CDU und Grüne wollten am Nachmittag mit ihrer Regierungsmehrheit im Landtag das sogenannte Bürgerenergiegesetz für Nordrhein-Westfalen beschließen. Damit werden die Betreiber von Windparks verpflichtet, Anwohner und Gemeinden an dem Ertrag zu beteiligen, der durch den Verkauf des Wind-Stroms entsteht.
Weil die Regierungsfraktionen noch kurzfristig Änderungen am Gesetz vorgenommen hatten, hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP kurzfristig eine dritte Lesung beantragt. Statt wie geplant am Mittwoch soll das Gesetz deshalb nun am Freitag verabschiedet werden. In Kraft treten soll es zum 1. Januar.
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Beteiligung künftig verpflichtend
Spätestens sechs Monate, nachdem ein Windpark genehmigt ist, muss demnach der Betreiber den örtlichen Behörden ein entsprechendes Konzept vorlegen. Mit diesem sind die Berechtigten "finanziell angemessen am Ertrag des Vorhabens zu beteiligen", heißt es in dem Gesetz. Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Kommunen sollten dem Konzept zustimmen und haben Mitspracherechte.
Für den Fall, dass es keine Einigung gibt, greift eine Ersatzbeteiligung: Dann muss der Windparkbetreiber 20 Jahre lang 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an die Standortgemeinden abgeben. Außerdem muss er eine Beteiligung am Windpark anbieten. Wenn der Windparkbetreiber dem nicht nachkommt, kann er von der Behörde zu einer Art Strafzahlung verpflichtet werden: Diese liegt 20 Jahre lang bei 0,8 Cent pro Kilowattstunde, die der Windpark ins Stromnetz einspeist.
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Beteiligung soll individuell gestaltet werden
Schwarz-grün ermöglicht neben den günstigeren Stromtarifen beispielsweise auch den Kauf von Windrädern, die Beteiligung an der Projektgesellschaft oder Pauschalzahlungen an die Menschen. Die genaue Form der Beteiligung sollen die Berechtigten mit den Betreibern abstimmen. "Wir möchten keinen in ein Korsett drängen, das ist ein guter Weg" wies Christian Untrieser (CDU) die SPD-Kritik zurück.
"CDU und Grüne gefährden mit ihrem Verhalten den Windenergieausbau in NRW", kritisierte Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Er spricht von Standortnachteilen. "Die Windenergie-Projektierer sollen verpflichtet werden, klamme CDU-Kommunalkassen zu füllen, anstatt dass die Landesregierung die Kommunen ausreichend mit eigenen Landesmitteln versorgt", bemängelte er mit Blick auf die angespannte Haushaltslage.
Windenergie: Ausbauziele erreichbar?
Westpol. 03.12.2023. UT. DGS. Verfügbar bis 03.12.2028. WDR.
