Aus fürs Bürgergeld: Kurswechsel für Millionen Menschen

Aktuelle Stunde 05.03.2026 27:11 Min. UT Verfügbar bis 05.03.2028 WDR Von Astrid Houben

Bürgergeld wird Grundsicherung: Was ändert sich?

Stand:

Die Bundesregierung plant Einsparungen in Milliardenhöhe in den Sozialsystemen. Besonders im Fokus: das Bürgergeld, das künftig Grundsicherung heißt. Was lässt sich durch die Reform sparen? Was genau ändert sich sonst noch? Wir beantworten eure Fragen zum Thema.

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In Nordrhein-Westfalen erhalten aktuell etwa 1,51 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter mehr als 400.000 Kinder. Bundesweit gab es im September 5,259 Millionen Leistungsempfänger. Der Bund hat dafür zuletzt rund 47 Milliarden Euro ausgegeben, das waren vier Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor und etwa zehn Prozent des Bundeshaushalts.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Bürgergeldes geeinigt. Ein erster Gesetzentwurf wurde im Dezember vom Bundeskabinett beschlossen. Jetzt hat der Bundestag über die Reform abgestimmt. Im Kern geht es um strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an Regeln halten oder Termine versäumen.

Im vergangenen Jahr hatten wir euch gebeten, uns Fragen zum Bürgergeld und zur Finanzierung des Sozialstaates zu schicken. Die häufigsten eurer Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

Was ändert sich beim Bürgergeld?

Das Bürgergeld soll zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" werden. Dabei sollen die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Damit verbunden sind strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten.

Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden aber stets weiter bezahlt. Das soll künftig nicht mehr gelten: Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, "werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt", heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben.

Strengere Regeln soll es auch bei Terminversäumnissen und Pflichtverletzungen geben. Erscheint ein Empfänger oder eine Empfängerin zum zweiten Mal nicht bei einem Termin oder verweigert beispielsweise eine Fortbildung, wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. "Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert", wird laut dem Papier der Regelsatz gestrichen. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.

Die Grundsicherung: Kritik für Änderungen

WDR Studios NRW 05.03.2026 02:50 Min. Verfügbar bis 04.03.2028 WDR Online

Was soll sich für Menschen aus der Ukraine ändern?

Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen kein Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken. Das Arbeits- und Sozialministerium plant für 2026 bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel würden die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also in etwa ein Nullsummenspiel.

Wann soll die Reform in Kraft treten?

Nach den Plänen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Reform größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Am 17. Dezember 2025 wurde der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereits vom Kabinett beschlossen. Nun berät der Bundestag darüber. Die Beratungen starteten am 15. Januar und wurden von Kritik begleitet. Mehrere Verbände und Gewerkschaften forderten die Koalition zu Nachbesserungen auf. Die geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen und können Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause kosten, warnen die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Grundvoraussetzung ist, dass die Antragsteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen Bürgergeldempfänger hilfsbedürftig sein, das Einkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft muss also unter dem Existenzminimum liegen.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Was wird aus dem Bürgergeld? | Bildquelle: imago images/Ralph Peters

Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen, zum Beispiel Eheleute, Kinder jünger als 25 Jahre oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Auch wer alleine lebt, gilt als Bedarfsgemeinschaft. Wer sich hingegen im Rahmen einer WG nur eine Wohnung teilt, ist in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Im Kern gilt bei der Berechnung des Bürgergelds folgende Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Ein Kernbaustein ist dabei der sogenannte Regelbedarf, dazu zählen Kosten, die den Lebensunterhalt sichern sollen, also zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt dieser Regelbedarf bei monatlich 563 Euro. Bei Ehepartnern und Kindern ist der Satz geringer.

Hinzu kommt der Bedarf für Unterkunft und Heizung. Diese Kosten werden übernommen, wenn sie als angemessen gelten. Was angemessen ist, entscheiden die Verantwortlichen in den kommunalen Jobcentern. Darüber hinaus gibt es weitere Bausteine, zum Beispiel den Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende oder den Einmalbedarf für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung.

Von der Summe der Bedarfe wird das Einkommen abgezogen. Als Einkommen zählen zum Beispiel Einnahmen aus einem Minijob, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen und Kindergeld. Aus der Differenz zwischen Bedarf und Einkommen ergibt sich dann die Höhe des Bürgergelds.

Wird das Ersparte beim Bürgergeld angerechnet?

Bisher gibt es beim Bürgergeld ein sogenanntes Schonvermögen, das Empfänger nicht antasten müssen. Im ersten Jahr ("Karenzzeit") liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Hinzu kommen 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das soll sich allerdings mit der Reform ändern.

