Bundestagsabgeordnete Cansın Köktük trägt im Bundestag ein T-Shirt mit der Aufschrift "Palestine".

Bochumer Abgeordnete wegen Palästina-Shirt aus Bundestag verwiesen

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Zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode musste eine Abgeordnete den Bundestag verlassen. Zuletzt traf es immer die Linke.

Wegen eines Palästina-Shirts ist die Bochumer Linken-Abgeordnete Cansın Köktürk aus dem Plenarsaal des Bundestags verwiesen worden. Während der Parlamentssitzung am Mittwoch trug Köktürk ein dunkelgraues T-Shirt mit der Aufschrift "Palestine". Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erläuterte, dass politische Bekenntnisse auf Kleidungsstücken im Plenum nicht erlaubt seien. 

Köktürk wollte Shirt nicht wechseln

Nach eigener Aussage hatte Klöckner die Linken-Abgeordnete bereits vor der Sitzung gebeten, das Kleidungsstück zu wechseln, was diese offenbar abgelehnt habe. "Dann würde ich Sie bitten, die Sitzung zu verlassen", sagte Klöckner daraufhin während der Parlamentssitzung. Dieser Aufforderung kam die 31-Jährige auch nach.

Schon vor wenigen Wochen hatte Köktürk für Aufsehen gesorgt, als sie sich im Plenarsaal mit einem Palästinensertuch ablichten ließ und das Foto im Internet postete. "Das könnte auch der Grund sein, warum die Bundestagspräsidentin so strikt gehandelt hat", sagt Philipp Austermann, Professor für Staatsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. "Denn dadurch ist klar, dass sie mit der Kleidung ein politisches Statement abgeben wollte."

Bundestagsverweise in den vergangenen Jahren eher selten

Bundestagsabgeordneter Marcel Bauer trägt eine Kopfbedeckung bei einer Bundestagssitzung

Marcel Bauer (Linke) weigerte sich, die Mütze abzunehmen

Es ist nicht das erste Mal, dass Julia Klöckner ein Mitglied des Bundestags des Plenarsaals verweist, obwohl sie erst seit dem 25. März Parlamentspräsidentin ist. Vor zwei Wochen schickte sie Marcel Bauer (Linke) aus dem Bundestag, weil dieser eine Baskenmütze trug und sich auch nach Aufforderung weigerte, diese abzuziehen.

In beiden Fällen berief sich Klöckner auf die Zugangs- und Verhaltensregeln des Bundestags. Darin wird zwar keine offizielle Kleiderordnung vorgeschrieben, es heißt aber, dass "die Kleidung und das Verhalten der Würde des Hauses entsprechen müssen". Wer den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandele oder "in einer der Würde des Hauses nicht entsprechenden Weise angetroffen wird", kann aus dem Bundestag verwiesen werden.

Unions-Mitglieder noch nie des Saales verwiesen

Laut Austermann ist die Auslegung der Regeln grundsätzlich unabhängig davon, welcher Fraktion die sitzungsleitende Präsidentin oder der Präsident angehöre.

Tatsächlich gab es seit Bestehen des Bundestags, also seit 1949 schon 31 Fälle, in denen Abgeordnete des Saales verwiesen wurden. Ein Mitglied von CDU oder CSU war noch nie dabei. Und auch die Gründe für die Ausschlüsse von den Sitzungen haben sich über die Jahre verändert.

"Der Sitzungsausschluss soll vor allem verhängt werden, wenn Abgeordnete die Ordnung und den Ablauf der Sitzung gestört haben", sagt Austermann. Beispielsweise durch ständige Zwischenrufe, Pfeifen oder Brüllen. Seit den 1990er-Jahren ging es aber meist um Kleidung.

Letzter Verweis im September 2010

17.09.2010: eine Abgeordnete der Linken mit einem durchgestrichenen Stuttgart 21-Schriftzug auf dem T-Shirt

Mit Protestshirts gegen "Stuttgart 21" provozierten Mitglieder der Linken 2010

Vor den Verweisen von Köktürk und Bauer griff zuletzt Bundestagspräsident Norbert Lammert 2010 zu dieser Ordnungsmaßnahme - ebenfalls gegen Abgeordnete der Linken und ebenfalls, weil er deren Kleidung beanstandete. Während einer Sitzung des Bundestags hatten sechs Mitglieder der Fraktion der Linken T-Shirts an, mit denen sie gegen das umstrittene Bauprojekt "Stuttgart 21" protestierten.

Die Regeln des Bundestages haben einen ernsten Hintergrund, erklärt Austermann. "Ab Herbst 1930, als immer mehr Abgeordnete der NSDAP ins Parlament einzogen, wuchs auch die Zahl der Politiker, die in SA-Uniform im Reichstag saßen", so der Jurist. Um solch eine Entwicklung in jeder Form schon im Ansatz zu verhindern, greife das Präsidium des Bundestages bei Kleidungsfragen schnell ein. Dabei liege es auch im Ermessen der Sitzungsleitung, wann man eingreife. 

Die Kleiderordnung im Bundestag

WDR 5 Mittagsecho 05.06.2025 02:29 Min. Verfügbar bis 05.06.2030 WDR Online

"Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!"

Abgesehen davon gab es seit 1990 keinerlei solcher Verweise. Davor waren in den 1980er Jahren vor allem die Grünen von Ausschlüssen betroffen - allerdings seltener wegen ihrer Kleidung. Insgesamt fünfmal wurden Abgeordneten der Partei zwischen 1983 und 1990 des Plenarsaals verwiesen. Besonders in Erinnerung blieb der Rauswurf von Joschka Fischer 1984.

Während der 91. Sitzung des Bundestags war er immer wieder durch Zwischenrufe aufgefallen. Als der damalige Vizepräsident des Bundestags Richard Stücklen (CDU/CSU) dann Fischers Parteikollegin Christa Nickels das Wort entzog, schimpfte Fischer so lange, bis ihn Stückels zweimal zur Ordnung rief und dann von der Sitzung ausschloss.

Der Abgeordnete der Grünen, Joschka Fischer, unterhält sich am 18.10.1984 in der Lobby des Bundestages in Bonn mit einer Fraktionsmitarbeiterin.

Joschka Fischer (Grüne) nach seinem Verweis aus dem Bundestag

Damit der Grüne Zeit hatte, den Bundestag zu verlassen, unterbrach Stückels die Sitzung. Fischer platzte da der Kragen und er rief: "Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!"

Unsere Quellen

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Plenarsitzungsprotokolle des Deutschen Bundestags
  • Datenhandbuch des Deutschen Bundestags
  • Interview mit dem Staatsrechtler Prof. Dr. Philipp Austermann

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