Rheinwasser umsonst? Was gegen RWEs Tagebau-Pläne spricht
Westpol. 26.10.2025. 16:41 Min.. UT. DGS. Verfügbar bis 26.10.2030. WDR.
Der Konzern RWE Power muss für das Rheinwasser bezahlen, mit dem er seine Braunkohle-Tagebaue im Rheinischen Revier fluten will. Zu diesem Ergebnis kommt ein bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten der Kanzlei "PNT Partner". Es liegt dem WDR vor.
Darin schreiben die Juristen:
"An der Entgeltpflicht für die Wasserentnahme von Tagebauflutungswasser führt gegenwärtig kein Weg vorbei." PNT Partner
In Auftrag gegeben hatte die Untersuchung der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).
Riesige Seen sollen entstehen
Der Vorgang betrifft eine der großen Zukunftsfragen für Nordrhein-Westfalen. Im Rheinischen Braunkohlerevier sind riesige Seen geplant, die in den Tagebau-Gruben Hambach und Garzweiler II entstehen sollen. Unter anderem dafür will RWE nach dem Kohleausstieg 2030 jährlich bis zu 340 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein durch lange Transportleitungen in die Braunkohle-Region pumpen - mindestens 40 Jahre lang, voraussichtlich sogar noch länger.
Für eine solche Nutzung von Flusswasser wird grundsätzlich eine Gebühr fällig: fünf Cent pro entnommenem Kubikmeter, so steht es im Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG) des Landes. Angesichts der gigantischen Wassermengen, die für das Seen-Projekt notwendig sind, kämen so Kosten von bis zu 680 Millionen Euro auf RWE Power zu. Die würde sich der Konzern gern sparen. Wie der WDR vor einem Jahr erstmals berichtete, ist RWE der Ansicht, nicht zahlen zu müssen.
Zu Recht? Genau diese Frage haben die Juristen von "PNT Partner" in ihrem neuen Gutachten untersucht.
Kann sich RWE hunderte Millionen Euro sparen?
Rohre für die Rheinwasserleitung
Für die Frage, ob RWE Power von der Gebühr befreit werden kann, ist laut den Autoren die Frage entscheidend, ob die Nutzung des Rheinwassers durch eine Behörde angeordnet wurde. Tatsächlich hatte RWE in der Vergangenheit in diesem Sinne argumentiert. Das Abzapfen des Wassers auf dem Rhein erfolge "nach den landesplanerischen Vorgaben", teilte der Konzern dem WDR vor einem Jahr mit. "Insofern würde eine Kostenbelegung dieser Wasserentnahme nicht der Lenkungsintention des WasEG entsprechen", hieß es damals.
Tatsächlich ist beispielsweise in den Braunkohlenplänen für Hambach und Garzweiler II, die die Bezirksregierung Köln herausgegeben hat, die Umwandlung der Tagebau-Gruben in Seen festgeschrieben - und damit quasi behördlich vorgegeben. Doch diese Verpflichtung sei von RWE "freiwillig und sehenden Auges für das unternehmerische Interesse an der Bodenschatzgewinnung in Kauf genommen worden", so die Juristen von "PNT Partner".
Um mit der Braunkohle Geld verdienen zu können, habe der Konzern im Gegenzug zugestimmt, aus den Gruben später Seen zu machen - und zwar auf eigene Kosten. "Behördliche Entscheidungen (...) sind ebenfalls nur Folge dieser am Anfang stehenden freiwillig eingegangenen Verpflichtung", heißt in dem Gutachten.
"Vor diesem Hintergrund ist weder die Benutzung (Entnahme von Rheinwasser) noch die Nutzung des entnommenen Wassers als Verwendungszweck (Flutung des Restlochs) als 'behördlich angeordnet' zu beurteilen", schlussfolgern die Autoren. Eine "Befreiung von der Entgeltpflicht" scheide damit aus.
BUND: Folgen des Braunkohle-Geschäfts nicht "auf Allgemeinheit abwälzen"
Dirk Jansen (BUND NRW)
"Das Rechtsgutachten zeigt: RWE ist ohne Wenn und Aber zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet", resümiert Dirk Jansen, Geschäftsführer des BUND NRW. Die Folgen seines Braunkohle-Geschäfts dürfe RWE Power nicht "auf die Allgemeinheit abwälzen" - stattdessen müsse der Konzern "endlich zu seiner Verantwortung der dauerhaften Nachsorge stehen."
