Danach nehmen sich die pensionierten Beamten die Akten ehemaliger Mitarbeitender vor. Sollte jemandem ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, drohen arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen, bis hin zur Kündigung.
Missbrauchsopfer dürfen sich an der Aufarbeitung beteiligen
Mit dem Screening der Personalakten setzt die Westfälische Landeskirche eine Empfehlung der ForuM-Studie um, die Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland aufarbeitet.
Wie lange das andauern wird, sei noch nicht abzusehen. Menschen, die Opfer von Missbrauch in der evangelischen Kirche geworden sind, dürfen sich an den sie betreffenden Aufarbeitungsprozessen beteiligen.
Quellen:
- Evangelische Kirche von Westfalen
Sendung: WDR2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 18.02.2026, 16:30 Uhr