Räumungsklage gegen 100-Jährige

Aktuelle Stunde 06.05.2026 15:28 Min. UT Verfügbar bis 06.05.2028 WDR Von Jens Gleisberg

"Kann jedem passieren" Reaktionen auf Räumungsklage gegen 100-Jährige

Stand:

In Köln klagt eine Immobiliengesellschaft gegen eine 100-Jährige und ihre Tochter. Sie sollen ihre Wohnung räumen. Der Deutsche Mieterbund sagt jetzt: "Das kann jedem passieren." Warum die 100-jährige Kölnerin trotzdem gute Chancen hat, in ihrer Wohnung zu bleiben.

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Felix Tusche

Hans-Jochem Witzke kann bei diesem Fall nur mit dem Kopf schütteln: "Ich finde es schändlich, einer 100-Jährigen mit einer Kündigung zu kommen", sagt der 1. Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes NRW. Es geht um einen aufsehenerregenden Fall aus Köln:

Dort klagt eine Immobiliengesellschaft gegen eine demente und pflegebedürftige Frau und deren Tochter. Sie will drei Mehrfamilienhäuser im Stadtteil Bickendorf abreißen und neu bauen. Mutter und Tochter sollen deshalb aus- und umzuziehen.

Immer mehr Verwertungskündigungen

Laut Hans-Jochem Witzke handelt es sich in diesem Fall um eine Verwertungskündigung. Sie ermöglicht es, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn eine Fortsetzung für den Vermieter unrentabel ist - also wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.

Portraitfoto von Hans-Jochem Witzke

Hans-Jochem Witzke ist 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.

Der Mieterverband hat in den letzten Jahren immer mehr solcher Kündigungen registriert: "Die Menschen trennen sich häufiger von geerbten Immobilien. Dann steigen Investoren ein. Und die reißen gerne ab und bauen neu, weil sie so mehr Geld verdienen können."

Kündigung des Mietvertrags: "Kann jedem passieren"

Generell könne fast jeder Mietvertrag gekündigt werden, sagt der Experte. Zum Beispiel aufgrund von Eigenbedarf, wenn die Miete nicht gezahlt wird oder man sich in der Wohnung daneben benimmt. Das Problem: "Viele Leute wehren sich gar nicht gegen so eine Kündigung."

Im Kölner Fall ist das anders. Die Tochter sagt, dass ein Umzug für ihre demente und pflegebedürftige Mutter nicht zumutbar sei: "Das wäre das Todesurteil." Jetzt muss das Amtsgericht Köln entscheiden. Hans-Jochem Witzke ist optimistisch.

"Das Recht auf Wohnen der Betroffenen ist hier deutlich größer als das Interesse des Investors. Gerade wenn ich demenzkrank bin, brauche ich eine vertraute Umgebung." Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender Deutscher Mieterbund NRW

Gründe für die Räumung

Dr. Johann Werner Fliescher ist Vizepräsident von Haus und Grund Rheinland Westfalen. Auch er glaubt, dass die 100-Jährige und ihre Tochter vor Gericht gute Chancen haben: "Ab 80 Jahren oder bei Erkrankungen wird es in der Rechtssprechung für Vermieter schwierig. Da haben Mieter gute Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen."

Portraitfoto von Dr. Johann Werner Fliescher

Johann Werner Fliescher ist Volljurist und Vizepräsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Gleichzeitig sagt der Eigentümerverbands-Vertreter und Rechtsanwalt, dass es manchmal gute Gründe gibt, ein Haus abzureißen und neu zu bauen.

"Natürlich will kein Vermieter, dass eine 100-Jährige vor die Tür gesetzt wird. Aber wir brauchen nunmal mehr Wohnraum. Dafür muss man manchmal auch abreißen und neu bauen." Dr. Johann Werner Fliescher, Vizepräsident Haus & Grund Rheinland Westfalen

Ob und wann das in Köln Bickendorf der Fall ist, ist noch unklar. Die Entscheidung des Amtsgerichtes steht noch aus.

100-Jährige soll ausziehen

WDR Studios NRW 06.05.2026 02:13 Min. Verfügbar bis 05.05.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Gespräch mit Deutschem Mieterbund NRW
  • Gespräch mit Haus & Grund Rheinland Westfalen
  • Amtsgericht Köln

Sendung: WDR 5, Der Tag um zwölf, 06.05.2026, 12 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 06.05.2026, 18:45 Uhr

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