Die drei toten Wildschweine wurden in der Nähe der fünf Tiere entdeckt, die Mitte Juni mit Afrikanischer Schweinepest aufgefunden worden waren. Nach vorläufiger Einschätzung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, gehören die drei Wildschweine zur Rotte der zuvor aufgefundenen Tiere.
Entsprechende Untersuchungsergebnisse, müssen noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt werden. Da die Tiere innerhalb der infizierten Zone gefunden wurden, seien keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen notwendig.
Allgemeinverfügungen in vier Kreisen
Seit dem 16. Juni 2025 gelten innerhalb der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein besondere Schutzmaßnahmen: Dort dürfen beispielsweise ausgewiesene Wege nicht verlassen werden und Hunde dürfen nicht frei herumlaufen.
Ab dem 1. Juli gilt auch im Kreis Paderborn eine Allgemeinverfügung. Danach müssen unter anderem alle Schweinehalter - auch von Minipigs und Hängebauchschweinen - die Tiere beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse melden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Olpe bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren. Es sei aber ausdrücklich untersagt, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen.
Sofortige Jagdruhe
Wichtig sei, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Daher gelte eine sofortige Jagdruhe und eventuell auch eine Einschränkung von Ernte- und Forstarbeiten.
Quellen:
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Kreis Olpe