Flyer-Affäre Münster: Keine Strafe für CDU-Ratsherr Bloch
Lokalzeit Münster. 02.12.2025. 00:48 Min.. Verfügbar bis 02.12.2027. WDR.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Ratsherrn Olaf Bloch eingestellt. Wie uns Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt bestätigt, sei sein Verhalten nicht strafbar.
Der Fall geht auf einen Vorfall im Kommunalwahlkampf zurück. Ende August war der CDU-Ratsherr Olaf Bloch aus Münster auf einem Überwachsungsvideo zu sehen. Er kramt in einem Briefkasten, holt einen Flyer der Partei Bündnis 90/Die Grünen heraus, steckt diesen ein und wirft seinen eigenen Flyer in den Briefkasten.
Um diesen Flyer ging es: Wahlwerbung von Bündnis90/Die Grünen
Das Video wurde den Grünen zugespielt. Sie hat es dann der CDU weitergeleitet - Krisenmodus in der Partei. Bloch räumte die Handlungen ein, entschuldigte sich öffentlich und spendete als Geste der Wiedergutmachung an eine soziale Einrichtung.
Mehrere Tatbestände denkbar gewesen
Der Vorfall führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, da verschiedene strafrechtliche Tatbestände denkbar waren. Nach genauen Überprüfungen räumt Oberstaatsanwalt Botzenhardt ein, dass es juristisch keinen Anhaltspunkt für eine Straftat gibt.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Münster
Sendung: WDR2 Münsterland, Lokalzeit 02.12.2025,13.31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Münmsterland, 02.12.2025, 19:30 Uhr