beschließt hat auch absolut keine Ahnung was das für Auswirkungen hat. Nicht nur für Mieter und Vermieter
Kommentar 33: Mechthild schreibt am 02.05.2026, 10:15 Uhr :
Was macht ein Vermieter der nur eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus besitzt? Er kann doch gar nicht alleine entscheiden, welcher Heizungstyp eingebaut werden soll. Zudem hat ein Vermieter ja im Grunde auch keinen Einfluss auf das Heizverhalten des Mieters. Kaum heizen und damit Schimmelbildung zu begünstigen oder Mieter die Heizung so hoch einstellen, dass sie im Winter im T- Shirt durch die Wohnung laufen, statt mal ein Pullover anzuziehen, da fühle ich mich als Vermieter/in auch ausgenutzt. - gilt nur für einige Mieter, nicht pauschal- Wie sieht denn der Einbau einer Wärmepumpe für Gebäude in einer Altstadt aus? Darf man dort so ohne weiteres überhaupt eine aufstellen? -und habe ich dort überhaupt den Platz dazu.- Steht z.B. eine Altstadtsatzung oder der Denkmalschutz im Weg? Wie geht man mit diesen Fällen um?
Antwort von MV , geschrieben am 02.05.2026, 11:22 Uhr :
Man kann sich an die Verbraucherzentrale oder einen kompetenten Energieberater wenden.
Kommentar 32: Anna schreibt am 02.05.2026, 09:50 Uhr :
Endlich! Meine Vermieterin weigert sich die Steuer zu tragen, mit der Begründung das die Miete "extra" günstig ist. Steht aber nicht im Vertrag! Und wenn sie etwas Instandhaltung soll, passiert nix. Vermieter sind doch fast alle gleich...geizig und profitsüchtig
Antwort von Ingrid , geschrieben am 02.05.2026, 12:54 Uhr :
Liebe Anna, mäßige Dich. Diese Regierung macht doch nur noch Politik für die Mieter. Mir reicht s bald. Wo steht geschrieben, dass ein Vermieter Hilfe bekommt, wenn er Mietnomaden hat? Und alle Vermieter sind geizig und profitsüchtig. Sei froh, dass es noch solche Idioten gibt, die vermieten. Wieder zwei Prozent mehr für die AFD
Kommentar 31: Johann Moritz schreibt am 02.05.2026, 09:20 Uhr :
Es fiel mir gerade noch ein: Elektrische Direktheizungen fallen nicht unter diese Regelung und gelten im Sinne des Gesetzes als "klimaneutral". Es gibt keine Kohlendioxidabgabe und kein Biogas, und man muß nicht das ganze Haus umbauen. Mich würde nicht wundern, wenn es demnächst immer mehr Mietwohnungen gäbe, die statt durch eine alte, austauschwürdige Gasetagenheizung dann elektrisch beheizt werden. Klimafreundlich, ohne komplizierte Aufteilung von Nebenkostenbestandteilen, und sauteuer für die Mieter.
Antwort von MV , geschrieben am 02.05.2026, 11:17 Uhr :
Dann wird es für Mieter, gerade in alten Häusern, erst richtig teuer. Für den Vermieter aber auch, dass die Elektroanlage erweitert werden muss. Zudem wird dann eine alternative Warmwasserbereitung benötigt, meist durch teure Durchlauferhitzer.
Antwort von Johann Moritz , geschrieben am 02.05.2026, 11:39 Uhr :
Durchlauferhitzer ist nicht unbedingt teurer als Warmwasserbereitung mit der Gastherme, denn der läuft nur genau dann, wenn warmes Wasser benötigt wird, während ich im Sommer die Gastherme komplett abschalten kann. Bei Warmwasserbereitung per Gastherme läuft diese auch im Sommer immer wieder , bei jedem Warmwasserbedarf, an. Zudem muß das Wasser im Speicher stets hinreichend heiß (ca. 60°C - sonst Legionellengefahr) gehalten werden - auch dafür muß die Gastherme auch im Sommer periodisch anlaufen. Ein befreundeter Ingenieur hat das für sich durchgerechnet, als er ein Haus kaufte, und dann einen Durchlauferhitzer statt Warmwasserbereitung per Therme gewählt. Mich hat seine Rechnung überzeugt. Es kommt dabei allerdings sicher auf den Einzelfall an. Auch muß die Elektroinstallation nicht unbedingt geändert werden - wenn da zB mal Nachtspeicheröfen drin waren, reicht die Verkabelung auch locker für Direktheizung.
