Der Rechteinhaber überträgt dem WDR Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material wie folgt: es im Kontext der Berichterstattung zur Kommunalwahl 2025 in NRW und des Kandidat:innenchecks, örtlich und zeitlich uneingeschränkte Recht, beliebig häufig, ganz oder teilweise, insbesondere für alle Zwecke des Rundfunks (wie Hörfunk, TV, Online, Livestreaming) sowie Abrufnutzungen (z.B. VoD, AoD, SVoD, Pay-VoD, SAoD, PayAoD über alle Verbreitungswege inklusive Drittplattformen, auch als Download) zu nutzen. Ebenfalls mitumfasst sind Rechte zur außerrundfunkmäßigen Nutzung wie Bild-Ton-Trägerrechte (z.B. DVD) oder Druckrechte. Die Rechteeinräumung umfasst alle für vorgenannte Nutzungen erforderlichen Rechte (z.B. Bearbeitungs-, Vervielfältigungsrecht, Recht der öffentliche Wiedergabe, Verbreitung und Vorführung, Einspeicherung in Datenbanken, Lehr- und Forschungszwecke).
Der WDR darf das ihm übergebene Material im vorgenannten Umfang nutzen sowie unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte bearbeiten (z.B. technische Korrekturen, Maßstabsanpassung, Farbkorrekturen). Der Rechteinhaber bestätigt über die vorgenannten Rechte verfügen zu können und stellt den WDR von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der WDR ist nicht zur Nutzung verpflichtet.