Diskussionen um die Hausdurchsuchung bei Juso Nela Kruschinski
Aktuelle Stunde . 10.09.2025. 14:42 Min.. UT. Verfügbar bis 10.09.2027. WDR.
Der Innenausschuss im NRW-Landtag hat sich am Donnerstag mit der rechtswidrigen Hausdurchsuchung in Menden im Sauerland beschäftigt. Innenminister Herbert Reul (CDU) stellte neue Erkenntnisse zu dem Fall vor.
Durchsuchung in Menden laut Landgericht rechtswidrig
Im April war die Wohnung einer damals 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin durchsucht worden. Der Verdacht: Sie könnte für Farbschmierereien an der Schützenhalle in Menden verantwortlich gewesen sein, mit denen im Januar 2025 während des Bundestagswahlkampfs Friedrich Merz und die CDU beleidigt worden waren.
Schmierereien am Schützenhaus in Menden
Die Durchsuchung ist inzwischen vom Landgericht Arnsberg als rechtswidrig bewertet worden. Das WDR-Magazin Westpol hat den Fall öffentlich gemacht. Das Gericht kritisiert auch die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Die hatte gar keinen eigenen Antrag auf eine Hausdurchsuchung gestellt, sondern sich nur der Polizei angeschlossen, die die Durchsuchung angeregt hat.
Nela Kruschinski: "Wer möchte mir schaden?"
Die Betroffene Nela Kruschinski, Juso-Vorsitzende in Menden, beschreibt im Interview, wie verwirrt sie gewesen sei, als um 6 Uhr morgens bewaffnete Polizisten in ihr Zimmer kamen: "Ich habe mich gefragt ‚Wer möchte mir schaden?‘ Weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass man irgendwie auf mich gekommen sein könnte. Weil ich einfach nichts damit zu tun hatte."
Erlaubt hatte die Hausdurchsuchung ein Richter auf Probe am Amtsgericht Arnsberg, gestützt auf zwei Hinweise: eine vage Zeugenaussage einer Frau, die zwei Personen in der Nacht in der Nähe der Schützenhalle in Menden gesehen hatte, sie aber nicht beschreiben konnte. Und einen anonymen Hinweis an die Polizei Hagen. Nela Kruschinski solle "ins Visier" genommen werden. Für einen Durchsuchungsbeschluss war das laut Landgericht viel zu wenig.
Eine weitere Ungereimtheit in dem Fall ist die Rolle von Mendens stellvertretendem Bürgermeister und CDU-Ratsmitglied Wolfgang Exler. Exler ist von Beruf Kriminalkommissar und war offenbar an der Ermittlung beteiligt. So berichtete es am Donnerstag Innenminister Herbert Reul (CDU) auch im Innenausschuss des Landtags.
Reul zur Durchsuchung in Menden: Polizist "glasklar" befangen
Der Mann "war und ist nicht offiziell mit den Ermittlungen betraut", stellte Reul klar. Trotzdem habe er einen Ermittlungsbericht im Zusammenhang mit dem Verfahren angefertigt und als Polizeibeamter einen Strafantrag der CDU Menden entgegen genommen.
"Warum der Mann aktiv wurde, können wir im Moment noch nicht sagen. Einen dienstlichen Auftrag hat es nach den gegenwärtigen Erkenntnissen nicht gegeben."
Für ihn, sagte Reul, sei "glasklar", dass der Polizist befangen gewesen sei. Die Kriminalpolizei Märkischer Kreis, wo Exler arbeitet, prüfe zurzeit, ob Dienstpflichtverletzungen vorlägen und auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Wenn die Untersuchungen ergäben, dass er sich "trotz Befangenheit beteiligt hat, hat das Folgen".
Im Fall Nela Kruschinski wurde sogar Funkzellenabfrage beantragt
Neu für die Abgeordneten war eine weitere Information: Der Generalstaatsanwalt in Hamm habe dem Justizministerium am Donnerstag berichtet, dass "in dem Verfahren auch eine Funkzellenabfrage beantragt worden sei", berichtete der Oberstaatsanwalt im Innenausschuss. Der Ermittlungsrichter habe das jedoch abgelehnt.
