Kein Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer | Aktuelle Stunde
01:46 Min.. Verfügbar bis 01.07.2027.
Das Kölner Landgericht hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld gegen das Kölner Erzbistum wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt. Sie hatte mehr als 800.000 Euro gefordert, weil sie als Pflegetochter von einem Priester über Jahre hinweg missbraucht wurde. Sie wurde sogar schwanger dadurch. Das Gericht sagt, dass der Priester als "Privatmann" gehandelt habe. Dem Erzbistum seien also keine Fehler nachzuweisen.
Melanie F. war vermutlich das erste Opfer eines Serientäters. Denn der Priester hatte in etwa 40 Jahren vielen Mädchen sexualisierte Gewalt angetan. Dafür wurde er 2022 strafrechtlich zu 12 Jahren Haft verurteilt. Aber nicht für die Taten an seiner Pflegetochter - die sind verjährt.
Pflegekinder lebten mit Priester zusammen
Das Kölner Landgericht hatte in den vergangenen Monaten immer wieder eine Einschätzung zu diesem Fall gegeben. Bislang hieß es, dass das Gericht der Auffassung sei, dass der Priester auch als Privatmann, also sozusagen in seiner Freizeit, der damaligen Jugendlichen die sexualisierte Gewalt angetan haben könnte. Demnach sei das Kölner Erzbistum nicht zu belangen.
Erzbistum hatte Aufnahme der Kinder genehmigt
Der Priester hatte Anfang der 1980er Jahre das Mädchen und einen Jungen als Pflegekinder bei sich aufgenommen. Sie lebten zuvor in einem Kinderheim. Der damalige Kölner Kardinal Joseph Höffner hatte dafür seine Genehmigung gegeben. Verantwortliche hatten damals darauf gedrängt, dass der Priester die Kinder nur aufnehmen dürfe, wenn er eine Haushälterin gefunden habe.
Doch diese Regelung wurde vom Bistum offenbar nie kontrolliert. Eine Haushälterin lebte, so sagt es die Klägerin, zu keinem Zeitpunkt im Haushalt des Priesters und der Pflegekinder. Die Geschädigte sagt, dass eine Haushälterin hätte merken können, dass der Täter über Stunden mit ihr im Badezimmer war, um sie zu missbrauchen.
Quellen:
- Landgericht Köln
- Reporterin und Reporter vor Ort