Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage einer Oberärztin aus Bielefeld und eines Klinik-Kochs aus Gütersloh abgewiesen. Grundlage dafür war eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Bestätigung für Entscheidungen im Jahr 2022
Bei den Klagen geht es um den September 2022. Zweieinhalb Jahre hatte damals Corona die Welt im Griff. Nach einem Absinken der Infektionszahlen im Sommer stiegen sie zum Herbst hin wieder an. 2023 wurden die meisten staatlichen Schutzmaßnahmen zurückgenommen.
Einer Gynäkologin wurde im Herbst 2022 bis zum Jahresende der Zutritt zu einem Krankenhaus in Bielefeld verweigert. Sie war dort Oberärztin. Ebenso ging es einem Koch, der in einer Klinik im Kreis Gütersloh beschäftigt war.
Ärztin und Klinik-Koch hatten keinen Impfnachweis
Grund für das Betretungsverbot war das damals geltende Infektionsschutzgesetz. Weder die Ärztin noch der Koch hatten einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.
Das Verwaltungsgericht Minden hat jetzt bestätigt, dass die Verbote damals rechtens waren. Denn für einen Zeitraum bis April 2022 hat das das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt. Ein weiterer Grund, die Klagen zurückzuweisen ist, dass man damals davon ausgehen konnte, dass man sich durch eine Impfung nicht nur selbst, sondern auch seine Mitmenschen schützt.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Minden
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 09.12.2025, 15:31 Uhr