Immer teurer: Eigenanteil bei der Pflege steigt weiter
Aktuelle Stunde . 22.01.2026. 14:18 Min.. Verfügbar bis 22.01.2028. WDR. Von Bernd Neuhaus.
Teures Pflegeheim: Eigenanteil nochmal gestiegen
Stand:
Der Platz im Pflegeheim in NRW ist nochmal teurer geworden. Zum Jahreswechsel lag der Anteil, den Pflegeheimbewohner aus eigener Tasche zahlen müssen, laut dem Verband der Ersatzkassen bei 3.582 Euro pro Monat im ersten Jahr. Würden die Länder einen Teil der Kosten übernehmen, ließen sich bis zu 800 Euro sparen, so der VDEK.
Bislang waren die Eltern noch ganz rüstig. Doch dann kippt die Lage: Aus etwas tüdelig wird plötzlich extrem wackelig - ein Sturz, ein Schlaganfall oder beginnende Demenz. Und dann kommt der Tag: Die Angehörigen werden pflegebedürftig und müssen vielleicht sogar ins Pflegeheim.
Wer pflegebedürftig ist, kann Unterstützung bekommen. Dazu kann man die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen.
- Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
- Warum sind die Kosten erneut gestiegen?
- Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
- Ist die Unterhaltspflicht gedeckelt?
- Welchen Anteil übernimmt die pflegebedürftige Person selbst?
- Welchen Anteil übernimmt die Pflegekasse?
- Gibt es Abzüge beim Elternunterhalt?
- Welche staatlichen Entlastungen gibt es noch?
- Was, wenn keiner die Pflege der Eltern zahlen kann?
- In welchen Fällen sind Kinder von der Unterhaltspflicht befreit?
- Ändert sich auf absehbare Zeit die Finanzierung der Pflege?
- Welche Forderungen gibt es an die NRW-Landesregierung?
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Seit Jahren steigen dort die Kosten und damit auch der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen. Waren es bei der letzten Erhebung im vergangenen Jahr noch durchschnittlich 3.427 Euro im ersten Jahr, sind es inzwischen 3.582 Euro und damit acht Prozent mehr. NRW ist damit laut VDEK auf Platz drei der teuersten Bundesländer bei der Pflege. Da ist vor allem das erste Jahr im Pflegeheim das teuerste. Aber die Kosten sinken dann Jahr für Jahr, weil die Pflegekasse sich immer mehr an den Kosten beteiligt. So kostet der Monat im Pflegeheim ab dem vierten Jahr statt 3.600 noch rund 2.400 Euro an Eigenbeteiligung. Dadurch sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet vor allem Bedürftige, die lange in Pflegeheimen leben. Die bundesweiten Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen.
Warum sind die Kosten erneut gestiegen?
Der Platz im Pflegeheim wird deshalb immer teurer, weil auch Personal, Unterbringung und Verpflegung immer mehr kosten. Da zählen vor allem die Löhne in der Pflege hier in NRW zum höchsten Kostenfaktor, weil viele Einrichtungen tarifgebunden sind. "Es ist zwar gut, so viele tarifgebundene Einrichtungen zu haben. Dadurch sind die durchschnittlichen Löhne in NRW aber auch höher, als anderswo.", so Christian Breidenbach vom Verband der Ersatzkassen in NRW. NRW sei damit insgesamt auf Platz 3 der teuersten Bundesländer in Sachen Pflege. Viele fordern seit längerem eine Entlastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige. So auch der VDEK: "Würden das Land NRW die Investitions- und Ausbildungskosten der Einrichtungen übernehmen, kann der Eigenanteil erheblich um über 800 Euro sinken", so Breidenbach weiter. In der Politik liegt seit Dezember ein Reformvorschlag zur Pflege auf dem Tisch. Bundesgesundheitsministerin Warken will den in den nächsten Monaten angehen.
Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Kommt ein Elternteil ins Heim, ist zunächst der Ehepartner für die Kosten zuständig, dann die Kinder. Sind mehrere Kinder da, haften alle Geschwister zusammen anteilig - entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Sozialamt fragt nach Einkommensverhältnissen
Unterhaltspflichtig sind Kinder aber erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Dabei werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Dieses Limit wurde 2020 mit dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Bei mehreren Geschwistern müssen nur diejenigen zahlen, die mehr als 100.000 Euro verdienen - jeweils mit dem für sie berechneten Anteil.
In der Regel fragt das Sozialamt die Kinder nach ihrem Einkommen. Die Berechnung des Gesamteinkommens sei immer eine Einzelfallprüfung, sagt die Verbraucherzentrale, und rät, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Ist die Unterhaltspflicht gedeckelt?
Ja: Auch, wer mehr als 100.000 Euro verdient, muss nicht unbegrenzt viel für die Pflege der Eltern zahlen. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird durch verschiedene Leitlinien begrenzt, zum Beispiel durch die "Düsseldorfer Tabelle", nach der auch der Unterhalt für Kinder berechnet wird.
Welchen Anteil übernimmt die pflegebedürftige Person selbst?