Der Generalstaatsanwalt Hamm habe angekündigt, dieses Detail weiter zu prüfen "und mit dem leitenden Oberstaatsanwalt in Arnsberg auch die Umstände zu erörtern, dass die beantragte Funkzellenabfrage nicht Gegenstand seiner Berichterstattung gewesen sei".
Abgeordnete "bewusst nicht informiert?"
Der Abgeordnete Werner Pfeil (FDP), zeigte sich verwundert darüber, dass die Abgeordneten im Rechtsausschuss einen Tag zuvor nicht über dieses Detail informiert worden seien: "Hat uns die Staastanwaltschaft bewusst nicht informiert?"
"Die ganze Geschichte wird immer verrückter", erklärte die SPD-Abgeordnete Christina Kampmann später in einem Statement. Funkzellenauswertungen würden üblicherweise bei Straftaten von erheblicher Bedeutung beantragt – "und nicht bei Schmierereien, auch wenn sie noch so geschmacklos sind".
Es dränge sich immer mehr der Eindruck auf, dass man bei dem zunächst auf eigene Faust ermittelnden Polizeibeamten, der selbst CDU-Lokalpolitiker ist, "möglicherweise sogar von persönlichen Motivlagen ausgehen" müsse.
Die Vorwürfe wögen schwer, so Kampmann - sie hätten "das Potenzial, das Vertrauen der Menschen in die Arbeit der Polizei zu erschüttern".
Auch die grüne Abgeordnete Julia Höller gab zu bedenken, dass der Eindruck entstehen könne, dass es eine politische Motivation oder Willkür seitens des agierenden Polizisten gebe. "Das darf in unserem Rechtsstaat nicht sein", so Höller, "Polizisten müssen ihre Rollenklarheit einhalten".
Wohnungsdurchsuchung in Menden: NRW-Justizminister bestätigt Rechtswidrigkeit
NRW-Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen hatte sich am Mittwoch im Rechtsausschuss der Bewertung des Landgerichts zum Durchsuchungsbeschluss "voll und ganz" angeschlossen: "Das Landgericht hat deutlich gemacht, dass hier Fehler vor Ort gemacht worden sind." Das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung sei verletzt worden.
Im Gegensatz zum Justizminister kam sein Strafrechtsexperte, der CDU-Abgeordnete Christian Burr, in seinem Statement vor dem Rechtsausschuss zu einem etwas anderen Schluss: Ein Antrag für einen Durchsuchungsbeschluss könne durchaus schonmal mündlich gestellt werden, so Burr, das sei rechtlich nicht unmöglich. Wörtlich sagte Burr: Es sei aus seiner Sicht "zulässig, gleichwohl wahrscheinlich unzweckmäßig". Aber auch er schloss dann mit der Feststellung, dass die Entscheidung des Landgerichts in Arnsberg bindend sei.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Kruschinski gefordert
Die Abgeordneten, die anschließend, wie in den Ausschüssen üblich, Gelegenheit zu Fragen hatten, schienen sich an diesem Widerspruch zwischen der klaren Haltung des Ministers und dem Fazit seines Strafrechtsexperten nicht zu stören. Niemand drang hier auf Klärung.
"Viele Juristen, viele Meinungen" - so der Kommentar der SPD-Abgeordneten Sonja Bongers anschließend. Dennoch stellte sie die Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung im Gespräch mit dem WDR in Frage: "Eine Eilbedürftigkeit und ein gewisses Maß an Kriminalität muss vorliegen, damit das Ganze verhältnismäßig ist." Immerhin aber seien fünf Wochen zwischen dem Antrag und der Durchsuchung vergangen. Von Eilbedürftigkeit könne man hier nicht reden.
Nach allem, was jetzt bekannt sei, fordere die SPD die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigte, sagte Bongers.
Unsere Quellen:
- Beschluss des Landgerichts Arnsberg
- Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 10.09.2025
- Interview Sonja Bongers, SPD
- eigene Recherchen der Redaktion
- Pressemitteilung NRW-SPD
- Sitzung des Innenausschusses des Landtags am 11.09.2025