Die Höhe des Schonvermögens soll sich künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.

Wer entscheidet, wie hoch der Regelsatz beim Bürgergeld ist?

Die Höhe des Bürgergeldes ist keine politische Entscheidung. Dahinter stecken statistische Daten und eine mathematische Formel. Grundlage für die Ermittlung des Regelbedarfs ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, eine große Umfrage, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die befragten Haushalte führen drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Dabei werden nur die Ausgaben von den 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalten berücksichtigt.

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Von den einzelnen Ausgabepositionen werden bestimmte Posten abgezogen, weil sie laut Gesetzgeber nicht nötig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Gestrichen werden zum Beispiel Ausgaben für Haustiere, Zimmerpflanzen, Tabak und Alkohol. Mit jeder Einkommens- und Verbrauchsstichprobe setzen sich die einzelnen Ausgabeposten neu zusammen.

Für die Berechnung des Regelbedarfs kommt es dann darauf an, wie sich die Preise für die einzelnen Posten entwickelt haben und wie sich die Nettolöhne und Gehälter im Bundesdurchschnitt entwickelt haben.

Warum kommt beim Bürgergeld jetzt vermutlich die zweite Nullrunde?

Nach 2025 werden die Regelsätze im Bürgergeld wohl auch 2026 nicht steigen, das hat Bundessozialministerin Bärbel Bas angedeutet. Hintergrund ist die hohe Inflation von Anfang 2022 bis Mitte 2023. Vor allem bei Lebensmitteln gab es zwischenzeitlich Preissteigerungen von mehr als 20 Prozent. Deutliche Preissteigerungen gab es auch im Energiesektor und im Nahverkehr.

Laut Berechnungsformel für das Bürgergeld ist der Regelsatz in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils rund zwölf Prozent gestiegen. Damit war das Plus deutlich höher als bei den Löhnen und Gehältern. Dieser höhere Anstieg relativiert sich durch die Nullrunden nun wieder.

Der Verein "Sanktionsfrei" kritisiert, dass die Regelsätze nicht reichen, um ein würdevolles Leben zu führen. Bei einer Umfrage des Vereins gab nur jeder Zweite an, dass im eigenen Haushalt alle Mitglieder satt werden.

Lohnt sich Arbeit überhaupt noch? 

Ja, Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das gelte sowohl für Alleinstehende wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern.

Demnach kommt ein Single mit Mindestlohn monatlich auf 557 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger, bei einer Familie mit zwei Kindern (Alleinverdienermodell) liegt die Differenz bei 660 Euro, bei Alleinerziehenden bei 749 Euro. Die Studie rechnet mit dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro und berücksichtigt, dass Menschen mit geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben.

Die WSI-Studie bestätigt Ergebnisse anderer Untersuchungen. 2023 sagte auch der Chef des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, trotz der damaligen Bürgergeld-Erhöhung bleibe das Lohnabstandsgebot gewahrt.

Wie viele Menschen verstoßen beim Bürgergeld gegen die Regeln?

Im Jahr 2024 haben die Jobcenter 369.000 Mal das Bürgergeld gekürzt, weil sich Betroffene nicht an die Regeln gehalten haben. Das war ein Anstieg von gut 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In mehr als 80 Prozent dieser Fälle sind die Bürgergeldempfänger ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin beim Jobcenter gekommen. Im Schnitt wurde der Bürgergeldsatz bei den Betroffenen um monatlich 62 Euro gekürzt.

Was lässt sich durch die Reform sparen?

Die Sanktionen beim Bürgergeld haben zwei Effekte. Zunächst spart der Staat durch geringere Ausgaben unmittelbar bei den Kosten fürs Bürgergeld. Dieser Effekt ist laut Berechnungen des Arbeitsministeriums jedoch gering. Laut Gesetzentwurf sparen Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im kommenden Jahr 86 Millionen Euro, im Jahr darauf sollen die Einsparungen nur noch bei 69 Millionen Euro liegen. Zur Einordnung: Für das Bürgergeld gibt der Bund derzeit rund 50 Milliarden Euro aus.

Entscheidender als die unmittelbaren Einsparungen durch strengere Sanktionen sei aber ein anderer Faktor, sagte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vor einigen Wochen. "Der wichtigste Effekt von Sanktionen liegt darin, dass Menschen schon im Vornherein reagieren, um nicht sanktioniert zu werden", so Weber. Im Idealfall würden höhere Sanktionen dazu führen, dass sich Bürgergeld-Empfänger intensiver als zuvor um einen Job bemühen. Wie hoch dieser Effekt aber tatsächlich ist, darüber lässt sich nur spekulieren.

