Die NRW-Landesregierung hat nun Änderungen vorgestellt. Grundsätzlich regelt das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (kurz: PsychKG) auch die Unterbringung von Menschen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Bessere Versorgung und Schutz zugleich
Es geht einerseits darum, psychisch erkrankte Menschen besser und nachhaltiger medizinisch zu versorgen. Und andererseits den Schutz der Bevölkerung stärker sichern, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Wichtig sei der Fokus auf der Behandlung. Bisher sei es so, dass Personen, von denen eine Gefährdung ausgeht, in einer Klinik untergebracht und stabilisiert werden. Wenn allerdings die akute Gefahr nicht mehr bestehe, werde die Person oft entlassen - und zwar ohne weitere Behandlung. Dadurch entstehe ein "Drehtüreffekt", so Laumann, der vermieden werden solle.
Austausch mit Sicherheitsbehörden
Generell sollen die Behörden mehr Möglichkeiten bekommen, um Gefahren abzuwenden. So soll etwa der Datenaustausch unter den Behörden erweitert werden. Die Landesregierung spricht von dringend notwendiger Zusammenarbeit: Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollen mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, ebenso sollen etwa Flüchtlingsunterkünfte und Ausländerbehörden beteiligt werden.
Aktuell ist die Zwangseinweisung nur erlaubt, wenn akute Gefahr besteht, hier soll das Gesetz mehr Möglichkeiten einräumen. Gerichte sollen für die Bestätigung künftig 24 Stunden mehr Zeit bekommen, um frühzeitige Entlassungen zu verhindern. Wenn Menschen aus den psychiatrischen Kliniken entlassen werden, sollen die Kliniken relevante Informationen an die Sozialpsychiatrischen Dienste weitergeben. Geht es um eine potenziell gefährliche Person, soll auch die Polizei darüber informiert werden.
Nachsorge soll verbessert werden
Des Weiteren sollen in ganz NRW Gemeindepsychiatrische Verbünde eingeführt werden. In 27 Kommunen gibt es diese Verbünde bereits, nach dem Gesetzentwurf sollen sie verpflichtend werden. Dadurch soll eine bessere Vernetzung entstehen und Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen bedarfsgerecht versorgt werden, auch nach dem Aufenthalt in einer Klinik. Dafür plant das Land mit Kosten von jährlich 6,3 Millionen Euro.
SPD warnt vor Stigmatisierung
Rodion Bakum (SPD) ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und kritisiert, dass diese Mittel nicht ausreichen würden. Zudem gehe von dem Gesetzentwurf eine problematische Botschaft aus: "Menschen mit seelischen Erkrankungen werden pauschal zu potenziellen Sicherheitsrisiken erklärt." Das sei fachlich falsch und gesellschaftlich gefährlich.
Unsere Quellen:
- Gesetzentwurf der Landesregierung
- Pressekonferenz und Interview mit Gesundheitsminister Laumann
- Pressemitteilung SPD-Fraktion
Sendung: WDR.de, Land will Gesetz zum Umgang mit psychisch Kranken ändern, 11.03.2026, 15:44 Uhr
WDR Westblick, Schärferes Gesetz nach Gewalttaten psychisch Kranker, 11.03.2026, 17:05 Uhr
