Verbot schmutziger Kaminöfen: Wer trotzdem heizt, wird nicht bestraft | Westpol
05:11 Min.. Verfügbar bis 02.11.2027.
Thomas Mücher hält ein Glas in seiner Hand. Darin eine Art schwarzes Pulver: Feinstaub. „Das sind 28 Gramm. Die kommen schon nach vier Stunden zusammen“, erklärt der Kölner. Mücher ist Initiator der Bürgerinitiative „Luft Köln“, die sich für weniger Feinstaubbelastung einsetzt.
Die 28 Gramm sind ein extremes Beispiel von sehr alten Öfen, die falsch befeuert werden. Modernere Öfen stoßen zwar weniger aus- Trotzdem macht es das Problem klar: Sobald gelüftet wird, atmen wir Feinstaub ein, der giftig sein kann. Thomas Mücher lässt die Fenster zwischen September und Mai deshalb meistens geschlossen. Das reicht aber nicht. Er zeigt auf einen kleinen Riss zwischen Fenster und Wand. „Der Feinstaub ist so klein. Er kommt selbst hier über einen Baufehler über die Stunden in die Wohnung rein.“ Laut Bundesumweltamt ist die Feinstaubbelastung durch Privates Heizen deutlich höher als durch den Straßenverkehr. Kaminöfen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Verbot schon vor 15 Jahren beschlossen
Auch die Bundesregierung hat das Problem erkannt – und zwar schon im Jahr 2010. Damals hat sie die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) novelliert. Alten Öfen, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, soll es damit an den Kragen gehen. In mehreren Schritten wurden Öfen aussortiert. Bis zum 31. Dezember 2024 mussten alle Kaminöfen außer Betrieb genommen werden, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden und die bestimmte Grenzwerte nicht einhalten. Wer trotzdem weiter heizt kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € erhalten.
Eigentlich, doch dafür hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben gründlicher machen müssen. Denn die Aufgabe des Landes NRW wäre es gewesen, die Vollstreckung der Verordnung rechtlich zu regeln. Dafür hatte das Land 15 Jahre Zeit. Passiert ist das bisher nicht. Wer im anstehenden Winter mit seinem schmutzigen Ofen weiter heizt, muss bisher keine Konsequenzen befürchten.
Keine Konsequenzen
In anderen Bundesländern ist die rechtliche Umsetzung schon seit Jahren geregelt. „Der Bürger wird informiert, wir müssen es in unser Kehrbuch eintragen und die einzelnen Bundesländer müssen praktisch den festen Ablauf festlegen, wie die Umsetzung erfolgen soll“, sagt Marco Villmann, Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger in Rheinland-Pfalz. Er lebt an der Grenze zu NRW. „Es ist schon ein bisschen schwierig, wenn in dem einen Ort was passiert und im Nachbarort ist NRW und da passiert halt noch ein bisschen wenig.“ In seinem Bundesland gibt es einen Erlass, der die rechtlichen Grundlagen schafft. Dort kann bei schmutzigen Öfen schon durchgegriffen werden.
Der WDR wollte in dieser Woche auch mit Schornsteinfegern aus NRW sprechen. Doch trotz mehrerer Zusagen wurden Interviews wieder abgesagt. Der Landesinnungsverband schrieb: „Da die Schornsteinfeger*innen im Rahmen der kommenden Feuerstättenschau die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen und bei Bedarf entsprechende Meldungen an die zuständigen Ordnungsbehörden vornehmen, sieht der Landesfachverband derzeit keinen Anlass, zu diesem Thema eine weitergehende Stellungnahme abzugeben.“
Umweltminister Oliver Krischer.
Doch bevor die Schornsteinfeger den Bedarf melden können, muss es eben eine offizielle Regelung vom Land geben. Ein Grund ist der Datenschutz. Nach mehreren Anrufen, E-Mails und Nachfragen meldet sich NRW Umweltminister Oliver Krischer (Bündnis90/Grüne) zu Wort. Laut ihm sollen ab Januar 2026 die Schornsteinfeger eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt abgeben. „Menschen, die dann den Ofen trotzdem noch betreiben, bekommen einen Brief vom Ordnungsamt.“
Minister kündigt neue Regelung an
Einen Erlass oder ähnlich bindende Vorgaben gibt es aber noch nicht. Dafür melden sich bereits die ersten Bedenkenträger. Johannes Osing ist zuständig für die Themen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit beim Städte- und Gemeindebund NRW. Wenn ab Januar vermehrt Meldungen an die Kommunen kommen, würde das die Städte weiter belasten. Personal müsse auf- und Bürokratie abgebaut werden. „Dann hätten auch die Behörden entsprechend wieder mehr Möglichkeiten, andere Vorschriften mit zu kontrollieren, die wirklich sinnvoll sind und auch ein Effekt für tiefen Umweltschutz gewährleisten“, so Osing.
Im Moment gibt es vom Minister aber auch nur eine Absichtserklärung, wie Verstöße geandet werden sollen, um die Schmutzschleudern entgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Für den anstehenden Winter dürfte das schon fast zu spät sein.
Unsere Quellen:
- Interview mit Umweltminister Oliver Krischer, Bündnis 90/Grüne
- Statement Landesinnunsverband der Schornsteinfeger in NRW
- Gespräche mit verschiedenen Schornsteinfegern
- Interview mit Johannes Osing, Städte- und Gemeindebund NRW
- Interview mit Marco Villmann, Landesinnungsmeister in Rheinland-Pfalz
- Statement Landesinnungsverbände Hessen und Bremen
- Interview mit der Bürgerinitiative "Luft Köln"

