Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Achtung Lebensgefahr" weist am Rhein in Rodenkirchen auf die Gefahren beim Schwimmen in dem Fluss hin.

Nach Düsseldorf will auch Köln ein Badeverbot für den Rhein

Stand:

Nach der Stadt Düsseldorf setzt sich auch die Stadt Köln für ein generelles Badeverbot im Rhein ein.

Bislang gilt das nur zwischen der Altstadt und Niehl. "Die Stadt Köln würde eine Ausweitung des Verbotes auf das gesamte Kölner Stadtgebiet durch die zuständige Behörde begrüßen", teilte eine Sprecherin am Samstag auf WDR-Anfrage mit.

Bislang setze die Stadt Köln vor allem darauf, die Menschen in Köln durch intensive Medienarbeit und Öffentlichkeitskampagnen fortlaufend darauf aufmerksam zu machen, dass das Baden im Rhein eine große Gefahr berge. Denn:

Wer im Rhein badet, riskiert, im Rhein zu sterben. Sprecherin der Stadt Köln

Nach mehreren tödlichen Badeunfällen hatte sich bereits am Donnerstag die Stadt Düsseldorf für ein komplettes Badeverbot im Rhein auf Düsseldorfer Stadtgebiet ausgesprochen. Zuständig dafür ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Nach Düsseldorf: Auch Köln befürwortet Schwimmverbot im Rhein

WDR Studios NRW 05.07.2025 01:00 Min. Verfügbar bis 05.07.2027 WDR Online

"Das hätte eine Signalwirkung. Es ist ein Unterschied, ob Baden erlaubt oder explizit verboten ist. Denn das schreckt auch diejenigen ab, die meinen: So ernst ist das nicht, und ich bin vielleicht auch ein guter Schwimmer", sagte Ordnungsdezernent Christian Zaum.

Zudem hat die Stadt nach eigenen Angaben am "Paradiesstrand" zusätzliche Hinweisschilder installiert, die vor dem Baden im Rhein warnen. Und sie will noch mehr über Social Media aufklären sowie mehr Doppelstreifen aus Polizei und Ordnungsamt einsetzen.

Sechsjähriger Junge stirbt im Rhein

Erst am Donnerstagabend war ein Sechsjähriger in Duisburg tot aus dem Rhein geborgen worden. Er war am tags zuvor bei Düsseldorf durch die Strömung im Rhein abgetrieben und galt seitdem als vermisst.

In den vergangenen Tagen waren außerdem am Niederrhein im Kreis Wesel die Leichen von zwei Männern geborgen worden, die vor gut einer Woche in Düsseldorf im Rhein schwimmen gegangen waren. Einer der beiden war am sogenannten Paradiesstrand verschwunden.

Warum ist Baden im Rhein nicht generell verboten?

Die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich ist das Schwimmen in Gewässern nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes eigentlich nicht gestattet. Aber: Dieses grundsätzliche Verbot kann durch die Bundesländer umgangen werden, indem der sogenannte Gemeingebrauch eingeräumt wird. In NRW geschieht dies durch das Landeswassergesetz. Im Paragraf 19 heißt es: "Jede Person darf (...) auf eigene Gefahr natürliche oberirdische Gewässer zum Baden (...) benutzen".

Es gibt zwar die Möglichkeit, dass die zuständige Landesbehörde auch Verbote aussprechen kann. Dann müssen nach Paragraf 20 allerdings "andere beeinträchtigt" werden, "schädliche Gewässerveränderungen" drohen oder der "Naturhaushalt" gefährdet sein. Das alles dürfte beim Schwimmen in Gewässern aber keine Rolle spielen - und daher auch nicht als Begründung taugen für ein allgemeines Badeverbot.

Darf also in allen Gewässern gebadet werden?

Nein, auf keinen Fall. Es gibt Verbote an besonders gefährlichen Stellen. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit Sitz in Bonn, die für den Rhein als Bundeswasserstraße zuständig ist, listet sie auf ihrer Homepage auf.

Die Binnenschifffahrtsordnung verbietet demnach Baden und Schwimmen an diesen Orten:

  • im Bereich von 100 Metern ober- oder unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liege- und Anlegestellen der Schifffahrt
  • im Schleusenbereich (einschließlich der Schleusenvorhäfen)
  • im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten
  • in den durch entsprechende Verbotszeichen gekennzeichneten Bereichen
  • bei jeglicher Behinderung der Schifffahrt
Der Paradiesstrand am Rheinufer in Düsseldorf

Der Paradiesstrand am Rheinufer in Düsseldorf

Wie gefährlich es am Rhein zum Beispiel für Kleinkinder werden kann, zeigt ein DLRG-Video der Ortsgruppe Dinslaken: Ein vorbeifahrendes Schiff erzeugt einen Sog und Wellenschlag, der eine Puppe in den Fluss reißt.

Wäre ein generelles Verbot praktisch umsetzbar?

Wohl kaum, sagte DLRG-Sprecher Christopher Dolz am Donnerstag dem WDR. "Einerseits stellt sich die Frage, wer das kontrollieren soll." Andererseits würden die Menschen dann eben auf andere Bereiche der Gewässer ausweichen. "Das würde das Problem also nur verlagern."

Viel wichtiger als Verbote ist aus Sicht der DLRG eine verstärkte Aufklärung über die Gefahren im Rhein und anderen Flüssen: "Der Rhein ist eine der am meist befahrenen Schifffahrtswege Europas, vergleichbar mit der Autobahn - und auf der geht man ja auch nicht spazieren", sagte DLRG-Sprecher Dolz.

Bereiche wie zum Beispiel den "Paradiesstrand" in Düsseldorf zu sperren sorgt nach Einschätzung von DLRG-Sprecher Dolz "eher für Verlagerungseffekte, so dass sich die Menschen andere Orte suchen".

DLRG-Präsidentin Ute Vogt dagegen sagte der dpa am Freitag, dass sie ein mögliches Badeverbot für einen richtigen Schritt halte. "Dieses kann ein starkes Signal sein und würde vielleicht viele Menschen vom Gang in eine der verkehrsreichsten Wasserstraßen überhaupt abhalten."

Auch Kontrollen und Bußgelder würden Wirkung erzielen, so Vogt. "Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es immer Menschen geben wird, die sich über solche Verbote hinwegsetzen oder diese nicht kennen." Daher bleibe es weiter wichtig, möglichst alle Menschen über die Gefahren der Gewässer aufzuklären.

Jedem muss bewusst sein: Das Baden und Schwimmen in Flüssen ist oft lebensgefährlich. DLRG-Präsidentin Ute Vogt

Unsere Quellen:

  • WDR-Anfrage an die Stadt Köln
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Homepage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
  • Paragraf 19 des Wassergesetzes für NRW
  • Paragraf 20 des Wassergesetzes für NRW
  • Mitteilung der Stadt Düsseldorf

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