Der Fall um ein verletztes Pferd am Rande einer Wallfahrt geht in die nächste Instanz. Laut Sprecher des Oberlandesgerichts Hamm hat der Pferdebesitzer Berufung eingelegt. Zuvor hatte das Gericht die Klage des Mannes abgewiesen. Der hatte vom Erzbistum Paderborn 150.000 Euro Schadensersatz verlangt. Denn für diese Summe hätte sein Pferd verkauft werden sollen.
Besitzer: Pferd nach Unfall wertlos
Vor drei Jahren zogen rund 100 Pilger durch den jahrhundertealten Marienwallfahrtsort Verne im Kreis Paderborn. Dabei kamen sie auch an der Koppel des Pferdebesitzers vorbei.
Als die Menschengruppe laut singend und Fahnen schwenkend daran vorbeizog, sei laut Besitzer eines der Pferde durchgegangen. Das Tier sei dann über ein geparktes Auto gesprungen, gestürzt und habe sich schwer verletzt. Nun sei das vormals wertvolle Sportpferd wertlos. Die Schuld dafür sieht der Besitzer bei den Pilgern.
Landgericht: Reitsportverein hätte nicht informiert werden müssen
Laut Landgericht jedoch habe keine besondere Verkehrssicherungspflicht bestanden. Die Wallfahrt inklusive Musizieren und Fahnenschwenken hätte sich im Rahmen des Gemeingebrauchs der Straße bewegt. Weder hätte es besondere organisatorische Maßnahmen geben, noch hätte der Reitsportverein informiert werden müssen.
Der Fall geht jetzt vor das Oberlandesgericht Hamm. Laut dem muss der klagende Pferdebesitzer seine Berufung begründen. Danach werde der zuständige Senat über weitere Schritte entscheiden.
Unsere Quellen:
- Katholische Nachrichtenagentur
- Landgericht Paderborn
- Oberlandesgericht Hamm
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 28.01.2026, 13:31 Uhr