Noch immer wird gegen eine SPD-Nachwuchspolitikerin aus dem Sauerland ermittelt, wegen Schmierereien an einer Schützenhalle in Menden. Mit den Graffiti war im Bundestagswahlkampf im Januar 2025 der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor einem Auftritt beleidigt worden.
Bei der damals 17-jährigen Nela Kruschinski und einem Bekannten von ihr hatte die Polizei danach im April 2025 Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl es keinen ausreichenden Tatverdacht gab. Die Durchsuchungen wurden später vom Landgericht Arnsberg als rechtswidrig eingestuft. Beide Beschuldigten bestreiten, die Beleidigungen gegen Merz an die Schützenhalle gesprüht zu haben. Das WDR-Magazin Westpol hatte den Fall öffentlich gemacht.
Persönliche Gegenstände erst nach fast einem Jahr zurückgegeben
"Meine Mandantin hat die Sache sehr mitgenommen", sagt Nela Kruschinskis Anwalt, der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Kutschaty. Er kritisiert, dass das Ermittlungsverfahren nicht längst eingestellt wurde. Und dass "ihre persönlichsten Gegenstände", darunter USB-Sticks und Notizbücher, ihr erst vor kurzem, nach fast einem Jahr, wiedergegeben wurden: "Das beeinträchtigt eine junge Frau nach wie vor, auch heute noch."
Kritik an Hausdurchsuchungen nach Merz-Grafittis
WDR Studios NRW. 10.03.2026. 00:37 Min.. Verfügbar bis 09.03.2028. WDR Online.
Ausgestellt worden war der Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Arnsberg. Der Antrag dazu kam allerdings direkt von der Polizei und gründete auf einer unbrauchbaren Zeugenbeschreibung und einem anonymen Hinweis ohne Details, in dem Nela Kruschinski namentlich erwähnt wurde. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gar keinen eigenen Antrag gestellt, sondern sich lediglich dem Wunsch der Polizei angeschlossen.
Generalstaatsanwaltschaft hat "durchgreifende Bedenken"
Dieses Vorgehen ist am Mittwoch auch nochmal Thema im Justizausschuss des NRW-Landtags. Dort wird der Bericht der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Hamm vorgelegt. Die kommt darin zu einem klaren Ergebnis: Es gebe "durchgreifende Bedenken" dagegen, wie die Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Sache vorgegangen ist.
Sie hätte demnach die Hausdurchsuchung selber schriftlich beantragen müssen und dazu auch die Akten und Hinweise auswerten müssen. Das sei nicht passiert, obwohl keine Eile in der Sache vorlag.
"Ich glaube, das Ganze war für sämtliche Justiz- und Strafverfolgungsbehörden im Sauerland ein sehr unangenehmer Fall", schlussfolgert der Anwalt der Beschuldigten, Kutschaty, "der aus dem Sauerland stammende Bundeskanzler ist da verunglimpft worden und man stand unter Druck, möglichst schnell Ermittlungserfolge liefern zu können." So etwas dürfe sich nicht wiederholen. Er fordert Konsequenzen.
Keine personellen Konsequenzen aus dem Fall
Die allerdings hat auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm offenbar nicht gezogen. Sie habe den leitenden Oberstaatsanwalt in Arnsberg lediglich um "Kenntnisnahme, weitere Veranlassung und – künftige – Beachtung gebeten", wie es in dem Bericht heißt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg selbst wollte sich zu behördeninternen Vorgängen nicht äußern und bestätigte nur, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist.
Kritik hatte es nach Bekanntwerden des Falls auch in Richtung des Amtsgerichts Arnsberg gegeben. Trotz des unzureichenden Anfangsverdachts hatte ein Richter auf Probe den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt. Die Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg ist ausgerechnet die Ehefrau des heutigen Bundeskanzler, Charlotte Merz. Es gibt allerdings keine Hinweise, dass sie in den Fall eingegriffen haben könnte. Sie selbst bestreitet, von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.
Unsere Quellen:
- Bericht Generalstaatsanwaltschaft Hamm
- Interview Rechtsanwalt Thomas Kutschaty
- eigene Recherchen
Sendung: Aktuelle Stunde, WDR Fernsehen, 10.03.2026, 18:45 Uhr