Illustration: Personen stehen zusammen und halten Laptop und Unterlagen in den Händen

FAQ zum WDR Kandidat:innencheck

Sie haben Fragen zum Kandidat:innencheck zur Kommunalwahl in NRW 2025?

Was ist der Kandidat:innen-Check?

Wie funktioniert der Kandidatencheck?

Welche Kandidatinnen und Kandidaten werden gefragt?

Warum wurden nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten, sondern nur Direktkandidatinnen und -kandidaten angefragt?

Warum sind die Fragen für alle Kandidierenden gleich?

Warum filmen die Kandidaten sich selbst?

Warum durften die Video-Antworten nur maximal eine Minute dauern?

Wer hat die Fragen ausgesucht?

Werden wirklich alle Antworten ins Netz gestellt?

Verändert oder kürzt der WDR die Videos der Kandidatinnen und Kandidaten?

Wie lange sind die Videos online?

Kann ich als Politiker oder Wähler die Videos auch auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen verwenden?

Wie erreiche ich die Kandidat:innencheck-Redaktion?

Was ist der Kandidat:innen-Check?

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie Bürgermeister:in, Oberbürgermeister:in und Landräte/Landrätinnen. Im Kandidat:innencheck zur Kommunalwahl 2025 haben alle Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Ämter Bürgermeister:in, Oberbürgermeister:in sowie Landrat/Landrätin die Möglichkeit, sich in kurzen Videos vorzustellen. Die Idee: Bürgerinnen und Bürger aus NRW können sich fundiert und einfach vor der Wahl informieren.

Wie funktioniert der Kandidat:innencheck?

Fairness, Transparenz und Chancengleichheit sind Teil des Konzepts. Deshalb gilt für alle das gleiche: Drei Fragen, drei Antworten, je 60 Sekunden Zeit. Die drei Fragen sind für alle identisch. Mit den Antworten sollen sich die Wählerinnen und Wähler in den Wochen vor der Kommunalwahl in NRW fundiert und sachlich über die Kandidatinnen und Kandidaten für die Ämter als Oberbürgermeister:in, Bürgermeister:in und Landrat/Landrätin informieren können. Wir werden die Aussagen der Teilnehmenden weder bewerten noch verändern. Ausnahme ist ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG: Beleidigende Äußerungen, Schmähkritik, die die Rechte Dritter verletzt oder Äußerungen, die einen Straftatbestand verwirklichen.

Welche Kandidatinnen und Kandidaten werden gefragt?

Wir versuchen, alle Kandidatinnen und Kandidaten für die entsprechenden Ämter zu erreichen. Das ist nicht ganz einfach, bei mehr als 400 dezentral organisierten Einzelwahlen.

Warum wurden nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten, sondern nur Direktkandidatinnen und -kandidaten angefragt?

Schätzungsweise werden sich etwa 20.000 Kandidatinnen und Kandidaten in Nordrhein-Westfalen für politische Ämter im kommunalen Bereich aufstellen. Diese Fülle an möglichen Videos können wir nicht abdecken. Und auch für die meisten User und Userinnen würde das überfordernd sein.

Warum sind die Fragen für alle Kandidierenden gleich?

Teil unseres Konzepts ist, dass die Wählerinnen und Wähler die Aussagen der Kandidatinnen und Kandidaten vergleichen können. Alle beantworten daher die folgenden drei Fragen:

  1. Wie wollen Sie den Sanierungsstau in Ihrer Kommune auflösen?
  2. Was wollen Sie vor Ort konkret bei den Themen Wohnen, Mobilität und Sicherheit angehen?
  3. Welche weiteren Themen sind Ihnen wichtig?

Warum filmen die Kandidaten sich selbst?

Wir können so eine sichere Produktion der Videos gewährleisten. Andererseits erzählen diese selbst gedrehten Videos zwischen den Zeilen spannende Details über die Kandidatinnen und Kandidaten: Wie setzen sie sich in Szene? Wo filmen sie sich? Für den Kandidat:innencheck zur Kommunalwahl 2025 wird allen Kandidierenden extra eine App zur Aufnahme der Videos bereitgestellt. Diese führt die Kandidatinnen und Kandidaten durch alle Fragen und bietet die Möglichkeit, die Videos direkt aufzunehmen.

Warum durften die Video-Antworten nur maximal eine Minute dauern?

Das ist Teil des Konzepts des Kandidat:innenchecks. Es geht uns um Chancengleichheit, Fairness und Vergleichbarkeit. Darum haben die Kandidatinnen und Kandidaten jeweils maximal eine Minute Zeit, auf jede der drei Fragen zu antworten. Videoantworten, die länger als eine Minute sind, werden von der App nicht aufgenommen.

Wer hat die Fragen ausgesucht?

Die Fragen wurden von der Kandidat:innencheck-Redaktion aus der Programmgruppe Landesstudios in Zusammenarbeit mit der Landespolitik-Redaktion ausgewählt und abgestimmt. Ziel war es, möglichst aktuelle Themenbereiche, in denen die Kommunalpolitik Einfluss hat, aufzugreifen sowie den Kandidatinnen und Kandidaten die Chance zu geben, sich individuell zu wichtigen Themen in speziell ihrem Kreis, ihrer Stadt oder Gemeinde zu äußern.

Werden wirklich alle Antworten ins Netz gestellt?

Der Kandidat:innencheck ist ein redaktionelles Projekt und wird unter journalistischen Gesichtspunkten umgesetzt. Es fällt damit unter die redaktionelle Berichterstattung und unterliegt den dafür geltenden Regelungen. Das heißt insbesondere: Meinungsäußerungen sind erlaubt (Art. 5 Abs. 1 GG), soweit sie nicht das Maß des Zulässigen überschreiten und nicht als Schmähkritik die Rechte Dritter verletzen. Außerdem darf durch die Äußerung kein Straftatbestand verwirklicht werden.

Verändert oder kürzt der WDR die Videos der Kandidatinnen und Kandidaten?

Nein. Teil unseres Konzepts ist es, mit den politischen Inhalten der Teilnehmenden transparent und fair umzugehen. Alle Videos, die uns erreichten, werden in voller Länge und inhaltlich unverändert veröffentlicht - bis zu einer Maximallänge von 60 Sekunden pro Antwort. Ausgenommen sind nach Art. 5 Abs. 1 GG: Beleidigende Äußerungen, Schmähkritik, die die Rechte Dritter verletzt sowie Äußerungen, die einen Straftatbestand verwirklichen.

Weil es uns um die Menschen und nicht die Parteien geht - und aus Gründen der Einheitlichkeit - haben wir beschlossen, dass auf Startbildern und Videos keine Parteilogos zu sehen sein sollen.

Wie lange sind die Videos online?

Der Kandidat:innencheck ist während der kommenden Legislaturperiode, also die nächsten fünf Jahre, online.

Kann ich als Politiker oder Wähler die Videos auch auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen verwenden?

Leider können wir Ihnen die einzelnen Videos nicht zur Verfügung stellen. Dennoch können Sie gern ab dem voraussichtlich 17. August, sobald alle Videos online zu sehen sind, die Seite mit dem Steckbrief und den aufgenommenen Videos auf Ihren eigenen Social-Media-Kanälen teilen.

Wie erreiche ich die Kandidat:innencheck-Redaktion?

Sie erreichen uns per E-Mail: kandidatencheck@wdr.de. Eine Antwort der Redaktion für Anfragen von Wählerinnen und Wählern kann allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen. Besonders in der Vorbereitung des Kandidat:innen-Checks hat die Kommunikation mit den Kandidat:innen Priorität.