Ein dreijähriger Junge ist nach einem Unglück bei einem Kindergartenausflug in Siegen gestorben. Nach ersten Ermittlungen von Polizei und Feuerwehr hatte der Junge gemeinsam mit 45 weiteren Kindern auf den Siegwiesen gespielt - unter der Aufsicht von insgesamt acht Betreuerinnen und Betreuern. Dabei war der Dreijährige plötzlich verschwunden.
Wenig später wurde der Junge in einem Flussbecken der Sieg gefunden und nach einer Reanimation ins Krankenhaus gebracht. Am Montagnachmittag erlag das Kind seinen schweren Verletzungen.
Wie genau es zu dem tragischen Unfall kommen konnte, ist unklar. Der Träger der Kita, der DRK-Kreisverband Siegen-Wittgenstein, betonte aber, dass ausreichend Personal für die Betreuung der Kinder vor Ort gewesen sei.
Betreuungsschlüssel laut DRK-Kreisverband eingehalten
Der vorgeschriebene interne Betreuungsschlüssel in der Kita sei eingehalten worden, ebenso seien genug Fachkräfte vor Ort gewesen. "Dies alles hat jedoch das tragische Ereignis leider nicht verhindert, das ist uns bewusst", erklärte Martin Horchler, Vorsitzender des betroffenen DRK-Kreisverbands.
Was genau bei dem Ausflug geschehen ist und ob es mögliche Lücken bei der Betreuung der Kinder gegeben hat, wird nun von Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht. Einfach werden die Ermittlungen wohl nicht. Denn wie genau die Sicherheit von Kitakindern bei Ausflügen gewährleistet werden soll, ist nicht so klar und eindeutig geregelt, wie man denken könnte.
Unfälle können nie ganz ausgeschlossen werden
Laut Landschaftsverband Rheinland (LVR), der Kitas in NRW in Sicherheitsfragen berät, können auch bei bestmöglicher Planung und Aufsicht Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden. Dies sei aber kein Grund, völlig auf Ausflüge zu verzichten. Im Gegenteil: Kinder von allen möglichen Risiken der Außenwelt abzuschirmen, sei aus pädagogischen Gründen sogar falsch. Wenn Kinder nur sicher "verwahrt" werden, werde die Kita ihrem Erziehungsauftrag nicht gerecht.
Anzahl der Betreuer ist vom konkreten Fall abhängig
Allerdings stellt laut LVR ein Ausflug besondere Anforderungen an das verantwortliche Kita-Personal: So müsse zum Beispiel genau geplant werden, wie viele Betreuer an dem Ausflug teilnehmen, um die Aufsichtspflicht zu erfüllen. Zwar hätten einige Träger und Verbände hierzu Richtwerte festgelegt. Allerdings könnten diese nur eine grobe Orientierung darstellen. Wie viel Aufsichtspersonal benötigt werde, hänge stark von den Umständen ab. Zum Beispiel:
- vom Alter der Kinder
- den Risiken des Geländes
- den Fähigkeiten und Erfahrungen des Personals
Als groben Richtwert nennt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, dass bei älteren Kindern über drei Jahren eine Begleitperson für nicht mehr als zehn Kinder verantwortlich sein sollte. Bei Kleinkindern unter drei Jahren empfehlen die Experten, dass ein Betreuer nur die Aufsicht für zwei Kinder übernehmen sollte. Mindestens eine Begleitperson muss außerdem eine Ausbildung als Ersthelfer absolviert haben.
Eltern oder Praktikanten nur als zusätzliche Helfer
Auch wenn Eltern oder Praktikanten als Aufsichtspersonen hinzugezogen werden, könne die Aufsichtspflicht nicht völlig auf diese Helfer übertragen werden, heißt es weiter. Sie könnten nur als zusätzliche Kräfte herangezogen werden, nie als Ersatz für ausgebildete Betreuer. Das pädagogische Personal müsse sich dabei stets versichern, dass die Helfer ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen.
Besondere Vorsicht sei geboten, wenn sich die Kinder in der Nähe von Gewässern aufhalten. Wasserunfälle seien die zweithäufigste Todesursache bei Kindern, warnt der LVR. "Ein flacher Teich, ein Planschbecken, eine Regentonne, selbst die Badewanne oder eine tiefere Wasserpfütze können zu einer tödlichen Gefahr werden." Daher müsse die Aufsicht über Kita-Kinder in der Nähe solcher Gefahrenquellen "lückenlos" sein, besonders wenn Kleinkinder zu der Gruppe gehören.
Unsere Quellen:
Sendung: WDR.de, Siegen: Spendensammlung nach tragischem Unfalltod in der Sieg, 24.03.2026, 14.50 Uhr