RWE will Verfahren jetzt nicht mehr "vorgreifen"
Der WDR hat RWE Power das Ergebnis der Untersuchung vorgelegt. In seiner Reaktion ist der Konzern nun zurückhaltender als vor einem Jahr: Man wolle "behördlichen Verfahren" zur Festlegung der Wassergebühr "nicht vorgreifen" und sich "nicht an Spekulationen beteiligen", hieß es in dieser Woche.
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir behördlichen Verfahren, die erst 2030 erörtert werden, nicht vorgreifen werden und uns darüber hinaus auch nicht an Spekulationen beteiligen." RWE Power
Die Entscheidung, ob RWE zahlen muss, wird vom Landesumweltamt ab 2030 getroffen - wenn das Wasser durch die Rohre fließt.
Elsdorfer Bürgermeister will Wassergebühr für Region
Andreas Heller (CDU)
Andreas Heller (CDU) ist Bürgermeister von Elsdorf, das direkt an den Tagebau Hambach grenzt - und damit an den geplanten See. Er fordert, dass mögliche Erlöse aus dem Wasserentnahmeentgelt an die Kommunen fließen, die seit Jahrzehnten an den Braunkohle-Gruben liegen.
"Wir setzen im gesamtgesellschaftlichen Interesse diesen Kohleausstieg um. Da kann es doch nur folgerichtig sein, dass das Geld nicht in den allgemeinen Landeshaushalt fließt und wir damit irgendwas machen", argumentiert er. Die Wassergebühr müsse "ausschließlich hier in der Region ankommen und der Region zur freien Verfügung gestellt werden", das sei vor Ort die klare Erwartungshaltung.
Nach derzeit geltendem Recht werden Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt jedoch landesweit für den Gewässerschutz genutzt.
FDP: Wassergebühr wäre "Willkür"
Dietmar Brockes (FDP)
Unterstützung bekommt RWE von der FDP im Landtag. Dietmar Brockes, der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, ist gegen eine Zahlungsverpflichtung für den Braunkohle-Konzern. "Denn RWE kommt mit der Wassernutzung seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen nach", erklärt er.
Außerdem sei es so, dass das Wasser aus dem Rhein nach der Umleitung in die Seen "weiterhin dem Wasserkörper zur Verfügung steht. Und nicht wie in anderen Industrieprozessen verbraucht wird". Deshalb hält es Brockes "für falsch, hier das Wasserentnahmeentgelt zu berechnen."
Land: keine "Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt"
Oliver Krischer (Grüne)
Die Landesregierung sieht das anders. In einem Bericht an den zuständigen Landtags-Ausschuss hatte Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) im vergangenen Jahr geschrieben: "Nach derzeitigem Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist". Auf erneute Anfrage heißt es aus dem Ministerium nun, dass sich "an der geltenden Rechtslage nichts geändert hat".
Gutachten: Gegenteiliges Ergebnis in Brandenburg
Der BUND hat die Kanzlei "PNT Partner" nicht nur beauftragt, mit dem Gutachten die Situation in NRW zu untersuchen - sondern auch die in Brandenburg. Dort ist in der Lausitz die Ausgangslage ähnlich: Der Tagebau Welzow Süd soll nach dem Ende der Braunkohleförderung mit großen Mengen Flusswasser in einen See verwandelt werden.
Die Gesetze in Brandenburg unterscheiden sich aber von denen in NRW, und die Juristen der "PNT Partner" kommen zu einem vollkommen anderen Ergebnis: In Brandenburg gibt es "nach den landesrechtlichen Bestimmungen keinen Raum dafür, die Wasserentnahme für die Tagebauflutung entgeltpflichtig zu machen", schreiben sie.
Unsere Quellen:
- Rechtsgutachten der Kanzlei "PNT Partner"
- RWE Power
- Dirk Jansen (BUND NRW)
- Andreas Heller (CDU)
- Dietmar Brockes (FDP)
- NRW-Umweltministerium
- eigene Recherche
Über dieses Thema berichten wir auch im Hörfunk und Fernsehen: Am 24. Oktober 2025 ab 06 Uhr in den Nachrichten "WDR aktuell" und im TV bei Westpol am 26. Oktober ab 19:30 Uhr.
