Daten zu Todesfällen unbefugt weitergegeben?
Es geht demnach um die mögliche "unbefugte Weitergabe" von Informationen an Dritte - etwa zu Sterbefällen oder zur wirtschaftlichen Situation von pflegebedürftigen Menschen. Ob unzulässigerweise Informationen zu Pflegenden bei medizinischen Dienstleistern außerhalb der Pflegeeinrichtung landen, wird ebenfalls überprüft.
NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk
"Gerade im Pflegebereich geht es um sehr sensible Daten, meist zum Gesundheitszustand einer Person. Hier darf es keinen Schwachstellen im Datenschutz geben", sagte die Landesbeauftragte Gayk. Um potentielle Lücken zu finden und zu schließen, habe man bereits einzelne Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Größe in NRW angeschrieben. Überprüft wird unter anderem, ob Pflegekräfte und andere Mitarbeiter ausreichend zum Datenschutz unterwiesen wurden.
Unsere Quellen:
- Mitteilung der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW