Krombacher in Kreuztal verklagt Wirt: Zu wenig Bier abgenommen

Lokalzeit Südwestfalen 02.03.2026 04:00 Min. Verfügbar bis 02.03.2028 WDR Von Heinz Krischer

Krombacher in Kreuztal verklagt einen Wirt: Zu wenig Bier abgenommen

Stand:

Die Krombacher Brauerei mit Sitz in Kreuztal ist Marktführer in Deutschland und hat jetzt einen Gastwirt auf 26.000 Euro Schadensersatz verklagt. Denn der nimmt nicht genug Bier ab.

Florian Mirhenn betreibt den Landgasthof "Zur Krone" in Molschleben im Landkreis Gotha seit 2013. Es war damals für ihn der Einstieg in die Selbstständigkeit. Er war unerfahren, als er mit der Brauerei Krombacher einen Bierliefer-Vertrag abschloss.

"Ich war zu der damaligen Zeit einfach dumm und naiv, so einen Vertrag zu unterschreiben, ohne den prüfen zu lassen." Florian Mirhenn, Gastwirt Landgasthof Zur Krone


Krombacher gewährte ihm ein Darlehen, mit dem ein neuer Tresen und neue Außenwerbung bezahlt wurden. Getilgt werden sollte das Darlehen aus der sogenannten Rückvergütung der Bierabnahme, einer Art Bonus-Zahlung. Das ist üblich in der Gastrobranche.

Krombacher will Schadensersatz

Der Haken: Die vereinbarte Biermenge war mit 1.600 Hektolitern so hoch, dass Florian Mirhenn sehr, sehr lange hätte zapfen müssen. "Etwa anderthalb Jahrzehnte", hat er ausgerechnet.

Von Kormbacher verklagt: Außenansicht des Landgasthofs "Zur Krone"

Die neue Außenbeleuchtung hat sich der Wirt mit einem Krombacher-Darlehen finanziert.

Als ihm das nach rund neun Jahren klar wird, stoppt er den Bierbezug. Daraufhin verklagt ihn die Brauerei, will fast 26.000 Euro Schadensersatz, weil er zu früh aus dem Vertrag ausgestiegen sei.

Anwalt fasst Urteil des Landgerichts zusammen: Vertrag mit Krombacher war sittenwidrig

Das Landgericht Siegen weist die Klage ab. "Die Verträge sind sittenwidrig, Wucher", fasst Mirhenns Anwalt Stefan Rienecker das Urteil zusammen. Nur den Rest des Darlehens müsse Florian Mirhenn tilgen, knapp 600 Euro, urteilt das Gericht.

Wegen Klage von Krombacher: Anwalt und Wirt mit den Verträgen

Der Anwalt (links) und der Wirt halten die Verträge für sittenwidrig.

Doch Krombacher gibt nicht auf, hat Berufung eingelegt. Die soll Anfang Mai 2026 am Oberlandesgericht Hamm verhandelt werden. Krombacher will das Thema wegen des anhängigen Gerichtsverfahrens nicht kommentieren.

Markenexperte: Für das Image kann das sehr negativ sein

Arnd Zschiesche ist Markenexperte. Er sieht hier das David gegen Goliath-Prinzip. "Das heißt, ich habe einen Menschen, der nicht solche Waffen hat wie ein großer Konzern, und der sich dagegen zur Wehr setzen muss. Für das Image des Konzerns kann so etwas natürlich sehr, sehr negativ sein, wenn eine große Marke sich an so einem Punkt jetzt nicht kulant zeigt."

Für Florian Mirhenn sind die drohende Schadensersatzforderung, Gerichts- und Anwaltskosten ziemlich belastend. "Das würde uns an die Grenze der Existenz bringen. Das würde mich so hart treffen, dass wir dann tatsächlich darüber nachdenken müssen, das Objekt hier zu schließen."

Aus seinem Zapfhahn im Landgasthof zur Krone fließt übrigens auch jetzt noch Bier aus Südwestfalen. Das kommt aber aus Warstein.

Krombacher in Kreuztal verklagt Wirt: Zu wenig Bier abgenommen

00:43 Min. Verfügbar bis 01.03.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Gastwirt Florian Mirhenn
  • Rechtsanwalt Stephan Rienecker
  • Urteil des Landgerichts Siegen
  • Pressestelle der Krombacher Brauerei

Sendung: WDR.de, Krombacher in Kreuztal verklagt Wirt: Zu wenig Bier abgenommen, 02.03.2026, 06:01 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Südwestfalen, 02.03.2026, 19:30 Uhr

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