Darum bekommt ein Iserlohner einen Punkt in Flensburg
WDR. 02:34 Min.. Verfügbar bis 28.04.2028.
Kontrolle von E-Scootern : Darum bekommt ein Iserlohner einen Punkt in Flensburg
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In Iserlohn werden E-Scooter-Fahrende von Polizei und Ordnungsamt in der Fußgängerzone kontrolliert. Das ist Teil der landesweiten Kampagne "sicher-mobil-leben“. Dann verplappert sich ein 13-Jähriger und liefert drei Verstöße auf einmal.
Der E-Scooter-Fahrer wird angehalten. Er trägt keinen Helm und eigentlich müsste er seinen Elektroroller in der Fußgängerzone schieben. Polizistin Isabel Fröhlich belässt es diesmal bei einer Ermahnung.
Die Kontrollen in der Iserlohner Fußgängerzone sind nur eine von mehreren Aktionen im Rahmen der Kampagne "sicher-mobil-leben". Überall im Stadtgebiet werden am Dienstag auch Motorradfahrer und Fahrradfahrer kontrolliert.
Unfälle nehmen zu
Polizistin Isabel Fröhlich spricht auch Erwachsene an
Wie nötig die Aktion ist, zeigt ein Unfall, den es vor vier Tagen im benachbarten Menden gab. Da wurde in der Fußgängerzone ein 12-jähriges Mädchen von einem E-Roller-Fahrer angefahren und verletzt. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen ist in den vergangenen Jahren um über 700 Prozent gestiegen: 2025 gab es 63 Unfälle mit 49 Verletzten, davon knapp ein Drittel Jugendliche.
"Ich ermahne die E-Scooter-Fahrer erst mal freundlich. Aber wenn es Wiederholungstäter werden, kenne ich kein Pardon." Isabel Fröhlich, Polizei Iserlohn
Punkt in Flensburg
Für einen Jugendlichen, der zwar vor der Kontrollstelle vom Scooter springt und schiebt, bleibt es nicht bei einer freundlichen Ermahnung. Er wird angesprochen und verplappert sich: Der Teenager sagt, dass er erst 13 Jahre alt ist. Der E-Scooter ist zudem ohne Versicherungsschutz unterwegs. Das sind gleich drei Verstöße.
Jetzt muss die Polizei handeln. Der Vater wird angerufen und bekommt als Halter des Rollers einen Punkt in Flensburg. Scooter fahren ist in Deutschland erst ab 14 Jahren erlaubt. E-Scooter gelten zudem als Kraftfahrzeuge. Auf dem Gehweg oder eben in Fußgängerzonen müssen die Fahrer absteigen. Und neben einer Betriebserlaubnis müssen die schnellen Flitzer eine Versicherung haben. "Dafür ist ein Nachweis mitzuführen", so die Polizei. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begehe eine Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz), erläutert die Polizei weiter.
Passanten bedanken sich für die Kontrollen. "Ich wurde erst vor einigen Tagen in der Fußgängerzone fast umgefahren", sagt eine ältere Frau. Sie wünscht sich, dass hier häufiger uniformierte Menschen für mehr Sicherheit sorgen. Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung der Polizei Iserlohn
- Beobachtungen des WDR-Reporter
Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 28.04.2026, 15:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Südwestfalen, 28.04.2026, 19:30 Uhr