Kommentar 30: N.N. schreibt am 02.05.2026, 01:30 Uhr :
Bei Fernwärme gibt es das Problem Monopol und die Gefahr, „missbräuchlich überhöhter Preissteigerungen“, hängt man einmal am Haken. „Das Bundeskartellamt eröffnete (Stand Februar 2024) Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts“; gesehen bei Wikipedia. Unsere Eigentümergemeinschaft bestehend aus Selbstnutzern und Vermietern prüft das, bin nicht grundsätzlich dagegen, aber sehr skeptisch. Wärme aus der Ferne sagt auch zunächst nichts über CO2 Emission und Effizienz aus. Das kann gut sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Was auf Mieter und mich als Selbstnutzer zukommt ist in jedem Fall ein Glücksspiel, bei dem man auch Pech haben kann. Mit der SPD wird es kein Zurückdrehen bei Kostenbelastung Klima geben, aber wenn Rot-Grün damit noch weiter abstürzt, gehen die alten Rechnungen dann nicht mehr auf. Geht meine alte Gastherme kaputt muss ich eine neue kaufen die bei Fernwärme Schrott wäre, werde ich bei der Eigentümergemeinschaft überstimmt.
Kommentar 29: I. Wolfart schreibt am 01.05.2026, 21:21 Uhr :
Ich trage als Vermieter bereits 40 Prozent der CO2 Kosten. Wenn das jetzt auch noch dazu kommt, werd ich diese Kosten nach und nach auf die Grundmiete schlagen. Dann gehe ich eben an das Maximum des Mietspiegels. Ich habe die Faxen langsam satt. Immer die bösen Vermieter!
Antwort von Johanna Fröhlich , geschrieben am 01.05.2026, 23:44 Uhr :
Ich bin es satt-was die Vermieter alles zahlen müssen.Es war die Idee meine Rente zu erhöhen durch eine kleine Eigentumswohnung -die ich vermiete. Dann verkaufe ich sie eben-eine Wohnung weniger und wenn mein Geld nicht reicht-muss eben das Sozialamt mein Pflegeheim bezahlen.Das passiert einem-wenn man fürs Alter vorsorgt.
Kommentar 28: Denise D. schreibt am 01.05.2026, 19:26 Uhr :
Am Ende tragen das wieder die Mieter, alles Augenwischerei aber Hauptsache die klopfen sich auf die Schulter da oben. Mieten werden teurer - egal ob durch Sanierung inkl neuer Heizung oder durch Anhebung durch Anpassung. 🙄🤮 immer mehr Zwänge und gängelungen..
Kommentar 27: Georg J. L. schreibt am 01.05.2026, 17:16 Uhr :
Das „Grüne“ Heizungsgesetz wurde als Zwangsenteignung bezeichnet, das neue Gesetz ist aber im Endeffekt eine Zwangenteignung, Als Vermieter einer Eigentumswohnung werde ich zukünftig bei der nicht energetischen Sanierung der Heizung mit zur Kasse gebeten obwohl ich garnicht alleine die Entscheidungsmöglichkeit zur Erneuerung der Heizung habe, sondern nur die Eigentümerversammlung wo halt die Mehrheit entscheidet. Des weiteren gibt es nach objektiven Gesichtspunkten keine vernünftige Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien zur Sanierung eines Mehrparteienhauses. Also eine Art Zwangsenteignung und eine Wertminderung der Immobilie ohne das ich etwas daran ändern kann. Ich bin kein Eigentümer von mehreren Immobilien sondern habe eine einzige Immobilie als „Versuch“ für eine Altersvorsorge. Also was soll ich den laut unserer Regierung heute noch mit einem nicht riesen Einkommen für meine Altersvorsorge machen. Es ist wirklich schlimm. einfach schlechten Politik.
Kommentar 26: Kay schreibt am 01.05.2026, 15:37 Uhr :
Immer mehr Kosten den VermieterInnen auferlegen und auf der anderen Seite Einnahmemöglichkeiten einschränken, daß funktioniert bei privaten KleinvermieterInnen immer weniger. Kein Wunder, wenn immer weniger vermieten wollen oder finanziell mehr können. Und nicht jedes Haus ist wirklich wärmepumpengeeignet, von den höheren Anschaffungskosten im Vergleich zur Gasheizung trotz Förderung ganz mal abgesehen.
Antwort von John , geschrieben am 01.05.2026, 17:21 Uhr :
Wir sind Kleinvermieter und vermieten eine Wohnung im Denkmal. Eine energetische Sanierung ist nicht erlaubt. Auch ist eine Wärmepumpe mit Deckenhöhen von rund 4 m nicht möglich. Zudem haben wir das Geld hierfür schlicht nicht. Wir sind Rentner und bekommen auch keinen Kredit mehr.