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für notwendige Investitionen des Pflegeheims - den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) - müssen die Betroffenen selber übernehmen. Hinzu kommen die Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte.
Ausbildungskosten zahlen Bewohner
Zu den Unterkunftskosten gehören neben Essen beispielsweise auch die Reinigung der Zimmer und der Wäsche, Müllentsorgung, Heizung und Strom. Pflegeheime kosten nicht alle dasselbe. So kann der Pflichtanteil an den Pflegekosten ganz unterschiedlich ausfallen.
Welchen Anteil übernimmt die Pflegekasse?
Voraussetzung ist, dass während des Berufslebens regelmäßig Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt wurden und dass die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter bestätigt wurde.
Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Der legt fest, wie viel Hilfe ein Mensch benötigt. Pflegegrad 1 bedeutet beispielsweise relativ wenig Unterstützung. Bei Pflegegrad 5 sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, sich im Alltag selber zu versorgen.
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt:
- Pflegegrad 2 = 805 Euro
- Pflegegrad 3 = 1.319 Euro
- Pflegegrad 4 = 1.855 Euro
- Pflegegrad 5 = 2.096 Euro
Gibt es Abzüge beim Elternunterhalt?
Ja, einige. Der sogenannte Elternunterhalt ist zum Beispiel begrenzt, wenn man einen höheren Eigenbedarf nachweisen kann, schreibt das Bundesministerium für Verbraucherschutz. Zum Beispiel durch ein unterhaltspflichtiges Kind, durch Darlehensschulden oder private Versicherungen.
Und: Vorhandenes Vermögen, wie beispielsweise ein Eigenheim, muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden, wenn es der eigenen Alterssicherung dient. Wer gleichzeitig für sich selber eine private Altersvorsorge anspart, kann weitere fünf Prozent des Bruttoeinkommens von der Pflicht zum Elternunterhalt abziehen. Dabei ist man laut Ministerium nicht auf bestimmte Anlageformen festgelegt.
Welche staatlichen Entlastungen gibt es noch?
Je länger ein Elternteil im Heim lebt, desto mehr sinkt der Eigenanteil an den Unterbringungskosten: Im ersten Jahr gibt es einen staatlichen Zuschlag von 15 Prozent auf die Pflegekosten. Im zweiten sind es 30 und ab drei Jahren Aufenthalt 75 Prozent Zuschlag. Wer bereits im vierten Jahr im Heim lebt, zahlt derzeit laut neuester VDEK-Berechnung noch durchschnittlich 2.432 Euro. Der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim ausgezahlt.
Was, wenn keiner die Pflege der Eltern zahlen kann?
Können weder Pflegebedürftige noch deren Angehörige das Geld für einen Heimplatz aufbringen, gibt es weitere Unterstützungen. So können auch Menschen im Pflegeheim Wohngeld beantragen. Damit wird dann der Mietanteil der Heimkosten gedeckt. Allerdings richtet sich das Wohngeld nicht nach der individuellen Miete, die das jeweilige Pflegeheim in Rechnung stellt, sondern nach dem durchschnittlichen Mietniveau in der Region.
Tipps und Hinweise dazu gibt die Verbraucherzentrale:
"Hilfe zur Pflege" leistet außerdem das Sozialamt für Menschen, die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind und daher keinen Anspruch auf Pflegegeld haben. Aber auch nur dann, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten selber bezahlen zu können.
Dabei werden alle möglichen Einnahmen zusammengezählt: laufende Einkünfte auch des Ehegatten, Rente, Unterhaltszahlung von Verwandten, Mieteinnahmen. Nicht angerechnet werden Sozialhilfe oder Elterngeld.
Gibt es noch ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die nicht vom Ehepartner oder minderjährigen Kindern bewohnt werden, kann das Sozialamt deren Verkauf fordern.
In welchen Fällen sind Kinder von der Unterhaltspflicht befreit?
Kinder, die von ihren Eltern während ihrer Kindheit misshandelt oder grob vernachlässigt wurden, müssen weniger oder sogar gar keinen Unterhalt zahlen, wenn Vater oder Mutter pflegebdürftig werden. Diese sogenannten "erheblichen Verfehlungen gegen das Kind" müssen aber nachgewiesen sein. Ein abgebrochener Kontakt, so die Verbraucherzentrale, reiche meist nicht aus.
Ändert sich auf absehbare Zeit die Finanzierung der Pflege?
Der Leiter der NRW-Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK), Dirk Ruiss, fordert eine dauerhafte und verlässliche Beteiligung des Bundes und der Länder an den Pflegekosten. Würde sich NRW beispielsweise an den Investitions- und Ausbildungskosten beteiligen, könnten Pflegebedürftige um über 800 Euro im Monat entlastet werden. In der Politik liegt seit Dezember ein Reformvorschlag zur Pflege auf dem Tisch. Bundesgesundheitsministerin Warken will den in den nächsten Monaten angehen.
Unsere Quellen:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Pressemeldung des VDEK
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Verbraucherzentrale
- Nachrichtenagentur AFP