Staatsanwaltschaft fordert Haft nach tödlichem Raserunfall A555

WDR 00:36 Min. Verfügbar bis 11.03.2028

Ex-Jungprofis vom 1. FC Köln droht Haft Prozess zu tödlichem Raserunfall

Stand:

Nach dem tödlichen Unfall auf der A555 fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für zwei Ex-Fußballer des 1. FC Köln.

Im Prozess um den Raserunfall auf der A555, bei dem zwei Frauen getötet wurden, hat die Staatsanwaltschaft Köln Gefängnisstrafen gefordert. Die Anklägerin forderte für einen Fahrer eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten und für den anderen eine Strafe von drei Jahren. Beide sollen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Fahrer als unausgereifte Persönlichkeiten.

Vater mit beeindruckenden Worten

Am Montag gab der Vater vor den Plädoyers im Kölner Landgericht eine Erklärung ab. Es folgt ein emotionales Statement. Die Angeklagten hätten durch ihr rücksichtsloses Verhalten nicht nur das Leben seiner Tochter und Ex-Partnerin, sondern auch das Leben zweier Familien ausgelöscht. Er gibt Einblicke in sein Leben: "Wenn andere im Advent Kerzen anzünden, sitze ich in der Dunkelheit. Wenn für andere der Jahreswechsel mit Hoffnung verbunden ist, ist er für mich nur die Fortsetzung eines Alptraums." Er gab die Erklärung auch deshalb ab, weil er eindringlich hofft, dass auf die Tat der beiden Männer ein Urteil mit Konsequenzen folgt.

Vorwurf bestätigt: "Sie sind ein Rennen gefahren"

Die Staatsanwältin beginnt ihr Plädoyer mit der Feststellung eines wichtigen Punktes. Die beiden hätten ein Rennen gefahren, sagt sie. Das ist maßgeblich für die Strafe. Die beiden jungen Männer seien bei mehr als 200 km/h in einen Wettstreit eingetreten. Die Angeklagten selbst hatten ein Rennen stets bestritten.

Staatsanwaltschaft: Kein Mord

Zu Beginn der Verhandlung hatte das Gericht angedeutet, dass je nach Verlauf des Prozesses auch eine Verurteilung wegen Mordes nicht ausgeschlossen sei. Die Staatsanwältin sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür. Die beiden jungen Männer hätten vielmehr darauf vertraut, ihre Autos zu beherrschen. Zusätzlich folgt die Staatsanwaltschaft den Ausführungen einer Sachverständigen und der Jugendgerichtshilfe, die eine Verurteilung der beiden nach Jugendstrafrecht empfehlen. Begründet wird dies damit, dass sie sich bis zum Unfall nicht alterstypisch entwickelt und sich oft überschätzt hätten.

In dem Verfahren wurden unter anderem Videos gezeigt, die verstörten. Auf einer Aufnahme ist zu sehen, wie der Audi-Fahrer, der mit dem Kleinwagen der Frauen kollidierte, bei lauter Musik singend und ohne Hände am Steuer seinen Wagen immer weiter beschleunigt.

Video zeigt Explosion

Auf einem anderen Video einer Überwachungskamera eines Firmengebäudes, das parallel zur Autobahn liegt, ist zu sehen, wie er am Unfallabend auf der A555 mit dem Kleinwagen der Frauen zusammenstößt und daraufhin ein Flammenball entsteht. Der Kleinwagen explodierte - die Frauen hatten keine Chance. Als diese Szenen im Verhandlungssaal gezeigt wurden, gab es ein Raunen unter den Zuschauern.

Laut Gutachter hatten die beiden ehemaligen Jungprofis vom 1. FC Köln im Dezember 2023 bei Wesseling einen Unfall mit mehr als 200 km/h verursacht. Einer von ihnen stieß mit dem Kleinwagen zweier Frauen zusammen, der daraufhin explodierte. Die Urteile sind für Mittwoch geplant.

strafmildernde, strafschärfende Aspekte

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Audi-Fahrer vier Monate mehr Haft. Er habe sich unter anderem nicht entschuldigt und zeige eine stärkere Neigung, riskant und rücksichtslos zu fahren, als der Mercedes-Fahrer. Die Staatsanwältin spricht in Bezug auf den Audi-Fahrer von Imponiergehabe. Tage nach dem Unfall habe er sich in einem Video darüber beschwert, dass er kein Auto fahren dürfe.

Staatsanwaltschaft fordert Haft nach tödlichem Raserunfall A555

WDR 20.04.2026 00:43 Min. Verfügbar bis 19.04.2028 WDR Online

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Unsere Quelle:

  • Landgericht Köln

Sendung: WDR2 Rheinland, Lokalzeit, 20.04.2026, 14:31 Uhr

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