Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen von Frauen stärker bekämpfen. Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer, sagte die SPD-Ministerin am Montag der "Rheinischen Post". "Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts."
Im Bundesjustizministerium werde derzeit geprüft, wie man digitalen Voyeurismus "kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend" regeln könne. "Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen - für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt", so Hubig.
NRW-Minister: Sexualstrafrecht braucht Generalüberholung
Unterstützung kommt von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Dem WDR sagte er, es freue ihn, dass sich die Bundesjustizministerin der Initiative anschließe. Er meint, es gebe ein Ungleichgewicht im Strafrecht: "Wir bestrafen das Fahren ohne Fahrschein, aber wenn jemand voyeuristische Bildaufnahmen von jungen Frauen macht, die im Park Sport machen, dann bestrafen wir das nicht. Das halte ich für ungerecht."
Benjamin Limbach
Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit müsse niemand hinnehmen, sagt Limbach. Deswegen wollen die Länder NRW und Hamburg, dass "Catcalling" ebenfalls unter Strafe gestellt wird: "Ich finde, man muss sich als Frau durch diese Gesellschaft bewegen können, ohne ständig sexistische Sprüche hören zu müssen. Wir haben hier einen klaren Auftrag, Frauen vor so etwas zu schützen." Dabei sei es wichtig, ein Zeichen zu setzen, so dass Polizei und Staatsanwaltschaften überhaupt ermitteln können, so der Minister.
Mehr als 130.000 Unterstützer für Petition
Die Justizminister wollen bei ihrer Herbstkonferenz am 7. November in Leipzig beraten, ob etwa mit Blick auf Voyeur-Aufnahmen das Strafgesetzbuch geändert werden sollte. Limbach hofft, dass im Schulterschluss mit Hamburg und mit der Bundesministerin auch die anderen Länder überzeugt werden können, denn einige Länder seien noch skeptisch.
Hintergrund der Debatte ist der Fall einer Kölnerin, deren Po beim Joggen im Frühjahr von einem Mann gefilmt wurde. Als Yanni Gentsch ihn anzeigen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei. Die Frau will das ändern und übergab Limbach im August ihre Petition "Voyeur-Aufnahmen strafbar machen". Das Schreiben hatte rund 137.000 Unterstützer gefunden.
Verschärfung des Paragraphen 184?
Limbach sagte im August, als er die Petition entgegennahm, dass der Fall eine Lücke im Strafrecht offenlege. Die Lösung sieht der Minister nach damaligen Angaben im Paragraphen 184 des Strafgesetzbuches. Dort sei auch schon das sogenannte Upskirting, das Filmen unter den Rock, unter Strafe gestellt worden.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse Agentur
- Beitrag in der Rheinischen Post
- Interview NRW-Justizminister Limbach