Sparkassen-Einbruch Gelsenkirchen: Erster Gerichtstermin steht fest | WDR aktuell
00:28 Min.. Verfügbar bis 06.03.2028.
Das ging schnell. Vor gut einem Monat hat Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Landgericht Essen drei Klagen gegen die Sparkasse Gelsenkirchen eingereicht. Jetzt hat das Gericht einen ersten Verhandlungstermin bekanntgegeben. Es ist der 11. Juni 2026.
Nach dem spektakulären Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer Ende vergangenen Jahres haben mehrere hundert der insgesamt 3.100 Betroffenen die Absicht, gegen die Sparkasse zu klagen. Viele lassen sich von Anwalt Kuhlmann vertreten und der hat sich drei Verfahren herausgesucht, die er gerne zu Musterklagen machen möchte.
Erster Termin im Zivilverfahren festgesetzt
Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann
Allerdings teilte das Landgericht Essen dazu am Dienstag (10.3.2026) gegenüber dem WDR mit, dass es bei Zivilverfahren keine Möglichkeit von Musterverfahren gibt. Diese hätten eine bindende Wirkung auch für andere Kläger. Die Konsequenz jetzt: jeder Betroffene müsste einzeln klagen. In der Ladung zum ersten Termin steht, dass das Gericht zu einem frühen ersten Termin lädt.
Möglicher Vergleich wird ausgelotet
Am 11. Juni sitzen dann die beiden Geschädigten mit ihren Anwälten am Tisch, ihnen gegenüber die Vertreter der Sparkasse mit ihren Anwälten. Dabei soll ausgelotet werden, ob sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen können.
Anwalt sieht Sicherheitsmängel
Anwalt Kuhlmann sagt, die Sparkasse habe keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Dazu hat er auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das seine These unterstützt und gravierende Sicherheitsmängel sieht. Die Sparkasse bestreitet das.
Ob es schon im ersten Termin eine Einigung und einen möglichen Vergleich gibt, ist allerdings mehr als fraglich. Sollte das nicht passieren, könnte das Verfahren ziemlich lange dauern. Die Ermittlungen der Polizei laufen wohl noch sehr lange und sind Grundlage der juristischen Aufarbeitung.
Drei Verfahren geplant
In diesen Schließfächern lagen die Wertsachen
Bei den vorliegenden Fällen geht es um drei Betroffene, die nach eigenen Angaben alle nachweisen können, was in ihren Schließfächern lag. Ein Geschäftsführer eines Unternehmens hatte demnach Gold und Schmuck in Höhe von rund 100.000 Euro. Ein weiterer Geschädigter spricht von Gold und Münzen im Wert von etwa 50.000 Euro.
Eine weitere Mandantin hatte nach eigenen Angaben den Erlös eines Verkaufs einer Eigentumswohnung im Schließfach. Der Wert: rund 400.000 Euro. In einem der Fälle müssten noch Einzelheiten der Rechtsschutzversicherung geklärt werden, sagt Anwalt Kuhlmann. Für diesen Fall werde es auch noch einen Termin geben.
Unsere Quellen:
- Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann
- Landgericht Essen
Hinweis der Redaktion vom 10. März 2026, 17:56 Uhr: In einer früheren Version des Beitrags haben wir von einem Gütetermin gesprochen, es handelt sich jedoch um einen ersten, richtigen Verhandlungstermin. Das haben wir korrigiert.
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 06.03.2026, 07.30 Uhr
