Fall Herdecke: Iris Stalzer hatte mehrfach Kontakt zur Polizei

Aktuelle Stunde 11.10.2025 42:49 Min. Verfügbar bis 11.10.2027 WDR Von Claudia Weber

Fall Herdecke: Was tun, wenn die eigenen Kinder gewalttätig werden?

Stand:

Nach dem Fall Herdecke: Was kann man tun, wenn die eigenen Kinder gewalttätig werden? Was kann der Staat machen? Wann kommt Untersuchungshaft in Frage?

Im Fall des Messerangriffs auf die neugewählte Bürgermeisterin von Herdecke gibt es Fragen zur Rolle der Behörden vor der Tat. Nach WDR-Informationen soll Iris Stalzer sich noch kurz vor dem Angriff an die Polizei gewandt haben - mit der Bitte um Hilfe.

Herdeckes neue Bürgermeisterin ist mit Messerstichen schwer verletzt worden - tatverdächtig ist ihre 17-jährige Tochter. Grundsätzlich gibt es für solche Fälle einen Fachbegriff: Elternmisshandlung, auf Englisch: Parent Battering. Doch welche Hilfe leisten Polizei und Jugendamt? Was das Gesetz vorschreibt - und was Experten dazu sagen.

Elternmisshandlung: Was tun bei akuter Gewalt durch Kinder?

Wenn eine konkrete Gefahr droht, etwa Kinder Gewalt gegen sich selbst oder ihre Eltern ausüben, ist die Polizei erstmal die richtige Anlaufstelle. Auch, wenn das für Eltern womöglich mit Scham behaftet ist. Bei Gefahr können die Eltern den Notruf 110 wählen.

Die Polizei kann die Situation möglichst erstmal auflösen und verhindern, dass Schlimmeres passiert. Im Fall Herdecke soll es schon mehrfach zu Einsätzen gekommen sein.

Ob die Polizei und später das Jugendamt dabei immer richtig gehandelt haben, ist offen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat eine interne Prüfung angekündigt.

Christoph Radewegen ist Professor im Bereich Soziale Arbeit an der Hochschule Osnabrück. Er sagt, sollte es zutreffen, was bisher bekannt ist, hätte das Jugendamt tätig werden müssen: "Wenn Eltern sich an das Jugendamt wenden, dann prüft das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern und den betroffenen Jugendlichen, wie der Hilfebedarf genau aussieht." Die anschließende Hilfe des Jugendamts könne dann ambulant sein.

"Da kommen Sozialarbeitende zur Familie nach Hause und unterstützen sie in ihrem familiären Alltag." Christoph Radewegen, Professor im Bereich Soziale Arbeit an der Hochschule Osnabrück

Es gebe aber auch die Möglichkeit, dass Kinder in stationäre Einrichtungen kommen, so Radewegen.

Was kann der Staat machen?

Kinder oder Jugendliche können unter bestimmten, strengen Voraussetzungen untergebracht werden. Dazu gehört dann auch, dass sie vorübergehend nicht raus können. Das kann in einer Jugendhilfeeinrichtung oder in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie sein.

In die Psychiatrie kommt das Kind aber nur, wenn es psychisch krank ist oder eine solche Erkrankung abgeklärt werden soll. Kinder und Jugendliche können jeweils gegen ihren Willen dort untergebracht werden. Das muss aber vom Familiengericht genehmigt werden.

Wichtig: Im Zentrum steht weiter das Wohl des Kindes selbst. Die Unterbringung muss verhältnismäßig sein, darf also nicht völlig unangemessen sein und auch nur so lange dauern, wie es wirklich nötig ist. Das Gesetz legt so eine Unterbringung etwa nahe, wenn das Kind für sich oder andere gefährlich ist.

Wann kommt Untersuchungshaft für Minderjährige in Frage?

Nach einer möglichen Straftat kommt Untersuchungshaft ins Spiel. Für sie muss ein mindestens 14-Jähriger mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwere Straftat begangen haben. Ein Richter muss die U-Haft dann anordnen.

Die Justiz will mit der U-Haft dafür sorgen, dass das Strafverfahren reibungslos ablaufen kann. Sie will also etwa den Verdächtigen einsperren, bis die Polizei alles ermittelt hat, damit er bis dahin nicht fliehen kann. Die Untersuchungshaft muss immer verhältnismäßig sein.

Bei Jugendlichen gibt es für die U-Haft nochmal strengere Anforderungen als für Erwachsene. Denn für sie kann Untersuchungshaft besonders belastend sein. Daher ist sie bei Jugendlichen nur zulässig, wenn keine anderen Erziehungsmaßnahmen in Frage kommen.

Bei der Untersuchungshaft muss man sich vor Augen halten: Selbst wenn alles auf einen Verdächtigen hindeutet – er ist noch nicht rechtskräftig von einem Gericht verurteilt worden und so lange gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung.

Warum sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig? 

Erst ab 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig, können also strafrechtlich belangt werden. Die tatverdächtige Tochter aus Herdecke ist 17 Jahre alt - und somit strafmündig.

Voraussetzung ist immer, dass der Jugendliche "zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln." Entscheidend ist die "Verantwortungsreife". Ob die vorliegt, prüfen die Gerichte immer im Einzelfall.

In Deutschland wurde oftmals diskutiert, ob die Strafmündigkeit früher einsetzen sollte. Das müsste der Bundestag beschließen. Eine Forderung ist oft, die Altersgrenze auf zwölf Jahre zu setzen. Fachleute warnen aber, das führe allenfalls zu Abschreckung, die allein wenig helfe. Eine bessere Unterstützung und Prävention sei wichtig, um Jugendliche von Straftaten abzuhalten.

Unsere Quellen:

  • WDR-Rechtsexperte Philip Raillon
  • WDR-Informationen
  • Interview mit Christoph Radewegen, Professor an der Hochschule Osnabrück
  • Bisherige Berichterstattung im WDR
  • NRW-Innenminister Reul gegenüber der Westfalenpost

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