Besoldung der Staatsdiener: Auch Beamte aus NRW klagen | Aktuelle Stunde
04:02 Min.. Verfügbar bis 19.11.2027.
Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zur Beamtenbesoldung könnte auch Konsequenzen für Nordrhein-Westfalen haben. Die Wirkung der Gerichtsentscheidung zu Berliner Landesbeamten vom Mittwoch ist nicht auf die Hauptstadt beschränkt: Der Beamtenbund sieht ein "Warnsignal für alle Dienstherrn" und erhöht den Druck auch auf die Landesregierung. Zudem sind mehrere ähnliche Klagen von NRW-Beamten in Karlsruhe anhängig.
Das Land Berlin hat seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Beamtenbund fordert Besoldungsreform
Der NRW-Landesverband des Deutschen Beamtenbunds findet, dass für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt "ein neues Besoldungsrecht zwingend erforderlich ist". Man stehe für Gespräche mit der Landesregierung über eine Besoldungsreform zur Verfügung, sagte der Beamtenbund-Landesvorsitzende Roland Staude als Reaktion auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Der NRW-Beamtenbund rief außerdem dazu auf: "Jeder Mitarbeitende sollte schnellstes noch Widerspruch auch gegen die Besoldung 2025 einlegen." Die Beamtenbesoldung war am Dienstag auch Thema einer Anhörung im Landtag gewesen.
Auch die Opposition im Landtag sieht Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalen. "Die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht heute konkretisiert hat, gelten bundesweit", sagte der SPD-Finanzexperte Stefan Zimkeit. Besoldung dürfe "kein Sparinstrument für eigenes Haushaltsversagen" sein. In NRW gebe es zudem noch "eine hohen Zahl von Widersprüchen gegen die Besoldungen vor 2022".
Unmittelbar betreffe der Karlsruher Beschluss nur das Land Berlin, sagte ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums. Aber die Entscheidung enthalte auch "umfängliche neue Ausführungen dazu, wie die Verfassungsgemäßheit der Alimentation der Beamtinnen und Beamten zu überprüfen ist". Das Ministerium will die Gerichtsvorgaben nun genau prüfen.
"Fiktives Partnereinkommen" in NRW
In NRW hatte die schwarz-grüne Koalition erst im vergangenen Jahr eine Regelung beschlossen, um zu verhindern, dass gerade Beamte in den unteren Gehaltsgruppen mehr Geld bekommen, als ihnen laut Tarifvertrag zusteht. Die Lösung der Landesregierung: ein fiktives Partnereinkommen, das dem Beamtengehalt automatisch zugerechnet wird - und zwar in Höhe der Bezahlung eines Minijobs.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk
Landesfinanzminister Markus Optendrenk (CDU) hatte zur Begründung gesagt, damit passe man die Besoldung der Staatsdiener an die Lebensrealität an, wonach auch in Beamtenfamilien das Einkommen nicht durch einen Alleinverdiener erzielt wird. Beamtenbund und Experten halten die Regelung für verfassungswidrig.
Forderung nach Korrekturen
Der FDP-Finanzpolitiker Ralf Witzel forderte den Minister zu Korrekturen auf. Karlsruhe habe klargestellt, dass "sich die Mindesteinkommen von Beamten am Alleinverdiener orientieren müssen", sagte der Landtagsabgeordnete. Deshalb müsse das Partnereinkommen wieder aus der Besoldungs-Gesetzgebung "entfernt" werden. Das Land müsse die "neuen Leitplanken des Verfassungsgerichts-Urteils" umsetzen.
Konfliktstoff gibt es auch deshalb, weil die aktuelle Tarif- und Besoldungsrunde der Länder ansteht. Die Gewerkschaft Verdi fordert eine Steigerung der Entgelte um sieben Prozent, mindestens aber um 300 Euro monatlich. Der Streit ums Geld im öffentlichen Dienst betrifft also nicht nur die Beamten.
Unsere Quellen:
- eigene Recherchen
- ARD-Redaktion Recht
- Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
- Staude laut Mitteilung des Beamtenbunds dbb NRW
- Zimkeit, NRW-Finanzministerium, Witzel auf WDR-Anfrage
Über dieses Thema berichtet der WDR am 19.11.2025 auch im Fernsehen.
