Heizungsgesetz: Mieter entlasten, Vermieter beteiligen

Aktuelle Stunde 30.04.2026 37:41 Min. Verfügbar bis 30.04.2028 WDR Von Julius Hilfenhaus

Kompromiss beim Heizungsgesetz Was auf Mieter und Vermieter zukommt

Stand:

Vermieter, die eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen, sollen ab 2028 an den Nebenkosten beteiligt werden. Was heißt das?

Von Annelen Bergenthum

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Die schwarz-rote Koalition hat sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss beim sogenannten Heizungsgesetz geeinigt. Ab 2028 sollen Vermieter die Hälfte der zusätzlichen Nebenkosten zahlen, wenn sie weiterhin auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen setzen. Das teilten die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD am Donnerstag mit.

Diese Fragen beantworten wir hier:

Entlastung für Mieter? - Pläne für neues Heizgesetz

WDR 30.04.2026 03:58 Min. Verfügbar bis 29.04.2028 WDR Online

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Es geht um den Fall, dass ein Vermieter in einer Mietwohnung eine neue Öl- oder Gas-Heizung einbauen lässt. Dies wird zu zusätzlichen Kosten führen: Zum einen fällt auf fossile Brennstoffe ein CO2-Preis an, der nach Ansicht von Experten mit der Zeit deutlich steigen wird. Zum anderen müssen ab 2029 immer mehr grüne Heizstoffe beigemischt werden, also zum Beispiel Biogas. Auch das wird teurer. Zudem fallen Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes an.

Da war bisher die große Frage: Wer zahlt für diese zusätzlichen Heizkosten? Die Koalition hat sich jetzt auf einen Kompromiss geeinigt: In Zukunft soll sich der Vermieter - anders als bisher - an diesen höheren Nebenkosten beteiligen, und zwar zur Hälfte.

Zu sehen ist eine Hand mit einem Heizungsregler. (Symbolfoto)

Mieter sollen die Folgekosten für fossiles Heizen nicht mehr alleine zahlen.

Sollte im Wohnhaus eine neue fossil betriebene Heizung eingebaut werden, bleiben die Mieter nicht alleine auf den Folgekosten sitzen. Nach den Plänen der Koalition können sie sich ab 2028 die Hälfte der zusätzlichen Preisbestandteile für grüne Brennstoffe beim Vermieter zurückholen. Im besten Fall sollte dies direkt über die Nebenkostenabrechnung erfolgen.

"Sollte der Vermieter nicht von sich aus eine hälftige Teilung vornehmen, muss sich der Mieter dort melden", sagt Hans-Jochem Witzke vom Mieterbund NRW. Die Energielieferanten wiederum sollen den Kunden genaue Auskunft darüber geben, wie hoch der Anteil an Biogas oder Bio-Öl ist, heißt es im Papier der Bundesregierung, das dem WDR vorliegt.

Vermieter sollen nach den Plänen der Koalition weiterhin Wahlfreiheit haben, was den Austausch von Heizungsanlagen betrifft. Allerdings sollen sie an den Folgekosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden. "Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am Donnerstag.

Vermieter müssen also berechnen, ob sich eine fossile Heizungsanlage wirklich für sie lohnt. "In den meisten Fällen würde ich keinem Vermieter empfehlen, eine neue Gasheizung zu verbauen. Meistens macht es Sinn, sich auf eine klimaneutrale und zukunftsgerichtete Technologie wie die Wärmepumpe zu konzentrieren", sagt Jan Koch vom Verband Wohneigentum NRW.

Außerdem müssen die Vermieter die zusätzlichen Kosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Das ist gerade für kleine Privatvermieter mit nur einer Wohnung schwierig und ein erheblicher Aufwand. Und davon gibt es in NRW sehr viele.

Noch steht nicht fest, wie teuer der Biogas-Anteil werden wird. Auch die Entwicklung des CO2-Preises und der Netzentgelte bis 2028 ist noch nicht absehbar. "Eine Beispielrechnung wäre daher reine Spekulation", heißt es aus der Verbraucherzentrale. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte dennoch vor einer "massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudestands."

Aus Sicht des Mieterbundes NRW könnte es sich um einige hundert Euro handeln, die pro Jahr zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden - natürlich abhängig vom Heizvolumen. Vor allem für die Menschen in den großen und mittleren Städten in NRW könnte der Kompromiss aber helfen, sagt Hans-Jochem Witzke: "Immer mehr Menschen geben 40 oder 50 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Da hilft natürlich jeder eingesparte Euro."

