Gentechnik: Von pfui zu hui
Aktuelle Stunde . 17.06.2026. 37:48 Min.. UT. Verfügbar bis 17.06.2028. WDR. Von Julius Hilfenhaus.
Worauf sich Vertreter des EU-Parlaments bereits im Dezember letzten Jahres geeinigt hatten, ist jetzt auch vom EU-Parlament beschlossen: Lebensmittel aus modernen Gentechnik-Verfahren müssen in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden. Das EU-Parlament hat mehrheitlich dafür gestimmt, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen.
Trotzdem gelten für genetisch veränderte Lebensmittel weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Das heißt: Komplett ungeprüft kommen auch in Zukunft gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. Die Gesetzänderungen sollen frühesten in zwei Jahren angewendet werden.
Resistenter gegen Klimawandel und Schädlinge
Befürworter des neuen Gesetzes erhoffen sich, dass durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten mehr Ertrag bringen und resistenter gegen den Klimawandel und Schädlinge werden. Beweise dafür gibt es nach Angaben des EU-Parlaments außerhalb der EU: Dort könne man zum Beispiel genetisch veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten kaufen, die weniger Wasser benötigen, aber auch Bananen und Pilze, die nicht mehr braun werden.
Rheinischer Landwirtschaftsverband sieht Chancen für Betriebe
Der Rheinische Landwirtschaftsverband sieht die modernen Gentechnik-Verfahren als Schlüssel, um im weltweiten Wettbewerb künftig bestehen zu können. Und Wissenschaftler hoffen jetzt, dass sie durch die gelockerten Vorgaben bald einfacher und schneller forschen können.
Verbraucher können nicht mehr unterscheiden
Kritiker hatten im Vorfeld unter anderem gefordert, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel kaufen möchten oder nicht. Dadurch, dass die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel wegfällt, kann man im Supermarkt die Produkte bald nicht mehr voneinander unterscheiden.
Das Logo "Ohne Gentechnik"
Außerdem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet, weil mit dem neuen Gesetz jeder, der eine Pflanze gentechnisch verändert, sich das auch patentieren lassen kann. Also es könnten demnächst große Agrar- und Chemiekonzerne kommen und sich jede auch noch so kleine, genetisch veränderte Pflanze patentieren lassen.
Um das zu verhindern, soll die EU-Kommission jetzt zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente unter fairen und angemessenen Bedingungen lizenziert werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist, dass bald viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern können. Die EU-Kommission soll auch das ausarbeiten, wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten ohne Rechtsstreit beigelegt werden, wenn wenig patentiertes Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt.
Was bedeutet "gentechnisch verändert"?
Die EU stuft in Zukunft gentechnisch veränderte Pflanzen in zwei Kategorien ein: NGT1 und NGT2. NGT steht für Neues Genomisches Verfahren. Die erste Kategorie umfasst Pflanzen, in dessen Erbgut weniger als 20 Eingriffe mit der Genschere CRISPR/Cas9 vorgenommen wurden.
Laut Experten wird die Pflanze dadurch mit ihrer eigenen DNA verbessert, also anpassungsfähiger an Klimawandel und Schädlinge gemacht. Im Zweifel kann eine etwa so veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden.
Unter die Kategorie NGT2 fallen Pflanzen, die mit deutlich mehr Aufwand genetisch verändert wurden, etwa mit Erbgut aus anderen Pflanzen kombiniert wurden. Dafür gelten auch weiterhin strengere Regeln in der EU.
Das neue Gesetz bezieht sich ausschließlich auf Pflanzen der Kategorie NGT1.
Eine ausführliche Übersicht über genetische Veränderungen in Pflanzen und Lebensmitteln findet ihr hier
Verbraucherschützer kritisieren fehlende Kennzeichnungspflicht
Die Verbraucherzentrale in Troisdorf
Selbst wenn solche genveränderten Lebensmittel nicht schädlich für Umwelt und Verbraucher sein sollten, sollte es für Kunden weiter Klarheit im Supermarkt geben, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Umfragen zeigen - und wir sehen es auch in unseren Beratungen - dass das vielen Menschen wichtig ist", so Sprecher Jochen Geilenkirchen.
Man wolle gar keine Fundamentalopposition gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel betreiben. Aber:
Es muss für die Menschen erkennbar sein, was in den Lebensmitteln drin ist, damit sie die Entscheidungsfreiheit haben, ob sie solche Produkte kaufen und essen wollen oder nicht. Jochen Geilenkirchen, Sprecher Bundesverbraucherzentrale
Deutschland ist gegen die Änderung
Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene bereits im Dezember als "schweren Fehler" bezeichnet. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit.
Der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte vor der Abstimmung einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im europäischen Gentechnikrecht: "Er schwächt das Vorsorgeprinzip, gefährdet Transparenz und Biodiversität und stärkt die Macht großer Saatgut- und Chemiekonzerne." Saatgut und genetische Ressourcen dürften nicht monopolisiert werden. Die eigentlichen Probleme der Landwirtschaft würden zudem so nicht gelöst.
Unsere Quellen
- Abstimmung im EU-Parlament
- Nachrichtenagentur DPA
- Bundesverbraucherzentrale
- Vorangegangene WDR-Berichterstattung
Sendung: WDR2, Mittagsmagazin, 17.06.2026, 14.40 Uhr
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