Die Fragen der Richterinnen und Richter bringen den NRW-Finanzminister in Erklärungsnot. Marcus Optendrenk (CDU) soll den sieben Männern und Frauen in roten Roben erklären, wofür genau die Milliarden bestimmt gewesen waren, die sein Ministerium im Herbst 2022 an Krediten aufgenommen hat. Für die Corona-Folgen? Oder für einen "Haushalts-Trick"?
Damals ist Krise. Die Industrie ächzt unter den hohen Energiepreisen. Öl und Gas sind nach dem russischen Angriff auf die Ukraine immer noch teuer. Und viele öffentliche Einrichtungen sind erkennbar schlecht auf die Krise und die Gefahr eines Energienotstandes vorbereitet.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) versprach damals Krisenhilfen des Landes, um die Energiepreise abzufedern und NRW insgesamt besser für so eine Notsituation aufzustellen. Sein Problem: Er wollte diese zusätzlichen Milliarden auf keinen Fall als neue Schulden im regulären Haushalt aufnehmen.
Wüst wollte neue Schulden im Haushalt vermeiden
Und so entstand der Plan, andere Kredite dafür nutzen: Geld aus dem Corona-Rettungsfonds des Landes. Das sollte, so der Plan damals, übertragen werden in den normalen Haushalt. Allerdings lag das Geld dort nicht schon länger ungenutzt herum, sondern war vom NRW-Finanzministerium erst kurz davor noch frisch aufgenommen worden, insgesamt 4,15 Milliarden Euro an neuen Krediten.
Henning Höne, FDP-Fraktionschef im NRW-Landtag
SPD und FDP halten diese Kreditaufnahme aus dem Herbst 2022 für rechtswidrig und haben dagegen geklagt. "Die Übertragung und eine andere Verwendung als für Corona-Hilfen hat das Gesetz nicht vorgesehen", sagt Henning Höne, FDP-Fraktionschef im Landtag, "und da waren die Rechte des Parlaments verletzt".
Optendrenk: Kredite waren ursprünglich für Corona-Hilfen
Finanzminister Optendrenk hielt in der Verhandlung dagegen. Die Kreditaufnahme sei sehr wohl noch für Corona-Maßnahmen angeschoben worden: "Im September sah es so aus, als würde man das zu einem großen Teil noch brauchen. Und solche Kreditaufnahmen haben einen Vorlauf von vier Wochen."
Erst kurz danach sei klar geworden, dass man für Corona-Maßnahmen doch nicht mehr so viel benötigt habe. Erst dann habe die Landesregierung überlegt, wie die Kredite anders verwendet werden könnten.
Christian Dahm, SPD-Landtagsabgeordneter
"Ich halte das nicht für sehr glaubwürdig", sagt Christian Dahm, Landtagsabgeordneter der SPD. Die zeitlichen Abläufen sprechen aus seiner Sicht dagegen, genau wie die Tatsache, dass exakt so viel aufgenommen worden sei, dass man insgesamt aus dem Corona-Fonds exakt fünf Milliarden Euro hätte übertragen können.
Landesregierung nutzte Kredite am Ende gar nicht
Einen "Haushalts-Trick" nannten das damals schon Kritiker. Und auch der Landesrechnungshof äußerte öffentlich den Verdacht, die Umwidmung sei verfassungswidrig. Danach lenkte die Landesregierung ein.
Statt also das Geld aus dem Corona-Topf zu nutzen, erklärte die Koalition im Landtag die wirtschaftliche Notlage. Und Optendrenk durfte für das Jahr 2023 ein Sondervermögen über fünf Milliarden Euro aufsetzen. Damit wurden dann etwa Zuschüsse für Sportvereine, Kitas und Kliniken bezahlt, damit die besser durch die Krise kommen konnten, außerdem auch beispielweise Notstromaggregate für die Polizei.
Doch was war mit den zusätzlichen Krediten im Corona-Rettungsfonds, mit den mehr als vier Milliarden Euro? Die zahlte das Finanzministerium einfach direkt wieder zurück. Ein Schaden sei dem Land dadurch nicht entstanden, sagt Optendrenk: "Wegen der Zinsentwicklung haben wir sogar ein leichtes Plus gemacht."
SPD und FDP halten Kreditaufnahme für verfassungswidrig
SPD und die FDP halten das Vorgehen der Landesregierung trotzdem für rechtswidrig. Die Kredite, so finden sie, hätten ohne die Zustimmung des Landtags gar nicht aufgenommen werden dürfen.
Die Landesregierung hält dagegen: Der Landtag habe den Corona-Krisenfonds ja selber eingerichtet. Und dem Finanzminister die Vollmacht erteilt, selbstständig den genehmigten Kreditrahmen auzuschöpfen. Alles sauber also. Die Entscheidung, wer Recht hat, will der NRW-Verfassungsgerichtshof am 16. September verkünden.
Unsere Quellen:
- NRW-Landesregierung
- SPD- und FDP-Fraktion im Landtag
- NRW-Verfassungsgerichtshof
Über dieses Thema berichtet die Sendung Westblick auf WDR5 am 24.06.2025 ab 17:05 Uhr.
