Sorgerecht und Gewaltschutz
Westpol. 30.11.2025. 18:04 Min.. UT. DGS. Verfügbar bis 30.11.2030. WDR.
Den Tag, als Sarah Müller sich aus der "Gewaltspirale" gelöst hat, wird sie nicht vergessen: "Ich bin mit meinem Sohn in einer Nacht- und Nebelaktion abgehauen, habe alles zurückgelassen." Sie flieht endlich vor dem Mann, der ihr jahrelang Gewalt angetan hat.
Zu diesem Zeitpunkt ahnt sie nicht, was in den kommenden fast vier Jahren beim Jugendamt und vor dem Familiengericht auf sie zukommen wird. Lange Verfahren um das Umgangs- und Sorgerecht, in denen die massive Gewalt, die sie erlebt hat, kaum eine Rolle spielen soll.
Sarah Müller, Betroffene von Partnerschaftsgewalt
Für Sarah Müller, die eigentlich anders heißt und im Rheinland lebt, beginnt das Leid 2019, während der Schwangerschaft: "Es ging mit verbalen Übergriffen los, bis hin zu Tritten in den Bauch, Schlägen, Bisswunden, alles, was man sich so vorstellen kann."
"Unser Sohn stand schreiend im Wohnzimmer"
Später muss auch ihr Sohn Übergriffe miterleben, etwa als ihr Ex-Partner sie im Wohnzimmer geschlagen habe und versucht habe, sie zu vergewaltigen: "Er hat erst von mir abgelassen, als wild schreiend unser Sohn im Wohnzimmer stand."
Der Mann habe auch gedroht, sie umzubringen. Ein anderes Mal soll er mit einem Trekker bedrohlich auf sie zugefahren sein und sie mit einer Eisenstange geschlagen haben. Für diesen Vorfall gibt es Zeugen. Außerdem ärztliche Atteste und Fotos von Verletzungen, die dem WDR-Magazin Westpol vorliegen.
Und es gibt auch Verurteilungen: Ihr Ex-Partner wurde einmal wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, im Frühjahr 2025 auch wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Dieses zweite Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Ich wurde unter Druck gesetzt"
Damals, direkt nach der Trennung im Frühjahr 2022, meldet sich das Jugendamt bei Sarah Müller. Sie soll ihrem Ex-Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind ermöglichen: "Ich wurde sehr unter Druck gesetzt und hatte immer das Gefühl, dass, wenn ich nicht kooperativ bin, ich diejenige bin, die das Sorgerecht verliert oder Teile des Sorgerechts verliert." Über die Gewalt gegen sie, so soll es die Jugendamtsmitarbeiterin formuliert haben, müssten sich die Anwälte und Gerichte kümmern.
Vor dem Familiengericht geht es weiter: Sarah Müller wird zu gemeinsamen Terminen mit ihrem Ex-Partner geladen, muss ihm gegenüber sitzen. Die Richterin drängt auf eine Einigung der beiden. Bei Sarah Müller kommt an: "Ich habe mir ja schließlich ausgesucht mit diesem Mann ein Kind zu haben." Es wird festgesetzt, dass der Vater den Jungen alle zwei Wochen sehen darf. Die erste Verurteilung des Mannes sei ja längere Zeit her, soll die Richterin gesagt haben.
Mike Clausjürgens, Ambulanz für Kinderschutz Neuss
Hilfe bekommt sie damals in der Kinderschutzambulanz in Neuss. Der Leiter dort, Mike Clausjürgens, macht klar, dass Kinder grundsätzlich schon durch Gewalt gegen die Mutter gefährdet sind: "Aus traumatherapeutischer Sicht wissen wir, wie schädigend es schon sein kann, nur Zeuge zu sein von Gewalthandlungen. Allein die Zeugenschaft reicht." Das belegen auch zahlreiche Studien.
"Für mich war da gar kein Schutz"
Und Sarah Müllers Sohn wird ein weiteres Mal Zeuge der Gewalt: Bei einer Übergabe des Kindes soll sie wieder von ihrem Ex-Partner ins Gesicht geschlagen worden sein. "Und drei Tage später sitzen wir gemeinsam bei einem Termin im Jugendamt und sollen die Sache klären. Also für mich war da gar kein Schutz", beschreibt Sarah Müller ihre Situation.
Die Umgänge des Vaters mit dem Kind sollen danach begleitet stattfinden, unter Aufsicht also. Doch auch dies wurde nicht so ausgestaltet, dass Sarah Müller sich sicher fühlt. Sie sagt, sie werde weiter vom Ex-Partner bedroht. Derzeit finden keine Kontakte zwischen Vater und Sohn statt.
