Ein Wolf soll in der Gemeinde Wenden allein im April 35 Schafe und Lämmer gerissen haben. Deshalb hatte der Kreis Olpe vor zwei Wochen eine Abschussgenemigung erteilt.
Eilbeschluss stoppt den Abschuss
Dagegen hatte die Naturschutzinitative einen Eilantrag gestellt. Das Gericht hat nun am vergangenen Freitag, 19. Juni 2026, entschieden, dass das Tier bis auf Weiteres nicht abgeschossen werden darf.
Der Kreis Olpe kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Beschwerde gegen den Eilbeschluss einreichen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.
Laut der Naturschutzinitiative hätte die Erlaubnis zum Abschuss nicht erteilt werden dürfen. Nach Ansicht der Verbands verstößt die geplante Maßnahme gegen das EU-Recht.
Erste Abschusserlaubnis in NRW
Die Erlaubnis zum Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen ist möglich nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes. Die trat Anfang April in Kraft.
Hin und Her um die Wolfsjagd - Kommt der Abschuss doch?
WDR. 22.06.2026. 00:40 Min.. Verfügbar bis 21.06.2028.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung des Kreises Olpe
- Pressemitteilung Verwaltungsgericht Arnsberg
- Pressemitteilung Naturschutzinitiative e.V.
Sendung: WDR.de, Tier darf vorerst nicht geschossen werden, 22.06.2026, 18:59 Uhr