Unsere Quellen:

  • Gesetzentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz, Papier der Koalition
  • WDR Interview mit Jan Koch, Verband Wohneigentum NRW
  • WDR Interview mit Hans-Jochem Witzke, Mieterbund NRW
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Sendung: WDR 5, Wirtschaftsmagazin, 30.04.2026, 13:35
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 30.04.2026, 18:45 Uhr

Kommentare zum Thema

36 Kommentare

  • 36 RW 02.05.2026, 14:11 Uhr

    Ich frage mich...wer ist bei dem " Gesetzt" dann noch so dumm und baut privat Haus/ Häuser und vermietet ???? Da nehm ich doch lieber mein Geld und mach Urlaub oder lass es mir sonst irgendwie gut gehen so lange ich lebe. Vermieter sein kommt für mich nicht mehr in Frage. Lebe in meinem bezahlen Eigenheim auf knapp 200 qm ..alleine...und werde keinen Euro mehr in Mietwohnung investieren !! Die Rechte werden ständig " beschnitten" und nun noch für das Heizverhalten der Mieter mit bezahlen ???? OHNE MICH

  • 35 MV 02.05.2026, 11:20 Uhr

    Wir schaffen das Habeck'sche Heizungsgesetz ab und ersetzen es durch das Spahn'sche teuer heizen Gesetz. Er hat uns bereits seine wirtschaftliche Kompetenz beim Maskenkauf gezeigt und legt nun noch "eine Schippe drauf". Von einer Gaslobbyistin habe ich tatsächlich auch nichts anderes erwartet.

  • 34 Klaus 02.05.2026, 10:56 Uhr

    Wiederum rein ideologisch, geistige Ergüsse einiger weniger realitätsfremder Politiker. Wer so etwas beschließt hat auch absolut keine Ahnung was das für Auswirkungen hat. Nicht nur für Mieter und Vermieter

  • 33 Mechthild 02.05.2026, 10:15 Uhr

    Was macht ein Vermieter der nur eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus besitzt? Er kann doch gar nicht alleine entscheiden, welcher Heizungstyp eingebaut werden soll. Zudem hat ein Vermieter ja im Grunde auch keinen Einfluss auf das Heizverhalten des Mieters. Kaum heizen und damit Schimmelbildung zu begünstigen oder Mieter die Heizung so hoch einstellen, dass sie im Winter im T- Shirt durch die Wohnung laufen, statt mal ein Pullover anzuziehen, da fühle ich mich als Vermieter/in auch ausgenutzt. - gilt nur für einige Mieter, nicht pauschal- Wie sieht denn der Einbau einer Wärmepumpe für Gebäude in einer Altstadt aus? Darf man dort so ohne weiteres überhaupt eine aufstellen? -und habe ich dort überhaupt den Platz dazu.- Steht z.B. eine Altstadtsatzung oder der Denkmalschutz im Weg? Wie geht man mit diesen Fällen um?

    Antworten (1)
    • MV 02.05.2026, 11:22 Uhr

      Man kann sich an die Verbraucherzentrale oder einen kompetenten Energieberater wenden.

  • 32 Anna 02.05.2026, 09:50 Uhr

    Endlich! Meine Vermieterin weigert sich die Steuer zu tragen, mit der Begründung das die Miete "extra" günstig ist. Steht aber nicht im Vertrag! Und wenn sie etwas Instandhaltung soll, passiert nix. Vermieter sind doch fast alle gleich...geizig und profitsüchtig

    Antworten (1)
    • Ingrid 02.05.2026, 12:54 Uhr

      Liebe Anna, mäßige Dich. Diese Regierung macht doch nur noch Politik für die Mieter. Mir reicht s bald. Wo steht geschrieben, dass ein Vermieter Hilfe bekommt, wenn er Mietnomaden hat? Und alle Vermieter sind geizig und profitsüchtig. Sei froh, dass es noch solche Idioten gibt, die vermieten. Wieder zwei Prozent mehr für die AFD

  • 31 Johann Moritz 02.05.2026, 09:20 Uhr

    Es fiel mir gerade noch ein: Elektrische Direktheizungen fallen nicht unter diese Regelung und gelten im Sinne des Gesetzes als "klimaneutral". Es gibt keine Kohlendioxidabgabe und kein Biogas, und man muß nicht das ganze Haus umbauen. Mich würde nicht wundern, wenn es demnächst immer mehr Mietwohnungen gäbe, die statt durch eine alte, austauschwürdige Gasetagenheizung dann elektrisch beheizt werden. Klimafreundlich, ohne komplizierte Aufteilung von Nebenkostenbestandteilen, und sauteuer für die Mieter.

    Antworten (2)
    • MV 02.05.2026, 11:17 Uhr

      Dann wird es für Mieter, gerade in alten Häusern, erst richtig teuer. Für den Vermieter aber auch, dass die Elektroanlage erweitert werden muss. Zudem wird dann eine alternative Warmwasserbereitung benötigt, meist durch teure Durchlauferhitzer.

    • Johann Moritz 02.05.2026, 11:39 Uhr

      Durchlauferhitzer ist nicht unbedingt teurer als Warmwasserbereitung mit der Gastherme, denn der läuft nur genau dann, wenn warmes Wasser benötigt wird, während ich im Sommer die Gastherme komplett abschalten kann. Bei Warmwasserbereitung per Gastherme läuft diese auch im Sommer immer wieder , bei jedem Warmwasserbedarf, an. Zudem muß das Wasser im Speicher stets hinreichend heiß (ca. 60°C - sonst Legionellengefahr) gehalten werden - auch dafür muß die Gastherme auch im Sommer periodisch anlaufen. Ein befreundeter Ingenieur hat das für sich durchgerechnet, als er ein Haus kaufte, und dann einen Durchlauferhitzer statt Warmwasserbereitung per Therme gewählt. Mich hat seine Rechnung überzeugt. Es kommt dabei allerdings sicher auf den Einzelfall an. Auch muß die Elektroinstallation nicht unbedingt geändert werden - wenn da zB mal Nachtspeicheröfen drin waren, reicht die Verkabelung auch locker für Direktheizung.