Die Auseinandersetzung vor dem Familiengericht geht bis heute weiter. Für das Kind gilt noch immer das gemeinsame Sorgerecht. Für viele Alltagsentscheidungen, z.B. eine Auslandsreise mit ihrem Sohn oder die Schulanmeldung, benötigt Sarah Müller die Unterschrift ihres Ex-Partners.
Gudrun Lies-Benachib, Neue Richter*innenvereinigung
Viele Anwältinnen und Richterinnen, mit denen der WDR gesprochen hat, kennen solche Verfahren, auch Gudrun Lies-Benachib vom Oberlandesgericht Frankfurt. Sie ist Familienrichterin und Sprecherin des Berufsverbands Neue Richter/innenvereinigung. "Aus meiner Perspektive ist es so, dass wir ein strukturelles Problem haben", sagt sie.
Istanbul-Konvention ist geltendes Recht
Einerseits muss die Justiz heute schon Partnerschaftsgewalt in Kindschaftsrechtsverfahren berücksichtigen. Das schreibt die Istanbul-Konvention vor, eine internationale Vereinbarung, die auch in Deutschland direkt gilt. Andererseits ist dieses Gebot eben noch nicht in die deutsche Sozialgesetzgebung übertragen worden. Das Bundesjustizministerium will Anfang 2026 dafür einen Gesetzentwurf vorlegen.
Aus Lies-Benachibs Sicht müssten zusätzlich auch die Verfahrensregeln für Familiengerichte angepasst werden: "Die sind geschaffen worden, damit ganz normale Kinder nach der Trennung ihrer ganz normalen Eltern sehr schnell wieder Kontakt zu dem Elternteil bekommen, mit dem sie nicht mehr in einem Haushalt leben. Dieser Normalfall soll schnell abgearbeitet werden."
"Gewaltvorwürfe sind nicht der Normalfall."
Ein erster Termin muss z. B. innerhalb von vier Wochen vor Gericht stattfinden. Gerade einmal durchschnittlich vier Stunden pro Fall sind für Familienrichterinnen und Richter an Arbeitszeit in Kindschaftsverfahren eingeplant.
"Aber Gewaltvorwürfe sind eben nicht der Normalfall", stellt Richterin Lies-Benachib klar. Oft müsse eigentlich erstmal aufwändig ermittelt werden, was wirklich vorgefallen ist. Das passe nicht zu den Vorgaben, sich in einem beschleunigten Verfahren zu einigen.
Umgangsregeln können auch vorübergehend angeordnet werden
Trotzdem wäre es für Familiengerichte auch heute schon möglich, andere Lösungen zu finden als in Sarah Müllers Fall, etwa indem erstmal vorübergehend angeordnet wird, den Umgang eines gewalttätigen Ex-Partners mit dem Kind auszusetzen oder sehr streng zu regeln, "so dass dafür gesorgt wird, dass diese Frau diesen Mann nie wieder treffen muss", so Lies-Benachib. Ganz besonders gelte das für einen Fall, in dem die Gewalt belegt ist und es sogar schon Verurteilungen gibt.
Benjamin Limbach (Grüne), NRW-Justizminister
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat gerade erst ein Gesetz für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt auf den Weg gebracht. Auf Initiative Limbachs hat die Bundesregierung schon für das Gesetz gestimmt. Familiengerichte sollen etwa einfacher eine Fußfessel für Gewalttäter anordnen können.
Damit die Gewalt auch in den Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ausreichend berücksichtigt wird, sollen Richterinnen und Richter in NRW jetzt besser geschult werden, so Limbach: "Wir werben mit großem Nachdruck dafür, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich im Familienrecht arbeiten, geschult sind, die Istanbul-Konvention anzuwenden." Eine Fortbildungspflicht besteht aber nicht.
Sarah Müller, Betroffene von Partnerschaftsgewalt
Sarah Müller sieht bisher nicht, dass die Richterin in ihrem Fall entsprechend handelt. Das Gericht lässt derzeit zum Sorgerecht ein psychologisches Gutachten erstellen. Die Strafakte des Vaters wird dabei laut Gerichtsunterlagen ausdrücklich nicht berücksichtigt: "Es gibt seit 4 Jahren in dem Fall keine Entscheidung. Das wird völlig ignoriert, ausgeblendet."
Unsere Quellen:
- eigene Recherche der Autorin und des Autors
- Gerichtsunterlagen
- Interviews und Gespräche mit Anwältinnen und Richterinnen
- Interview NRW-Justizminister Benjamin Limbach

