Die CDU hatte sich lange gegen die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gesträubt, für die Grünen war er ein wichtiges Projekt. Im Frühjahr hatte man sich schlussendlich geeinigt und die gesetzliche Grundlage für die Stelle geschaffen.
Somit wird beim Landtag eine Stelle eingerichtet, an die sich Menschen aus NRW wenden können, wenn sie Fehlverhalten der Polizei vermuten. Eine ähnliche Instanz gibt es bereits, aber der aktuelle Beauftragte gehört in den Bereich des Innenministeriums. Für die Grünen war diese Lösung jedoch immer ein Problem – sie vermuteten eine fehlende Unabhängigkeit.
Gewerkschaft sieht Verstoß gegen Gewaltenteilung
Diese fehlende Unabhängigkeit sieht jetzt mit der neuen, noch nicht besetzten Stelle, der NRW-Verband der DPolG. Die deutlich kleinere der beiden Polizeigewerkschaften befürchtet, dass der Beauftragte auch noch ermittelt, wenn Verfahren schon beendet seien. Dies sei verfassungsrechtlich problematisch, es verstoße unter anderem gegen die Gewaltenteilung, argumentiert die Gewerkschaft.
Die entsprechende Beschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster ist am Donnerstag eingegangen. Das Gericht muss sich nun vor allem mit dem Gesetz zum Beauftragten beschäftigen und ob in diesem alles rechtlich durchführbar ist.
Unsere Quellen:
- Agenturmaterial
- Eigene Recherche
- Aktenzeichen: VerfGH 84/25.VB-3