Sie war die Pflegetochter eines Priesters

Die Klägerin Melanie F.

Pflegetochter fordert Schmerzensgeld: Berufung gegen Erzbistum Köln

Stand:

Ein Priester hatte seine Pflegetochter missbraucht, sogar geschwängert. Das Landgericht lehnte ihre Forderung nach Schmerzensgeld ab. Nun geht sie in Berufung.

Von Christina Zühlke

Die Entscheidung ist ihr nicht leicht gefallen. Melanie F. weiß, wie viel Kraft sie ein weiterer Prozess kosten wird: "Man braucht ganz schön viel Überwindung, um dem nächsten Richter mitzuteilen, was gewesen ist. Wie das Leben verändert wurde."

Was gewesen ist - damit meint Melanie F. die sexualisierte Gewalt, die ihr ein katholischer Priester antat. Der Mann war gleichzeitig ihr Pflegevater. Das ist ungewöhnlich, aber Anfang der 80er Jahre geschehen, mit offizieller Erlaubnis des damaligen Kardinals Joseph Höffner.

Zwei Pflegekinder für einen Priester

In Dokumenten, die auch dem WDR vorliegen, wird deutlich, wie intensiv sich das Erzbistum Köln mit der Frage beschäftigte, ob der Geistliche zwei Pflegekinder aufnehmen dürfe. Er hatte sie bei seiner ehrenamtlichen Arbeit in einem Bonner Kinderheim kennengelernt.

Doch trotz des intensiven Schriftwechsels zwischen hochrangigen Priestern sagte das Kölner Landgericht am 01.07.2025, dass das Erzbistum Köln keine Verantwortung für den Missbrauch an Melanie F. trage. Der Priester habe sie nicht in seinem Amt als Priester missbraucht, sondern in seiner Funktion als Pflegevater.

"Ein Priester ist nie privat"

Kirchenrechtler wie Thomas Schüller von der Universität Münster finden diese Argumentation absurd. Ein Priester sei nie privat, er könne ja auch das Zölibat nicht am Wochenende ablegen.

Melanie F.s Anwalt, Eberhard Luetjohann, betont, dass der Täter das Mädchen stundenlang im Bad missbraucht und ihr dann noch dort die Beichte abgenommen habe. "Wann war da die logische Sekunde, wo er vom Privatmann zum Priester wurde?"

"Die Emotionen sind kaputt"

Nach dem Urteil vergangene Woche sagte Melanie F. im WDR-Interview, das Urteil sei in ihren Augen zwar nicht gerecht. Aber ihr Gerechtigkeitssinn sei durch das Leben mit und nach dem Missbrauch kaputt gemacht worden: "Die Emotionen sind kaputt, weil man mit so viel Ungerechtigkeit Erfahrung gemacht hat."

Damit sie die Kosten für den erneuten Gerichtsprozess nicht alleine tragen muss, hat die Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch e. V." einen Spendenaufruf gestartet. In einer Pressemitteilung heißt es, dass Melanie F. in Berufung gehe, sei "eine gute Nachricht für alle Betroffenen, weil die Frage, wie weit die Amtshaftung der Kirche reicht, in zahlreichen Verfahren eine Rolle spielt und nun erstmals von einem Oberlandesgericht behandelt werden dürfte."

Welle der Solidarität

Bereits das erste verlorene Verfahren habe über 30.000 Euro Gerichtskosten verursacht, heißt es beim "Eckigen Tisch". Um zu verhindern, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf ihr Recht verzichten müssten, gibt es nun einen Rechtshilfefonds, für den Spenden gesammelt werden.

Melanie F. wird die erste Betroffene sein, die durch den Rechtshilfefonds unterstützt werden soll. Bereits innerhalb weniger Tage haben Unterstützer über 10.000 Euro für das Verfahren von Melanie F. gespendet, sagen die Organisatoren: "Diese Welle der Solidarität zeigt, wie tief das Unverständnis über das Urteil des Kölner Landgerichts ist und wie groß der Wunsch nach konsequenter Aufarbeitung."

Noch kein Prozessbeginn festgelegt

Das Erzbistum Köln zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung am 01.07.2025 froh darüber, "dass das Gericht nun eine Entscheidung getroffen hat." Am Ende aber, so schrieb das Erzbistum "gibt es beim Thema Missbrauch keine Gewinner." Auf eine aktuelle WDR-Anfrage zur Berufung hat das Erzbistum bisher nicht reagiert.

Wann der neue Prozess vor dem Kölner Oberlandesgericht stattfinden wird, steht noch nicht fest.

Unsere Quellen:

  • Gespräch der WDR-Reporterin mit der Betroffenen und ihrem Anwalt
  • Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster
  • Erzbistum Köln
  • Landgericht Köln
  • Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch e. V.

Hinweis der Redaktion vom 9. Juli, 15.08 Uhr: In einer alten Fassung des Artikels haben wir den Namen des zuständigen Kardinals falsch benannt. Es handelt sich nicht um Joachim Meisner sondern um Joseph Höffner.

Über dieses Thema haben wir am 01.07.2025 auch im WDR Fernsehen berichtet: Lokalzeit Köln, 19.30 Uhr.

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