Nach Wolfsrissen

Kreis Olpe legt Beschwerde gegen Abschuss-Verbot ein

Stand:

Darf der Wolf "Milan" im Kreis Olpe abgeschossen werden? Das soll nun das Oberverwaltungsgericht NRW entscheiden. 

Der Streit um den Abschuss des Wolfes "Milan" im Kreis Olpe geht in die nächste Instanz. Weil der Kreis am heutigen Dienstag (23.06.26) Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Arnsberg eingelegt hat, soll nun das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Der Fall sei dort angekommen, bestätigte eine Sprecherin.

Eilverfahren am Verwaltungsgericht Arnsberg

Vergangene Woche hatte das VG Arnsberg im Eilverfahren entschieden, dass der Wolf weiterhin nicht abgeschossen werden darf. Das VG begründet den Beschluss damit, dass ein Abschuss "unverhältnismäßig" sei.

Herdenschutz als Maßnahme gegen Wolfsrisse

"Der Großteil der im Kreis Olpe festgestellten Risse hat, mit einer Ausnahme, bei Tierhaltungen ohne Herdenschutzmaßnahmen stattgefunden. Insgesamt bestanden in 40 von 47 Fällen in Nordrhein-Westfalen keine Herdenschutzmaßnahmen", führt das Gericht die Begründung weiter aus.

Eine deutliche Erhöhung der Herdenschutzmaßnahmen durch die Tierhalter kann die befürchteten zukünftigen Schäden des Wolfs (GW1896m) signifikant eindämmen. Pressemitteilung des VG Arnsberg

Weidetierhalter wegen Wolf weiter in Sorge

Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Südwestfalen, die sich im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) organisieren, seien nach den Wolfsrissen in der Vergangenheit weiter "in großer Sorge um ihre Tiere und den Fortbestand der Weidetierhaltung." Rund 80 Prozent der Landwirte im Wendener Land (Kreis Olpe) sind im Nebenerwerb tätig. Wenn Stress und Kosten zu hoch würden, tendiere man zum Aufhören.

"Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für unsere Tierhalterinnen und Tierhalter." Pressemitteilung des WLV-Gesamtverbandes

Der Kreis Olpe hatte auf Grundlage des neuen Jagdgesetzes, in dem der Wolf aufgenommen wurde, geprüft, ob die Bejagung des Wolfes Milan (GW1896m) möglich wäre. Daraufhin folgte die Erlaubnis: Milan dürfe geschossen werden.

Dagegen ging die Naturschutzinitiative e.V. rechtlich vor: "Wenn die Elterntiere geschossen werden, verhungern die Welpen auf grausame Art und Weise. Dies erachten wir als rechtswidrig und völlig unethisch. Der Wolf ist noch immer eine besonders geschützte Tierart." Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht die Bejagung dann vorläufig wieder untersagt.

Herdenschutz wirkt, wenn er denn durchgeführt wird. Dies ist anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisstand. Gabriele Neumann, Naturschutzinitiative e.V.

Wann das Oberverwaltungsgericht Münster eine Entscheidung in der Sache treffen wird, ist noch nicht klar.

Kreis Olpe legt Beschwerde gegen Abschuss-Verbot ein

WDR 23.06.2026 00:41 Min. Verfügbar bis 22.06.2028

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Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Arnsberg
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 23.06.2026, 15.30 Uhr