An vielen Bahnhöfen in NRW ist der Konsum von Alkohol verboten | Aktuelle Stunde

WDR 00:23 Min. Verfügbar bis 26.05.2028

Mehr Sicherheit an Bahnhöfen Bahn weitet Alkoholkonsumverbot in NRW aus

Stand:

Seit heute ist an vielen Bahnhöfen in NRW der Konsum von Alkohol verboten. Vorausgegangen waren Beschwerden von Fahrgästen. Die Bundespolizei soll die geänderte Hausordnung der Bahn durchsetzen.

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Ines Karschöldgen

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Am Kölner Hauptbahnhof wurde bereits im April ein Alkoholkonsumverbot ausgesprochen. Seit heute gilt das Verbot des Hausherrn Deutsche Bahn auch in den Hauptbahnhöfen Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Dortmund und Münster.

Alkoholkonsum im Bahnhofsbereich künftig verboten

Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind, ist nicht mehr erlaubt. Auslöser waren zahlreiche Rückmeldungen von Reisenden, Besuchern und Mitarbeitern der Bahn und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen.

Die Bahn geht in der Umsetzung im engen Schulterschluss mit der Bundespolizei vor. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in den Bahnhöfen werden die Beamten nun verstärkt auf das Alkoholkonsumverbot hinweisen.

Durchsagen, Aushänge und Bahn-Mitarbeiter informieren

Eine Bierflasche steht am Bahnsteig

Im Rahmen ihres Hausrechts im Bahnhof will die Bahn das neue Verbot nach eigenen Angaben mit Augenmaß durchsetzen. Man sei sich bewusst, dass nicht jeder die Änderung sofort mitbekommt, so ein Bahnsprecher. Zunächst informieren Mitarbeiter, es gibt Durchsagen und Aushänge im Bahnhof. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Verbotsbereich umfasst auch Bahnsteige, Tunnel und Zuwege

Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden.

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WDR 26.05.2026 00:58 Min. Verfügbar bis 25.05.2028 WDR Online

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In den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn, also im ICE oder IC, darf übrigens weiter Alkohol gekauft und getrunken werden. Im Nahverkehr in NRW sieht das anders aus: Da regelt das jeder Verkehrsunternehmen für sich. Bei manchen ist's erlaubt, in anderen nicht.

Unsere Quellen:

  • Deutsche Bahn
  • Nachrichtenagentur dpa

Sendung: WDR 5, WDR aktuell, 26.05.2026, 15:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 26.06.2026, 18:45 Uhr

Kommentare zum Thema

15 Kommentare

  • 15 Frau Ordnung 27.05.2026, 19:08 Uhr

    In Österreich gibt's das schon über Jahre. Betteln und Alkohol trinken am Bahnhof,im Bahnhof um den Bahnhof verboten. Wird strafrechtlich verfolgt. Seitdem ist Ruhe. Ich möchte nicht belästigt werden. Es sind auch viele Schüler mit Bus und Bahn unterwegs. Die müssen auch geschützt werden. Würde mich freuen,wenn wir Zustände wie am Flughafen hätten. Alles sauber, Penner werden geduldet aber nur,wenn sie sich benehmen und nicht auffallen durch Alkohol und betteln. Das Hausrecht vom Flughafen wird seit Jahren schon so umgesetzt.

  • 14 Björn 26.05.2026, 20:57 Uhr

    Also, ich fühlte mich in Münster durch die Fahrgäste der zahlreichen Party-Sonderzüge und Kegelclubs nicht in meiner Sicherheit beeinträchtigt. Diese wird es ja wohl haupsächlich treffen.

  • 13 Herr Axt 26.05.2026, 20:34 Uhr

    Das ist hoffentlich nur der Anfang. Selbstverständlich sollte auch der Ausschank in Bahnhofsgaststätten und - viel wichtiger - in Fernverkehrszügen unterbunden werden. Es besteht kein Anrecht, immer und überall Drogen konsumieren zu dürfen.

  • 12 Janine 26.05.2026, 20:07 Uhr

    Das ist gut so. Es geht nicht darum, Menschen in ihrer Freiheit einzuschrenken, sondern andere und sie selbst zu schützen. Das Thema ist schon alt, das hatten wir schon bei der Anschnallpflicht und beim Rauchverbot. Man muss nicht überall Alkohol konsumieren dürfen. Dass der "Genuss" als normal erachtet oder toleriert wird, resultiert nicht selten darin, sich (in der Öffentlichkeit) die Besinnung wegzutrinken und aggressives Verhalten wird so passiv in Kauf genommen. Da fehlt die Perspektive von Kindern und Jugendlichen, die solche Dzenen z.T. als normal erachten. Alkohol ist eine Droge und die Verharmlosung ein massives Problem. Es ist paradox zu argumentieren, dass man autark bleiben möchte und sich deshalb für den Alkoholkonsum ausspricht.

  • 11 Hugo 26.05.2026, 19:32 Uhr

    0,00 Promille auf der Schiene und am Gleis. Und zwar nicht nur für die Triebwagenfahrende Person

  • 10 Klaus 26.05.2026, 17:35 Uhr

    Liest jemanden diesen Text eigentlich mal gegen, bevor er online geht? Gerade vom WDR dürfte man erwarten, dass so ein kleiner Artikel grammatikalisch ohne Fehler über die Bühne geht.

    Antworten (1)
    • WDR.de 27.05.2026, 09:52 Uhr

      Natürlich werden die Beiträge gegengelesen. Aber es können immer Fehler passieren. Danke für den Hinweis.

  • 9 Johann 26.05.2026, 17:11 Uhr

    Ein Zugangskontrollsystem wie in der Londoner Tube oder Paris würde sicher auch helfen. Kein gültiges Ticket, kein Aufenthalt im Bahnhof. Es ist so einfach. Traut sich die Bahn leider nicht. Mich als Pendler würde das eher freuen.

  • 8 Lemmi Gruhn 26.05.2026, 17:01 Uhr

    Hoffentlich geht jetzt auch die Mülldurchsucherei erheblich zurück

  • 7 Martina Dabers 26.05.2026, 15:52 Uhr

    In niedersachsen ist in den Zügen Alkohol Verbot das muss in NRW auch sein dann würden die Züge auch sauber sein . Und am Bahnhof muss es verboten werden.

  • 6 Der Andere 26.05.2026, 15:50 Uhr

    Und als nächste Maßnahme kommt, das Personen die Alkohol getrunken haben den Bahnhof nicht betreten dürfen. Die sollen dann gefälligst mit dem Auto nach Hause fahren und nicht die anderen Fahrgäste belästigen.

  • 5 Jens 26.05.2026, 15:37 Uhr

    Sekt in die Wasserflssche umfüllen und gut ist... Wodka Fanta kann auch keiner kontrollieren. Dieser Kontrollwahn ist nicht mehr normal...

    Antworten (1)
    • Marc 27.05.2026, 16:08 Uhr

      Sehr richtig, Jens! Man kann nicht alles verbieten! Aber wenigstens darf man noch in Gaststätten im Bahnhof, sowie in Fernverkehrszügen trinken.

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