  • 30 N.N. 02.05.2026, 01:30 Uhr

    Bei Fernwärme gibt es das Problem Monopol und die Gefahr, „missbräuchlich überhöhter Preissteigerungen“, hängt man einmal am Haken. „Das Bundeskartellamt eröffnete (Stand Februar 2024) Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts“; gesehen bei Wikipedia. Unsere Eigentümergemeinschaft bestehend aus Selbstnutzern und Vermietern prüft das, bin nicht grundsätzlich dagegen, aber sehr skeptisch. Wärme aus der Ferne sagt auch zunächst nichts über CO2 Emission und Effizienz aus. Das kann gut sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Was auf Mieter und mich als Selbstnutzer zukommt ist in jedem Fall ein Glücksspiel, bei dem man auch Pech haben kann. Mit der SPD wird es kein Zurückdrehen bei Kostenbelastung Klima geben, aber wenn Rot-Grün damit noch weiter abstürzt, gehen die alten Rechnungen dann nicht mehr auf. Geht meine alte Gastherme kaputt muss ich eine neue kaufen die bei Fernwärme Schrott wäre, werde ich bei der Eigentümergemeinschaft überstimmt.

  • 29 I. Wolfart 01.05.2026, 21:21 Uhr

    Ich trage als Vermieter bereits 40 Prozent der CO2 Kosten. Wenn das jetzt auch noch dazu kommt, werd ich diese Kosten nach und nach auf die Grundmiete schlagen. Dann gehe ich eben an das Maximum des Mietspiegels. Ich habe die Faxen langsam satt. Immer die bösen Vermieter!

    Antworten (1)
    • Johanna Fröhlich 01.05.2026, 23:44 Uhr

      Ich bin es satt-was die Vermieter alles zahlen müssen.Es war die Idee meine Rente zu erhöhen durch eine kleine Eigentumswohnung -die ich vermiete. Dann verkaufe ich sie eben-eine Wohnung weniger und wenn mein Geld nicht reicht-muss eben das Sozialamt mein Pflegeheim bezahlen.Das passiert einem-wenn man fürs Alter vorsorgt.

  • 28 Denise D. 01.05.2026, 19:26 Uhr

    Am Ende tragen das wieder die Mieter, alles Augenwischerei aber Hauptsache die klopfen sich auf die Schulter da oben. Mieten werden teurer - egal ob durch Sanierung inkl neuer Heizung oder durch Anhebung durch Anpassung. 🙄🤮 immer mehr Zwänge und gängelungen..

  • 27 Georg J. L. 01.05.2026, 17:16 Uhr

    Das „Grüne“ Heizungsgesetz wurde als Zwangsenteignung bezeichnet, das neue Gesetz ist aber im Endeffekt eine Zwangenteignung, Als Vermieter einer Eigentumswohnung werde ich zukünftig bei der nicht energetischen Sanierung der Heizung mit zur Kasse gebeten obwohl ich garnicht alleine die Entscheidungsmöglichkeit zur Erneuerung der Heizung habe, sondern nur die Eigentümerversammlung wo halt die Mehrheit entscheidet. Des weiteren gibt es nach objektiven Gesichtspunkten keine vernünftige Heizungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien zur Sanierung eines Mehrparteienhauses. Also eine Art Zwangsenteignung und eine Wertminderung der Immobilie ohne das ich etwas daran ändern kann. Ich bin kein Eigentümer von mehreren Immobilien sondern habe eine einzige Immobilie als „Versuch“ für eine Altersvorsorge. Also was soll ich den laut unserer Regierung heute noch mit einem nicht riesen Einkommen für meine Altersvorsorge machen. Es ist wirklich schlimm. einfach schlechten Politik.

  • 26 Kay 01.05.2026, 15:37 Uhr

    Immer mehr Kosten den VermieterInnen auferlegen und auf der anderen Seite Einnahmemöglichkeiten einschränken, daß funktioniert bei privaten KleinvermieterInnen immer weniger. Kein Wunder, wenn immer weniger vermieten wollen oder finanziell mehr können. Und nicht jedes Haus ist wirklich wärmepumpengeeignet, von den höheren Anschaffungskosten im Vergleich zur Gasheizung trotz Förderung ganz mal abgesehen.

    Antworten (1)
    • John 01.05.2026, 17:21 Uhr

      Wir sind Kleinvermieter und vermieten eine Wohnung im Denkmal. Eine energetische Sanierung ist nicht erlaubt. Auch ist eine Wärmepumpe mit Deckenhöhen von rund 4 m nicht möglich. Zudem haben wir das Geld hierfür schlicht nicht. Wir sind Rentner und bekommen auch keinen Kredit mehr.

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