Dieses kommt zu dem Schluss, dass die Schussentfernung zwischen dem Polizisten, der seine Waffe abgefeuert hatte, und dem Mädchen 61 Zentimeter betragen hat. Was aber nicht zwangsläufig Rückschlüsse dazu zulässt, ob der Polizist aus Notwehr handelte. Denn das Gutachten trifft keine Aussage darüber, wer sich auf wen zubewegt hat. Das wird laut Staatsanwaltschaft Hagen - die die Ermittlungen aus Neutralitätsgründen führt - Gegenstand weiterer Befragungen sein.
Beteiligte werden erneut befragt
Vernommen werden sollen erneut das Mädchen selbst, die Mutter, der Bruder und die beiden an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten. In der Einsatznacht im November vergangenen Jahres waren die Polizisten ausgerückt, weil die 12-jährige Gehörlose in ihrer Wohngruppe vermisst wurde.
Die Polizei fand das Mädchen in der Wohnung seiner ebenfalls gehörlosen Mutter vor. Es soll mit zwei Messern bewaffnet gewesen sein. Der Polizist hatte damals angegeben, in Notwehr geschossen zu haben. Die 12-Jährige erlitt einen Durchschuss durch die Brust und schwebte zeitweise in Lebensgefahr.
Klarheit über Prozess in sechs Wochen
Mehrfach musste sie operiert werden. Die Ermittlungen, wer sich auf wen zubewegt hat, werden laut Staatsanwaltschaft etwa sechs Wochen in Anspruch nehmen. Dann wird auch klar sein, ob es zu einem Prozess kommt.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Hagen
- Deutsche Presseagentur DPA
- Rechtsanwalt des Mädchens Simon Barrera Gonzales
Sendung: WDR.de, Neues Detail zu Polizeischuss auf 12-Jährige in Bochum, 09.06.2026, 19:05 Uhr