Zum Beispiel sollen die Asylverfahren von Menschen aus ostafrikanischen Staaten wie Eritrea und Äthiopien am Verwaltungsgericht Aachen verhandelt werden. Für Fälle von Menschen aus dem westlichen Afrika soll das Verwaltungsgericht Arnsberg zuständig sein. Meist geht es dabei nur um wenige hundert Fälle pro Jahr.
Bei Großteil der Verfahren ändert sich nichts
Bei den Verwaltungsgerichten gebe es für diese Fälle meist spezialisierte Kammern. Asylsuchende, die einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhalten, haben das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung. Sie "benötigen Klarheit über ihren Schutzstatus", so Limbach.
Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Justizministeriums liegt es im Ermessen der jeweiligen Richter, ob die Betroffenen in den Asylverfahren persönlich zu Gerichtsterminen erscheinen müssen. Auch Videokonferenzen seien möglich.
Unsere Quellen:
- dpa
- Kabinetts-PK Limbach und Unterlagen der Landesregierung
Über dieses Thema berichtet der WDR am 29.05.2024 auch in den Hörfunknachrichten
