Die Polizei in NRW rückt jeden Tag tausendfach aus: zu Verkehrsunfällen, Familienstreitigkeiten, Einbrüchen, Kontrollen oder bei akuten Bedrohungslagen. Die Dienstwaffe spielt dabei fast nie eine Rolle. Eine Auswertung des NRW-Innenministeriums für die vergangenen fünf Jahre zeigt: Gemessen an der Zahl der Einsätze greifen Polizistinnen und Polizisten extrem selten zur Schusswaffe.
Bei rund 25,85 Millionen Polizeieinsätzen wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 40 Warnschüsse abgegeben. Hinzu kamen 90 Schussabgaben auf Personen und 15 gegen Sachen. Insgesamt wurden dabei 19 Menschen getötet und 58 verletzt. Die RP hatte Donnerstag zuerst über die Statistik berichtet.
In den vergangenen fünf Jahren ist die Polizei nach Angaben des Innenministeriums jeweils zu etwa fünf Millionen Einsätzen ausgerückt. Pro Tag kommen die Beamten demnach auf ungefähr 13.400 bis 14.500 Einsätze.
Reul: Waffe als letztes Mittel
"Am liebsten wäre mir, die Waffe bleibt immer im Holster", erklärte Reul zur Schusswaffenbilanz. "Aber wenn die Polizei sie einsetzen muss, dann passiert das nicht ohne Grund und auch nur als allerletztes Mittel." Wichtig sei, dass alles verhältnismäßig ablaufe, so Reul. "Unser Ziel ist klar: Kein Verletzter. Nirgends. Alle sollen heile nach Hause kommen."
Waffengebrauch im Polizeigesetz geregelt
Das Polizeigesetz NRW setzt für den Schusswaffengebrauch enge Grenzen. Grundsätzlich dürfen Schusswaffen erst eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht helfen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen darf nur geschossen werden, um sie angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Ein Schuss, der mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich wirkt, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel ist, um eine gegenwärtige Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Verletzung abzuwenden.
Das Innenministerium verweist bei solchen Einsätzen regelmäßig auf hochdynamische Situationen. Beamtinnen und Beamte müssten oft innerhalb von Sekunden entscheiden, ob sie schießen. Besonders häufig geht es nach Angaben des Ministeriums um Bedrohungslagen mit Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen.
"Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen." Polizeigesetz NRW (§ 63 Absatz 1)
Fall in Bochum löste besondere Betroffenheit aus
Besonders viel Aufmerksamkeit bekam im November ein Einsatz in Bochum. Dort wurde ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen durch einen Polizeischuss lebensgefährlich verletzt. Nach bisherigen Angaben soll das Kind mit Messern auf Einsatzkräfte zugegangen sein. Der Anwalt des Mädchens hat diese Darstellung öffentlich infrage gestellt, die Ermittlungen dazu laufen.
Einsatz von Schusswaffen der Polizei
WDR Studios NRW. 28.05.2026. 00:39 Min.. Verfügbar bis 27.05.2028. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Innenministerium NRW
- Polizeigesetz NRW
- eigene Berichterstattung
Sendung: WDR.de, Einsatz von Schusswaffen der Polizei, 28.05.2026, 14:00 Uhr