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass sich wirklich spürbare Einsparungen erst dann ergeben, wenn es gelingt, mehr Menschen in einen Job zu vermitteln. Könnten 100.000 Bedarfsgemeinschaften selbst für ihren Unterhalt sorgen, ließen sich jährlich 1,6 Milliarden Euro sparen, heißt es aus dem Ministerium. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte ursprünglich noch deutlich höhere Einsparungen in Aussicht gestellt. In einem Interview Anfang September sagte Merz, beim Bürgergeld ließen sich rund zehn Prozent der Kosten einsparen, das wären jährlich rund fünf Milliarden Euro.

Hinweis der Redaktion vom 5. September 2025, 7.55 Uhr: 
In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir geschrieben, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe jedes Jahr durchgeführt wird. Korrekt ist, dass sie alle fünf Jahre durchgeführt wird. Den Fehler haben wir korrigiert.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR 5, Morgenecho, 05.03.2026, 9:20 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 05.03.2026, 18:45 Uhr

Kommentare zum Thema

  • Karl Meurer 05.03.2026, 16:52 Uhr

    Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde funktionieren, wenn man so ziemlich alles andere umkrempelt. Das erste wäre ordentlicher Lohnabstand Grundeinkommen zu Mindestlohn. Dazu braucht man Protektionismus, hohe Zölle zu Billiglohnländern was innerhalb der EU nicht geht. Einwanderung in den Arbeitsmarkt aus Billiglohnländern muss unterbunden werden, egal ob unter Etikett Asyl oder der sogenannte Fachkräftemangel. EU-Steueroasen müssen ausgetrocknet werden was die EU auch nicht will. Ausgaben für Krieg müsste eingestellt werden, eigene Rüstung nicht überziehen. Und noch vieles mehr was unsere etablierte Politik nicht mal im Ansatz denken möchte, also kann man bis auf weiteres vergessen. Dann muss eben der Sozialstaat dran glauben. Sanktionen wenn Weiterbildung abgelehnt wird habe ich auch noch Lügengebäude in Erinnerung. Arbeitslose werden in der Statistik nicht gezählt und dann kommt es zu Nötigung in 5 mal gleicher Gabelstaplerschein oder unendliches Bewerbertraining.

  • Kain 05.03.2026, 12:24 Uhr

    Die Reform unterscheidet oft nicht zwischen Unwillen und Unfähigkeit (z. B. durch psychische Krisen oder Sucht). Das Problem ist logischer Natur: Werden die Mittel zu stark gekürzt, bricht die Infrastruktur der Betroffenen zusammen: Ohne Geld für Strom, Telefon oder Fahrkarten kann man sich rechtlich nicht mehr wehren. Wer die Wohnung verliert, erhält keine Post vom Gericht mehr. Damit entzieht man Menschen faktisch den Zugang zum Rechtsstaat. Sanktionen gegen Kranke führen nicht zu mehr Arbeit, sondern zur totalen Isolation und Rechtslosigkeit. Ein funktionierender Rechtsstaat sollte sicherstellen, dass Mitwirkungspflichten nur dort eingefordert werden, wo Menschen physisch und psychisch dazu in der Lage sind - alles andere ist eine Fehlsteuerung mit hohen Folgekosten und zu Lasten der Schwächsten, die sich nicht wehren können.

  • Jo 05.03.2026, 12:00 Uhr

    Es trifft die Falschen. Man muss sich mal ehrlich fragen: Wer sind diese sogenannten 'Totalverweigerer' eigentlich? Oft sind das keine Faulenzer, sondern Menschen in tiefen Krisen – psychisch krank, suchtkrank oder völlig ausgebrannt. Die Reform deutet diese Notlage einfach als 'Unwillen' um. Das Problem ist: Wenn man diesen Menschen das Geld streicht, nimmt man ihnen gleichzeitig jede Chance, sich zu wehren. Ohne Geld kein Ticket zum Anwalt, ohne Strom kein Kontakt zum Gericht. Wer keine Wohnung mehr hat, bekommt nicht mal mehr die Post vom Sozialgericht. Wir bauen hier eine bürokratische Mauer auf, die genau die Schwächsten trifft, die sich gar nicht mehr wehren können. Das hat mit 'Fördern und Fordern' nichts mehr zu tun, das ist faktisch der Entzug von Grundrechten für Kranke! Ein Rechtsstaat sollte eigentlich genau da hinschauen, statt die Augen vor der Realität zu verschließen. Hier wird abgelenkt und nach "unten" getreten, damit es "oben" gut läuft.